Inkassoanwalt verlangt doppelte Forderung

Ich hatte eine Restschuldvereinbarung mit einem Inkassoanwalt getroffen, in dem die Hauptforderung von 2000€ auf 1200€ herrunter gesetzt wurde. Nun konnte ich, die Raten nicht pünktlich zahlen, da ich a vom JobCenter erst verspätet mein Geld bekam und b. von meinem ehem. Arbeitgeber noch ausstehende Lohnansprüche hatte. Beide male habe ich den Anwalt darüber informiert und keine Antwort erhalten. Die Forderung war auf 100€ zurück gezahlt und da bekam ich dann nun ein Schreiben von diesem Anwalt in dem er mir mitteilte das die Vereinbarung hinfällig ware und ich nun die komplette Forderung in Höhe von 1500€ (nicht 800€ wie ja eigentlich die Restschuld wäre) gezahlt werden soll. Ich habe diesem widersprochen und das ganze meinem Anwalt übergeben weil es mir u.a. auch völlig unklar ist wie er hier auf diese Summe kommt.

-es liegt keine Abtretung an den Anwalt vor
-es gibt keine Forderungsaufstellung
-es gibt keine Aufstellung über diese Summe von 1500€

dieses hat mein Anwalt erstmal angefordert. Die restlichen 100€ sind von mir beglichen, so das die Forderung beglichen ist (die vereinbarten 1200€). Nach längerem warten hat sich der Inkassoanwalt gemeldet, telefonisch, das er nach wie vor auf die 1500€ besteht, Nachweise etc werden nicht vorgelegt und wenn ich diese Summe nicht zahle würde er mit der Zwangsvollstreckung weiter machen.

Der muss doch bekannt geben wie er auf diese Summe kommt. Die ursprüngliche Forderung ist bereits abgegolten und mitlerweile ist diese Forderung bereits ins 3 fache überschritten.

Hallo,

keine Panik, nichts machen!!! Der RA ist verpflichtet, Dir eine Spezifikation seiner Forderung zukommen zu lassen. Und sollte er einen Mahnbescheid gegen Dich erwirken, dann sofort dem Mahnbescheid widersprechen schriftlich bei bzw. an das Gericht.
Damit ist der RA an ein Verfahren gebunden und muss erst mal eine erhebliche Gebühr an das Gericht zahlen. Verlieren kannst Du nichts, nur gewinnen.
Also ganz ruhig bleiben. Der RA versucht Dich abzuzocken. Was mich erstaunt, dass Dein jetziger RA Dir diesen Sachverhalt so nicht erklärt hat. Das würde ich meinem RA mal unter die Nase halten…

Beste Grüße und viel Glück

Horst

Normalerweise gibts in den Verträgen bei denen die Summe wie in diesem Fall herabgesetzt wurde eine Klausel welche besagt, dass wieder der ganze Betrag geschuldet ist sollte mit Verspätung bezahlt werden.

Bitte mit eigenem Anwalt Sache klären. Ich ereile keine Rechtsauskunft.

Ich hatte eine Restschuldvereinbarung mit einem Inkassoanwalt
getroffen, in dem die Hauptforderung von 2000€ auf 1200€
herrunter gesetzt wurde.

Wenn dies schriftlich vereinbart wurde und eine Regelung getroffen wurde, wann der Vergleich rückwirkend nichtig wird (o. ä.), ist dieser Vergleich natürlich wirksam. Wird dann nicht gezahlt, treten die Folgen dieser Einigung ein.

Nun konnte ich, die Raten nicht

pünktlich zahlen, da ich a vom JobCenter erst verspätet mein
Geld bekam und b. von meinem ehem. Arbeitgeber noch
ausstehende Lohnansprüche hatte.

Sind Sie überhaupt zahlungspflichtig, wenn Sie vom Jobcenter alimentiert werden? M. E. sind Sie dann unpfändbar. Auf dieser Basis ist ein suuuper Vergleich mit dem Gegner möglich. Geht er darauf nicht ein, bekäme er durch eine Titulierung und Pfändung NIX. Also wird er sich auch auf weitere Vergleiche einlassen. Wie aber finanzieren Sie denn Ihren Anwalt??? Klingt alles sehr dubios - denn die Prozess- oder Beratungskostenhilfe greift in solchen Föllen kaum. Offen bar haben Sie mehr, als Sie dem Jobcenter angegeben haben - insbesondere die Ansprüche an Ex-Arbeitgeber müssen Sie dem Jobcenter natürlich melden.

