Inkasso will Fahrzeug nach tot abholen trotz Versi

Hallo zusammen, brauche dringend Antworten:

Der Mann meiner Freundin ist verstorben ( Selbstmord ) und es war ein Kredit am laufen bei der San…bank… Meine Freundin hat der Bank mitgeteilt das Ihr Mann verstorben ist und weil im Kreditvertrag der Tot (auch Selbstmord) versichert wurde, gleich mit Sterbeurkunde usw.

Nun hat Sie Post bekommen das die Bank ihre Forderungen an ein Inkassobüro verkauft hat und die wollen nun das Quad nächste Woche abholen.
Sie hat aber bis heute keine Info der Versicherung bekommen das diese nicht Eintritt.

Da Ihr Mann Ihr viele Schulden hinter lassen hat, hat Sie das Erbe bei Gericht abgelehnt.

Nun Ihre Frage: Ist das so Rechtens das sie nichts von der Kreditversicherung hört?

Das dass Inkassobüro das Quad gleich abholen will und soll Sie das Quad gleich raus geben?

Wenn die Versicherung eintritt, ist das Quad durch das Inkassobüro entgültig weg, oder bekommt Sie das wieder zurück?

nun, wenn sie das erbe abgelehnt hat, gehört ihr das Quad auch nicht. Das hat nun aber mhr mit Erbrecht zu tun, mit dem ich mich nicht allzugut auskenne. Das Erbrecht steht über dem Pfandrecht. Da Sie das Erbe ausgeschlagen hat, wird der Verbleibt verteilt. Da sollte sich deine Freundin in erster Linie mal genauer erkundigen bei ihrem Erbverwalter.

LG

Ist leider gar nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo,

das ist eine sehr schwierige Situation und die Zeit drängt.

Zunächst zu den Fakten:
Banken verkaufen sehr gerne Forderungen an Inkassounternehmen. Die San . . . tander Bank, nehme an, dass es sich um diese handelt, denn sie ist in der Branche berüchtigt, dass sie keine langen Rechtsstreitigkeiten eingeht, sondern sofort handelt (Verkauf an Inkassebüro).

Am Besten ist eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken, bis der Sachverhalt mit der Versicherung geklärt ist. Die einstweilige Verfügung muss sich gegen das Inkassobüro richten, da sonst die Aktion des Inkassobüros rechtskräftig ist, was im Klartext bedeutet: Das Quad ist weg und wird nicht mehr zurück gegeben, oder nur gegen eine Auslösesumme (Abstandszahlung für Aufbewahrung, etc.). Die Ablösesumme kann durchaus höher sein, oder die gleiche Summe erreichen, welche aussteht. Klartest: Auch wenn das Recht auf das Quad zuerkannt wird, so heben sich die Kosten mit den Einnahmen auf - der Wert des Quads muss dann trotzdem an die Inkassogesellschaft gezahlt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, da ist soetwas möglich. Allein schon aus diesem Grund ist es wichtig, dass so schnell wie möglich eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Das Inkassobüro hat rechtlich die Möglichkeit das Quad sofort einzuziehen, auch wenn es eine Kreditausfallversicherung gibt, um die es sich anscheinend handelt, außer wenn eine gerichtliche Verfügung dies verhindert.

Jetzt kommt der schwierige Teil: Ein Rechtsanwalt muss SOFORT eingeschaltet werden. Er wird die Versicherung auffordern, Stellung zu der Auseinandersetzung zu nehmen, damit überhaupt ein schriftlicher Nachweis existiert. Die einstweilige Verfügung hebt die Forderung das Quad heraus zu geben nicht auf, verschafft aber die notwendige Zeit, um die Sachlage zu klären.

Versicherungen lassen sich gerne VIEL Zeit, wenn es darum geht, die Haftungsansprüche ihr gegenüber wahrzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt, und um um welches Inkassobüro. Es gibt dort mehr schwarze Schafe als bei den Banken.

Im Klartext: Die Versicherung stellt sich erst mal dumm, nach dem Motto: Mein Name ist Hase - sollen sich doch andere damit herum reißen. Sie ist vom Gesetz dazu verpflichtet, in angemessenem Rahmen Stellung zu der Sache zu beziehen. Was ein angemessener Rahmen ist - das liegt bei der Versicherung, es gibt keinen zeitlichen Rahmen.

Was zu tun ist:
1.) Ein Rechtsanwalt muss sofort eingeschaltet werden, welcher eine einstweilige Verfügung gegen das Inkassounternehmen erlässt.

