Inkasso / Vollstreckung

Hallo,

ein paar Fragen zum Thema Inkasso Unternehmen:

  • Darf ein Inkasso Unternehmen von sich aus ein Vergleichsangebot machen, z. B. auf 25% der Gesamtforderung innerhalb einer Frist bestehen um Gegenzug die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen? Auch wenn es keinen Beleg fuer die Zahlungsunfaehigkeit des Betroffenen hat?
  • Wie sieht es mit der Verjaehrungsfrist einer Forderung aus?
  • Besitzt ein Forderungsschreiben eines Inkassobueros auch eine Gueltigkeit, wenn es nicht original unterschrieben ist (Unterschrift nur als Scan gedruckt)?
  • Muss der Eingang eines Vollstreckungsbescheids vom Empfaenger per Unterschrift bestaetigt werden?

Huhu!

ein paar Fragen zum Thema Inkasso Unternehmen:

Die erste - ungestellte - Frage gleich vorweg: Nein, es heißt nicht Inkasso Unternehmen, denn es ist ein zusammengesetztes Wort. Das schreibt man Inkassounternehmen oder Inkasso-Unternehmen. Ich mag keine Angli Zismen.

  • Darf ein Inkasso Unternehmen von sich aus ein
    Vergleichsangebot machen, z. B. auf 25% der Gesamtforderung
    innerhalb einer Frist bestehen um Gegenzug die ganze Sache auf
    sich beruhen zu lassen? Auch wenn es keinen Beleg fuer die
    Zahlungsunfaehigkeit des Betroffenen hat?

Entweder macht es eine eigene Forderung geltend, oder es ist bevollmächtigt. In beiden Fällen gestatte die Gegenfrage: Warum soll es das denn nciht dürfen?

  • Wie sieht es mit der Verjaehrungsfrist einer Forderung aus?

Mal so, mal so. Regelmäßig drei Jahre.

  • Besitzt ein Forderungsschreiben eines Inkassobueros auch
    eine Gueltigkeit, wenn es nicht original unterschrieben ist
    (Unterschrift nur als Scan gedruckt)?

Aber ja!

  • Muss der Eingang eines Vollstreckungsbescheids vom
    Empfaenger per Unterschrift bestaetigt werden?

Wenn das so wäre, dann möchte ich mal den Idioten sehen, der das macht. Nein, wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme verweigert, macht das quasi der Briefträger für ihn. Der legt den VB in den Briefkasten und unterschreibt eine Zustellungsurkunde.