Beide male habe ich den

Anwalt darüber informiert und keine Antwort erhalten. Die
Forderung war auf 100€ zurück gezahlt und da bekam ich dann
nun ein Schreiben von diesem Anwalt in dem er mir mitteilte
das die Vereinbarung hinfällig ware und ich nun die komplette
Forderung in Höhe von 1500€ (nicht 800€ wie ja eigentlich die
Restschuld wäre) gezahlt werden soll. Ich habe diesem
widersprochen und das ganze meinem Anwalt übergeben weil es
mir u.a. auch völlig unklar ist wie er hier auf diese Summe
kommt.

-es liegt keine Abtretung an den Anwalt vor

Es gibt auch kene Abtretung, sondern nur einen geschäftsbesorgungsvertrag, den der Anwalt mit einer Original-Vollmacht nachweisen muss. Das wird er nun auch tun.

-es gibt keine Forderungsaufstellung

Darauf haben Sie hingegén ein Recht. Klagt die Gegenseite, müssen Sie selbst im Falle des Klageverlustes die Gerichtskosten und Prozesskosten der Gegenseite nicht tragen. Denn Sie hätten natürlich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezahlt, hätte man IHnen die Forderungsaufstellung geschickt…

-es gibt keine Aufstellung über diese Summe von 1500€

dieses hat mein Anwalt erstmal angefordert. Die restlichen
100€ sind von mir beglichen, so das die Forderung beglichen
ist (die vereinbarten 1200€).

Nein - beglichen haben Sie nur die Kosten, Zinsen und einen teil der Forderung. Der Rest sind nicht Kosten und Zinsen, sondern ein Teil der Hauptforderung. Ihre Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die Hauptforderung verrechnet. Anders, wenn der Gläubiger eine Bank ist. Siehe BGB

Nach längerem warten hat sich

der Inkassoanwalt gemeldet, telefonisch, das er nach wie vor
auf die 1500€ besteht, Nachweise etc werden nicht vorgelegt

Sofern Sie einen Vollstreckungsbescheid oder ein urteil erhalten haben und der Anwalt das Aktenzeichen angibt, muss er Ihnen auch nichts nachweisen, da Sie die Urkunde seinerzeit zugestellt bekommen haben. ISt aber ein fieser Möppes, der Anwalt - denn es erleichterte für Sie die Sache natürlich, erhielten Sie eine Forderungsaufstelleun., Wenn er aber incht will, will er nicht. Pech.
Anders natürlich, wenn es gar kein Urteil oder VB gibt. Dann muss er IHnen natürlich alles nachweisen - oder klagen.

und wenn ich diese Summe nicht zahle würde er mit der
Zwangsvollstreckung weiter machen.

Ah - sorry - dann gibt es natürlich einen VB odrr ein Urteil. Fraglich ist nur, ob er etwas pfänden kann. Wenn Sie ALG II erhalten, sind Sie unpfändbar. Er bekäme nichts. Also verhandeln Sie!!

Der muss doch bekannt geben wie er auf diese Summe kommt.

Alles was über die im Titel verbrieften Forderungen hinaus geht, muss er selbstverständlich bekannt geben.

Die

ursprüngliche Forderung ist bereits abgegolten

NEEEEEIIIIIIn - nur Zinsen und Kosten - der Rest ist auf - und das ist ein Teil der ursprünglöichen Forderung (siehe oben - § 367 BGB)

und mitlerweile

ist diese Forderung bereits ins 3 fache überschritten.

Na das scheint mir aber etwas hoch - es sei denn, sie seien ziemlich pflichtvergessen gewesen - dann kann es natülich hoch werden. Aber er muss IHnen das natürlich nachweisen. Jetzt, wo Sie einen Anwalöt genommen haben, wird er das sicherlich auch tun.

Glück auf - und in Zukunft bitte etwas mehr Pflichtbewußtsein - Sie wollen ja auch Ihrem geld nciht hinterherlaufen - oder was machten Sie, wenn das Jobcenter mal eben 1 Jahr nicht zahlte??? So geht es halt IHrem Gläubiger auch.

Ich hatte eine Restschuldvereinbarung mit einem Inkassoanwalt
getroffen, in dem die Hauptforderung von 2000€ auf 1200€
herrunter gesetzt wurde.