2.) Selbst keine schriftliche Erklärungen und Stellungsnahmen abgeben. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, Stellungsnahmen abzugeben, KEINE AUSSAGEN treffen - immer auf den bestellten Rechtsanwalt beziehen - ER WIRD SICH UMGEHEND MELDEN - sonst ist das Quad zu 90% weg.

3.) Solange kein Rechtsanwalt bestellt ist, in Telefonaten (werden sehr oft mitgeschnitten) angeben, dass sich der BESTELLTE Rechtsanwalt so schnell wie möglich meldet.

4.) Den KFZ-Brief sicher stellen, falls dieser bei der Bank liegt. Sollte dies der Fall sein, so muss auch gegen die Bank eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Liegt der Brief bei der Inkassogesellschaft, so reicht die einstweilige Verfügung gegen das Inkassounternehmen.

5.) Der noch zu bestellende Rechtsanwalt sollte sich in Geschäftsrecht auskennen. Klartext: Ein sehr guter Anwalt für Familienrecht wäre hier völlig deplaziert.

6.) Was ich tun würde: Mit dem Anwalt einen Schriftsatz verfassen, der nach der einstweiligen Verfügung, eine zweckgebunde Ablösung des Restwertes des Quad vorsieht, welche durch die Versicherung auf ein Notaranderkonto gezahlt wird. - Dies bitte mit dem Rechtsanwalt abklären.

Mehr kann ich mangels Fakten nicht für Sie tun. Hoffe aber, dass Ihnen dies eine Hilfe für Ihre Entscheidungen war.

Mit freundlichem Gruß
Manfred

Puh das klingt schwierig. Normalerweise ist es auf jeden Fall so, dass Versicherungsnehmer solch einer Kreditversicherung die finanzierende Bank ist. Diese bekommt also i.d.R. bei Zahlung durch die Versicherung das Geld, sodass das finanzierte Objekt dort verbleibt wo es ist.

Auskunft bei der Versicherung kann sie leider nicht bekommen, da sie weder Versicherungsnehmer noch versicherte Person ist. Sie kann nur mit etwas Glück vin der Bank eine Info bekommen wieso das der Fall ist.

Wie es genau rechtlich jetzt aussieht kann ich nicht sagen. Ich vermute aber wegen des ausgeschlagenen Erbes hat sie wenig Chancen irgendetwas zu ändern, weil sie nicht mal Auskünfte erhalten kann. Tut mir Leid, dass ich nicht mehr sagen kann.

Hallo traum 2004,
da bin ich als EX-Banker, der nicht auf diesem Gebiet Erfahrungen gesammelt hat, überfragt. M. E. spielen hier auch die jur. Problemstellungen eine dominierende Rolle, weshalb auch ein Jurist eingeschaltet werden sollte.
Sorry, aber ich will auch keinen falschen Rat erteilen

HJR

Hallo,

also zunächst ich bin keine Rechtsanwältin. Mich wundert, aber, dass ich häufig in Rechtsfragen angeschrieben werde.
Wäre nett, wenn Sie mir mal mitteilen könnten, warum Sie mich ausgewählt haben.

Aber darüber hinaus möchte ich Ihnen gerne helfen.
Ich schreibe Ihnen jetzt mal, was ich in einer solchen Situation tun würde:

  1. Das Quad nicht herausgeben

  2. Die Incassofirma überhaupt nicht in Wohnung oder Haus rein lassen.

  3. Der Kreditversicherung (unter Angabe der Versicherungs-Nr. (nicht der Bank allein) schritlich mitteilen, dass der Ehemann verstorben ist und Sterbeurkunde in Kopie beifügen.
    Es scheint, als würde sich die Santander-Bank nicht darum kümmern. Deren Geschäftsmodell scheint einfach nur zu sein, die Forderung dann an ein Incassounternehmen weiterzuleiten.

  4. Dem Incassounternehmen (per Einschreiben mit Rückschein) mitteilen, dass eine Kreditversicherung (unter Angabe der Versicherungs-Nr. ) abgeschlossen wurde und dass sich das Incassobüro bitte dorthin wenden soll.
    Und um Mitteilung über den Verfahrensverlauf bitten.

  5. ABER

Wenn deine Freundin das Erbe komplett ausgeschlagen hat, steht ihr das Quad auch nicht zu, weil das ja auch zur Erbmasse gehört

  1. Trotzdem

Dieses Quad nicht herausgeben, solange nicht alles geklärt ist.

