Inkasso will n. 15 Jahren ohne Kontakt eintreiben?

Fall aus 1996. Bürge für eine Summe von ca. 20.000 DM.
Seitdem nichts mehr gehört. Nun habe ich, nach der Forderung von Heute, die Unterlagen angefordert und einen Titel aus 1996 zugesandt bekommen. Die Postübergabeurkunde weist eine andere Adresse (die von meinem Vater) aus. Die Unterschrift ist nicht seine. Zu diesem Zeitpunkt hatte mein Vater einen Schlaganfall erlitten und wäre gar nicht in der Lage gewesen diese Urkunde entgegenzunehmen.
Da mich diese Urkunde also nicht ereicht hat, konnte ich auch nicht bezahlen und die Summe wäre ohne die ganzen Zinsen nicht einmal ein Drittel der geforderten Summe.
Ich ging davon aus das der Kreditnehmer seine Raten bezahlen würde und deshalb kümmerte ich mich auch nicht um diese Angelegenheit.
Muss ich nun nach so langer Zeit ohne Kontakt und Information trotzdem bezahlen?
Vielen Dank schonmal vorab

Titel (z.B. Vollstreckungsbescheide) verjähren grundsätzlich nach 30 Jahren.

Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Umstände, könnte da aber vielleicht was zu machen sein, dass wäre zu prüfen. Ich kann aber mangels von Detailkenntnissen wenig zu den Erfolgsaussichten schreiben. Das ist Online auch nicht zu leisten.

Daher empfehle ich, einen Anwalt aufzusuchen. Der kostet zwar Geld, kann das aber entsprechend prüfen. Versuchen Sie vorher, mit dem Anwalt einen Preis zu vereinbaren. Handeln Sie zügig.
Alles Gute

Lass das von einem Anwalt klären, alles andre macht keinen Sinn

Fall aus 1996. Bürge für eine Summe von ca. 20.000 DM.
Seitdem nichts mehr gehört. Nun habe ich, nach der Forderung
von Heute, die Unterlagen angefordert und einen Titel aus 1996
zugesandt bekommen. Die Postübergabeurkunde weist eine andere
Adresse (die von meinem Vater) aus. Die Unterschrift ist nicht
seine. Zu diesem Zeitpunkt hatte mein Vater einen Schlaganfall
erlitten und wäre gar nicht in der Lage gewesen diese Urkunde
entgegenzunehmen.
Da mich diese Urkunde also nicht ereicht hat, konnte ich auch
nicht bezahlen und die Summe wäre ohne die ganzen Zinsen nicht
einmal ein Drittel der geforderten Summe.
Ich ging davon aus das der Kreditnehmer seine Raten bezahlen
würde und deshalb kümmerte ich mich auch nicht um diese
Angelegenheit.
Muss ich nun nach so langer Zeit ohne Kontakt und Information

Sofort all das auch dorthin schreiben und drohen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dann ggf. Attest von Vaters Arzt holen über den Zeitpunkt des Schlaganfalls.

Sorry, heisses Eisen.
Empfehle eine rechtsberatung, Verbraucherzentrale o.ä.

Drücke die Daumen.

lg.

Als Bürge erst ein mal ja…aber ich würde das ganze mal durch ein gericht prüfen lassen

Sofern der Titel nicht von Ihnen oder einem Dritten angenommen wurde dessen Annahme Sie sich zurechnen lassen müssen, wurde der Titel nicht zugestellt.
Problematisch ist, dass Sie nach ordnungsgemäßem Zugang des Mahnbescheides bzw. nach Gerichtstermin wußten, dass Sie bezahlen müssen. Ich vermute, dass Sie deshalb keine Chance haben, gegen die Zinsen vorzugehen.
Da Sie aber die letzte Nachricht 1996 bekommen haben, könnte der Anspruch der Gegenseite vollständig verwirkt sein (nicht verjährt) - nachlesen.

„Den Bürgen soll man würgen“

Als Bürge knnn man selbstverständlich auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sich der Gläubiger in den letzten Jahren nicht gemeldet hat.

Es könnte allerdings sein, dass die Forderung inzwischen verjährt ist, da auch ein Bürge die Einrede der Verjährung erheben kann. Abweichend von den allgemeinen Verjährungsfristen verjähren rechtskräftig festgestellte Forderungen nach 30 Jahren.

Sie sollten aber von einem Anwalt prüfen lassen, ob die gerichtlichen Schreiben ordnungsgemäß zugestellt wurden. Dies erscheint zumindest zweifelhaft. Fehlt es an einer solchen Zustellung wären Forderungen aus 1996 grundsätzlich verjährt.

Hallo,

wir können Ihnen nur raten zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da hier sehr vielen Fristen und Tatsachen zusammenkommen, die die ganze Forderung außer Kraft setzen könnten und somit der Sachverhalt bereits erledigt ist. Doch bevor wir Ihnen hier zu falschen Dingen raten suchen Sie lieber einen Rechtsanwalt auf. Die sogenannte Erstberatung ist teilweise mit den Anwälten verhandelbar und daher nicht so teuer.

Wir hoffen wir konnten helfen

Hallo,
wenn der Schuldtitel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde (falsche Adresse, falsche Unterschrift) kannst du beim Amtsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wenn aber die Zustellanschrift mit der Anschrift aus dem Bürgschaftsvertrag übereinstimmt, wird es schwieriger. Wenn du dann wieder in der Frist bist kannst du Einspruch gegen Zinsen und Kosten einlegen. Ich würde aber einen Gang zum Rechtsanwalt vorsorglich empfehlen. Du kannst auch ,ohne Anerkennung der Forderung, das muss ausdrücklich gesagt werden, einen aktualisierte Forderungsaufstellung einfordern, die von verjährten Verzugszinsen breinigt ist.
Viele Grüße
Micha