Wenn dies schriftlich vereinbart wurde und eine Regelung
getroffen wurde, wann der Vergleich rückwirkend nichtig wird
(o. ä.), ist dieser Vergleich natürlich wirksam. Wird dann
nicht gezahlt, treten die Folgen dieser Einigung ein.

Nun konnte ich, die Raten nicht

pünktlich zahlen, da ich a vom JobCenter erst verspätet mein
Geld bekam und b. von meinem ehem. Arbeitgeber noch
ausstehende Lohnansprüche hatte.

Sind Sie überhaupt zahlungspflichtig, wenn Sie vom Jobcenter
alimentiert werden? M. E. sind Sie dann unpfändbar. Auf dieser
Basis ist ein suuuper Vergleich mit dem Gegner möglich. Geht
er darauf nicht ein, bekäme er durch eine Titulierung und
Pfändung NIX. Also wird er sich auch auf weitere Vergleiche
einlassen. Wie aber finanzieren Sie denn Ihren Anwalt???
Klingt alles sehr dubios - denn die Prozess- oder
Beratungskostenhilfe greift in solchen Föllen kaum. Offen bar
haben Sie mehr, als Sie dem Jobcenter angegeben haben -
insbesondere die Ansprüche an Ex-Arbeitgeber müssen Sie dem
Jobcenter natürlich melden.

Der Joccenter ist darüfer informiert gewesen, ich bin ja verpflichtet jegliche Tätigkeit anzunehmen und diese zu melden.

Beide male habe ich den

Anwalt darüber informiert und keine Antwort erhalten. Die
Forderung war auf 100€ zurück gezahlt und da bekam ich dann
nun ein Schreiben von diesem Anwalt in dem er mir mitteilte
das die Vereinbarung hinfällig ware und ich nun die komplette
Forderung in Höhe von 1500€ (nicht 800€ wie ja eigentlich die
Restschuld wäre) gezahlt werden soll. Ich habe diesem
widersprochen und das ganze meinem Anwalt übergeben weil es
mir u.a. auch völlig unklar ist wie er hier auf diese Summe
kommt.

-es liegt keine Abtretung an den Anwalt vor

Es gibt auch kene Abtretung, sondern nur einen
geschäftsbesorgungsvertrag, den der Anwalt mit einer
Original-Vollmacht nachweisen muss. Das wird er nun auch tun.

-es gibt keine Forderungsaufstellung

Darauf haben Sie hingegén ein Recht. Klagt die Gegenseite,
müssen Sie selbst im Falle des Klageverlustes die
Gerichtskosten und Prozesskosten der Gegenseite nicht tragen.
Denn Sie hätten natürlich vor einer gerichtlichen
Auseinandersetzung bezahlt, hätte man IHnen die
Forderungsaufstellung geschickt…

-es gibt keine Aufstellung über diese Summe von 1500€

dieses hat mein Anwalt erstmal angefordert. Die restlichen
100€ sind von mir beglichen, so das die Forderung beglichen
ist (die vereinbarten 1200€).

Nein - beglichen haben Sie nur die Kosten, Zinsen und einen
teil der Forderung. Der Rest sind nicht Kosten und Zinsen,
sondern ein Teil der Hauptforderung. Ihre Zahlungen werden
zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zum
Schluss auf die Hauptforderung verrechnet. Anders, wenn der
Gläubiger eine Bank ist. Siehe BGB

Nach längerem warten hat sich

der Inkassoanwalt gemeldet, telefonisch, das er nach wie vor
auf die 1500€ besteht, Nachweise etc werden nicht vorgelegt

Sofern Sie einen Vollstreckungsbescheid oder ein urteil
erhalten haben und der Anwalt das Aktenzeichen angibt, muss er
Ihnen auch nichts nachweisen, da Sie die Urkunde seinerzeit
zugestellt bekommen haben. ISt aber ein fieser Möppes, der
Anwalt - denn es erleichterte für Sie die Sache natürlich,
erhielten Sie eine Forderungsaufstelleun., Wenn er aber incht
will, will er nicht. Pech.
Anders natürlich, wenn es gar kein Urteil oder VB gibt. Dann
muss er IHnen natürlich alles nachweisen - oder klagen.

und wenn ich diese Summe nicht zahle würde er mit der
Zwangsvollstreckung weiter machen.

Ah - sorry - dann gibt es natürlich einen VB odrr ein Urteil.
Fraglich ist nur, ob er etwas pfänden kann. Wenn Sie ALG II
erhalten, sind Sie unpfändbar. Er bekäme nichts. Also
verhandeln Sie!!

