Hallo,
das ist eine sehr schwierige Situation und die Zeit drängt.
Zunächst zu den Fakten:
Banken verkaufen sehr gerne Forderungen an Inkassounternehmen. Die San . . . tander Bank, nehme an, dass es sich um diese handelt, denn sie ist in der Branche berüchtigt, dass sie keine langen Rechtsstreitigkeiten eingeht, sondern sofort handelt (Verkauf an Inkassebüro).
Am Besten ist eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken, bis der Sachverhalt mit der Versicherung geklärt ist. Die einstweilige Verfügung muss sich gegen das Inkassobüro richten, da sonst die Aktion des Inkassobüros rechtskräftig ist, was im Klartext bedeutet: Das Quad ist weg und wird nicht mehr zurück gegeben, oder nur gegen eine Auslösesumme (Abstandszahlung für Aufbewahrung, etc.). Die Ablösesumme kann durchaus höher sein, oder die gleiche Summe erreichen, welche aussteht. Klartest: Auch wenn das Recht auf das Quad zuerkannt wird, so heben sich die Kosten mit den Einnahmen auf - der Wert des Quads muss dann trotzdem an die Inkassogesellschaft gezahlt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, da ist soetwas möglich. Allein schon aus diesem Grund ist es wichtig, dass so schnell wie möglich eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.
Das Inkassobüro hat rechtlich die Möglichkeit das Quad sofort einzuziehen, auch wenn es eine Kreditausfallversicherung gibt, um die es sich anscheinend handelt, außer wenn eine gerichtliche Verfügung dies verhindert.
Jetzt kommt der schwierige Teil: Ein Rechtsanwalt muss SOFORT eingeschaltet werden. Er wird die Versicherung auffordern, Stellung zu der Auseinandersetzung zu nehmen, damit überhaupt ein schriftlicher Nachweis existiert. Die einstweilige Verfügung hebt die Forderung das Quad heraus zu geben nicht auf, verschafft aber die notwendige Zeit, um die Sachlage zu klären.
Versicherungen lassen sich gerne VIEL Zeit, wenn es darum geht, die Haftungsansprüche ihr gegenüber wahrzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt, und um um welches Inkassobüro. Es gibt dort mehr schwarze Schafe als bei den Banken.
Im Klartext: Die Versicherung stellt sich erst mal dumm, nach dem Motto: Mein Name ist Hase - sollen sich doch andere damit herum reißen. Sie ist vom Gesetz dazu verpflichtet, in angemessenem Rahmen Stellung zu der Sache zu beziehen. Was ein angemessener Rahmen ist - das liegt bei der Versicherung, es gibt keinen zeitlichen Rahmen.
Was zu tun ist:
1.) Ein Rechtsanwalt muss sofort eingeschaltet werden, welcher eine einstweilige Verfügung gegen das Inkassounternehmen erlässt.
2.) Selbst keine schriftliche Erklärungen und Stellungsnahmen abgeben. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, Stellungsnahmen abzugeben, KEINE AUSSAGEN treffen - immer auf den bestellten Rechtsanwalt beziehen - ER WIRD SICH UMGEHEND MELDEN - sonst ist das Quad zu 90% weg.
3.) Solange kein Rechtsanwalt bestellt ist, in Telefonaten (werden sehr oft mitgeschnitten) angeben, dass sich der BESTELLTE Rechtsanwalt so schnell wie möglich meldet.
4.) Den KFZ-Brief sicher stellen, falls dieser bei der Bank liegt. Sollte dies der Fall sein, so muss auch gegen die Bank eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Liegt der Brief bei der Inkassogesellschaft, so reicht die einstweilige Verfügung gegen das Inkassounternehmen.
5.) Der noch zu bestellende Rechtsanwalt sollte sich in Geschäftsrecht auskennen. Klartext: Ein sehr guter Anwalt für Familienrecht wäre hier völlig deplaziert.
6.) Was ich tun würde: Mit dem Anwalt einen Schriftsatz verfassen, der nach der einstweiligen Verfügung, eine zweckgebunde Ablösung des Restwertes des Quad vorsieht, welche durch die Versicherung auf ein Notaranderkonto gezahlt wird. - Dies bitte mit dem Rechtsanwalt abklären.
Mehr kann ich mangels Fakten nicht für Sie tun. Hoffe aber, dass Ihnen dies eine Hilfe für Ihre Entscheidungen war.
Mit freundlichem Gruß
Manfred