  1. Was mich wirklich wundert ist allerdings, dass auch Selbstmord in einer Kreditversicherung abgesichert ist.
    Als ich noch eine Banklehre gemacht habe, war das nicht so üblich.
    Aber vielleicht hat das die Sandander-Bank (ich gehe davon aus, dass es sich hier um diese spanische Konsumer-Bank handelt) diese Kreditversicherung verkauft.
    Die Versicherungsbedinungen - das selbst bei Selbstmord- gezahlt wird, sollte deine Freundin nochmals prüfen.

Wenn ich Dir geholfen habe würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Und bitte schreib mir, warum Du mich ausgewählt hast, weil ich immer Anfragen auf Rechtsgebieten bekomme.

Danke.

Ansonsten,

was hier der User Manfred gesagt hat, dem würde ich insgesamt zustimmen.

Warum man aber einem Incassbüro nicht ganz neutral zunächst mitteilen soll, dass die Kreditversicherung besteht, kann ich nicht nachvollziehen.

Einfach einen Brief schreiben:
Bezüglich Ihres Incassoauftrages Nr. … teile ich Ihnen mit, dass bei der …-Versicherungsgesellschaft unter Versicher-Nr. … eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen wurde.
Bitte wenden Sie sich an die Versicherung.

Und auch muss ich Manfred zustimmen. Die Versicherung wird vermutlich das Verfahren in die Länge ziehen, soweit es geht.

Hi,

da werden zwei Sachen vermischt:

1.) Bank - Inkassounternehmen

2.) Erbe abgelehnt

zu 1.)

Wenn auf dem Kredit eine Todesversicherung liegt, dann
ist es eine Angelegenheit die die Bank und das Inkasso-
unternehmen zu regeln haben. Ist der Quad als weitere
Sicherheit in dem Kreditvertrag hinterlegt, dann
kann das Inkassounternehmen dieses heranziehen.
Sie sollte jedoch auf jeden Fall bei der Bank nachfragen ob das OK. Im Zweifel lieber der Bank
die Schlüssel und die Autopapiere geben - gegen Bestätigung. Wichtig: Autoversicherung abmelden ab dem Tag der Übergabe und KFZ-Schilder abmonontieren und das Auto auf der Zulassungsstelle abmmelden.
Übergabe-Unterlage der Bank mitnehmen.

Wenn der Quad nicht als Sicherheit dient. Ist die Übergabe nicht zulässig.

Sie sollte auf jeden Fall das Amtsgericht informieren
und nachfragen.

Sie sollte auch das Gericht informieren und nachfragen wie sie sich zu verhalten hat.

zu 2.)

Da Sie das Erbe ausgeschlagen hat, hat Sie keinen Anspruch auf den Quad.

Sie sollte auch das Gericht informieren und nachfragen wie sie sich zu verhalten hat - Schriftlich geben lassen, wg. späteren Nachweis.
Das gilt für alle Sachverhalte. Wird von ihr ein
Fehler begangen. Wird das Amtsgericht sie dafür
heranziehe.

Viel Glück

VG

MH

bei der Übergabe abmontieren!

sorry, da kann ich nichts drüber schreiben-rechliche sache.
gruss eisi

Wenn das erbe ausgeschlagen wurde, dann hat sie nix mehr damit zu tun und alles weitere regelt der nachlassverwalter bei Gericht.Selbst wenn die Versicherung bezahlt hat, gehört ihnr das fahrzeug nicht weil sie das erbe ausgeschlagen hat.Also soweit alles rechtens

Hallo,

leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, weil mir noch einige Informationen fehlen.

Wer ist der Eigentümer des Quads? Wer besitzt den Fahrzeugschein?

Wurde das Quad als Sicherheit für den Kredit hinterlegt?

Herausgeben würde ich das Quad zuerstmal nicht, bis alle offenen Fragen geklärt sind.

Beste Grüße

Hallo!
Ich denke, dass da nur ein Anwalt helfen kann, der anhand der Verträge und der rechtlichen Situation eine Einschätzung vornehmen kann.
Hier geht es um Erb-, Schuld- und Versicherungsrecht. Das kann ich leider nicht beantworten.
Sorry, Stephan

Hallo, bei dieser komplexen Situation kann ich keine Auskunft ohne Vertzragsunterlagen geben. Sorry.