Der muss doch bekannt geben wie er auf diese Summe kommt.

Alles was über die im Titel verbrieften Forderungen hinaus
geht, muss er selbstverständlich bekannt geben.

Die

ursprüngliche Forderung ist bereits abgegolten

NEEEEEIIIIIIn - nur Zinsen und Kosten - der Rest ist auf - und
das ist ein Teil der ursprünglöichen Forderung (siehe oben - §
367 BGB)

und mitlerweile

ist diese Forderung bereits ins 3 fache überschritten.

Na das scheint mir aber etwas hoch - es sei denn, sie seien
ziemlich pflichtvergessen gewesen - dann kann es natülich hoch
werden. Aber er muss IHnen das natürlich nachweisen. Jetzt, wo
Sie einen Anwalöt genommen haben, wird er das sicherlich auch
tun.

Glück auf - und in Zukunft bitte etwas mehr Pflichtbewußtsein

  • Sie wollen ja auch Ihrem geld nciht hinterherlaufen - oder
    was machten Sie, wenn das Jobcenter mal eben 1 Jahr nicht
    zahlte??? So geht es halt IHrem Gläubiger auch.

Die Forderung war mit Zinsen und allem auf 2000,00 € runter und wurde mit einem Restschulderlass auf 1200,00€ gesetzt. Innerhalb von einem Jahr können wohl kaum 700,00€ Zinsen entstehen. Wie also kommt er auf diesen Betrag?

Nein, es gibt kein Urteil. Es hat hier immer nur eine Korrespondenz mit dem Anwalt gegeben und ich habe Ihm die Belege die benötigt waren eingerecht, sprich den Arbeitsvertrag o. das Schreiben vom JobCenter. Dazu bin ich ja auch verpflichtet.

Normalerweise gibts in den Verträgen bei denen die Summe wie
in diesem Fall herabgesetzt wurde eine Klausel welche besagt,
dass wieder der ganze Betrag geschuldet ist sollte mit
Verspätung bezahlt werden.

Gibt es, das waren die 800,00 €, die Forderung hatte ich bis auf 2000,00 € gezahlt, so war vor einem Jahr der Stand der Forderung. Ich frage mich wie man innernalb von einem Jahr hier auf 1500.00€ kommt. Wenn die diese noch zahle und die 1200,00 welche ich gezahlt habe und die anderen Zahlungen dazu rechne dann liege ich weit aus über der Hauptforderung die hier bei 1200,00 mal lag.

Um Fragen vorweg zu nehmen, es hat hier keine Gerichtsverhandlung gegeben. Es gibt kein Urteil!

Einfach mal eine detaillierte Abrechnung verlangen (Schriftlich, einschreiben!)

Genau das ist ja der Trick der Inkassohaie.
kosten und Zinsen raufschrauben bis zum geht nicht mehr.
Hier mal eine Aufstellung was die überhaupt berechnen dürfen.
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

und ohne Forderungsaufstellung gibt es sowieso keinen cent.Nicht von Drohungen einschüchtern lassen
Wenn ALG II bezogen wird, dann kann der sowieso nix pfänden oder vollstrecken.

In der Restschuldvereinbarung steht meistens drinn, dass wenn die raten nicht bezahlt werden die gesamte Forderung wieder auflebt…

Wichtig ist noch, ob der Inlassofritze die Forderung gekauft hatoder ob er für einen Gläubiger handelt.
Handelt er für einen Gläubiger, so muss er die Beauftragung vorlegen und natürlich auch die Forderungsaufstellung.Kann oder will er das nicht, dann gibt es auch kein geld basta !!

In der alten Forderungsaufstellung die er mir hatte zukommen lassen, da war u.a. die Kosten des Inkassobüros nebst Auslagen ect. und Kontoführungsgebühren angegeben.

So wie ich den Inkassofritze einschätze hat er auch eine vergleichsgebühr berechnet
vergleiche mal die kosten mit dem was im link über inkassokosten steht

In der alten Forderungsaufstellung die er mir hatte zukommen
lassen, da war u.a. die Kosten des Inkassobüros nebst Auslagen
ect. und Kontoführungsgebühren angegeben.

Vergleichsgebühr hat er gleich als 1. mit berechnet, erstaunlicherweise auch sofort sein Anwaltshonorar obwohl dieses ja erst am Schluß ausgerechnet werden kann.

Die Forderung wurde 2004 an das Inkasso-Unternehmen abgegeben, die hatten folgende Aufstellung

  • Inkassokosten 177,00 €
  • Einigungsgebühr 177,00 €

Gut ein halbes Jahr später ging es dann zu gewissem Inkassoanwalt, der berechnete

  • AW Kosten 177,00 €
  • Gerichtskosten 177,00 €
  • Einigungsgebühr 177,00 €

Erstaunlich das die Beträge alle gleich sind, fand auch mein Anwalt. Es hat hier zu keiner Zeit einen Gerichtsprozess gegeben, bis heute wurde auch kein Gerichtsvollzieher beauftragt.

Seit 2004 sind hier nur Zinsen von über 800,00 € angefallen. Bei einer Forderung von 1200,00 €. Ich habe den Eindruck das auch wenn ich die 1500,00 € welche nun gefordert werden, zahle, werde ich diese Forderung nie los, denn wenn der Betag gezahlt ist, sind ja schon wieder Zinsen angefallen.

Ist das alles so richtig? In dieser Angelegenheit habe ich nun schon gut 3000.00 € gezahlt und ´von Seiten des Inkassobüros kommt nur die Aussage ich müsste zahlen und noch mals zahlen, irgendwann ist das mal beglichen.

Betonung lag auf irgendwann. Sorry aber ich komme mir regelrecht abgezockt vor.

Jau, so ist das auch
Abzocke
ich habe ja schon geschrieben was man da machsn sollte.

Jau, so ist das auch
Abzocke
ich habe ja schon geschrieben was man da machsn sollte.

Mein Anwalt hatte, so um den 01.08. eine Anfrage gestellt, wegen der aufgeführten Gerichtskosten. Der Inkassoanwalt möchte hier den Titel vorlegen und ggf. die Aufrechnungen für den Gerichtsvollzieher, so dieser beauftragt wurde. Außerdem sollte der die Legitimation der Forderung vorlegen. Bis heute kam keine Antwort. Die geforderten Unterlagen kann er auch gar nicht einreichen da es hier nie zu einem Prozess gekommen ist. Also frage ich mich da, wie kommt er auf diese Beträge?

Sorry, aber da fehlt mir der Hintergrund des Vorgangs

Sorry, aber da fehlt mir der Hintergrund des Vorgangs

Ich hatte hier ja schon geschrieben, das der Inkasso Anwalt eine viel zu hohe Forderung stellt. Aus seiner Aufstellung gehrt hervor, das a. das Inkassobüro, Gerichtskostenauslagen usw. berechnet und b. er hier ebenfalls für einen angeblichen Prozess Kosten einfordert den es gar nicht gegeben hat.

Heute bekam ich nun einen Mahnbescheid von Ihm über 587,00 € dieses wäre die Restforderung aus dem Vertrag von 2004. Wie er auf diesen Betrag kommt ist mir ebenfalls ein Rätsel, da er in einem vorherigen Schreiben glatte 1500,00 € erstmal haben wollte und sich geweitert hat dazu entsprechende Unterlagen vorzulegen.

Die ganze Angelegenheit ist gar nicht mehr richtig aufzubröseln, da er ja für die angeblichen Gerichtskosten, sowie Inkasso und seine Kosten (welche schon im Vorraus berechnet wurden) auch Zinsen verlangt hat und die von mir geleisteten Zahlungen alle auf diese angeblichen Forderungen verrechnet hatte.

Tatsächlich ist die damaliege Forderung von mir komplett belichen worden.

Mein Tipp
Dem mahnbescheid insgesamt sofort widersprechen und dann mal abwarten…Wenn die hauptforderung bereits bezahlt ist, dann versucht der Typ seine Kosten hoch zu schrauben…die meistens sowieso nicht rechtens sind.Also keine Angst wenn der wirklich klagen sollte ( was ich mir nicht vorstellen kann ) weil der agnz genau weiss, dass er mit einer klage vor die Wand fährt.

Meist ist in solchen Fällen nach dem Widerspruch zum MB schluss und der gibt auf…und wenn nicht, dann lass ihn doch klagen und der richter wird das ganze auseinanderklämüsern und wenn überhaupt sich eine Forderung ergeben sollte, dann machen die gerichte immer gerne Vergleiche -)))

Also cool bleiben und nicht einschüchtern lassen

Wie man mit Inkassos umgeht steht auch hier
www.schuldenfrus.de