Inkassobeauftragung trotz Storno bzw. außerordentl

Hallo,

jemand erteilt einem Internetdienstleister am 14.01.2008 einen Auftrag für einen DSL- und Telefonieanschluss. Dieser wird mit Schreiben vom 17.01.2008 bestätigt.

Bereits am 28.01.2008 erhält die Person die WLAN-Box.

Es vergehen mehrere Wochen und es geschieht nichts. Auf der Internetpräsenz erhält der Kunde nach Eingabe der Auftragsnummer nur die Mitteilung, dass sich die Anschaltung ohne weitere Begründung verschiebt und dass ein konkreter Termin nicht genannt werden kann.

Die Person storniert mit E-Mail vom 26.02.2008 den Auftrag, da ihr das alles zu lange dauert und er keine konkrete Angaben erhält, wann der Anschluss freigeschaltet wird, zumal bereits über sechs Wochen vergangen sind.

Dieser Storno ist nach Angaben von vier Mitarbeitern (die Person hat mit drei Mitarbeitern telefoniert und mit einem in einer entsprechenden Niederlassung gesprochen) des Unternehmens auch seit diesem Tag in Bearbeitung.

Am 07.03.2008 erhält die Person ein Schreiben des Dienstleisters datiert mit 04.03.2008, dass der Anschluss am 04.03.2008 freigeschaltet wird und dass dafür ein Techniker möglicherweise Zutritt zu den Räumen der Person benötigt.

Die Person schließt das Endgerät an, um zu testen, ob der Anschluss wirklich freigeschaltet ist. Es funktioniert nichts. Diese Nichtfreischaltung wird dem Kunden per Telefon bestätigt. Der frühestmögliche Termin wäre der 18. oder 19.03.2008 oder vielleicht auch später. Ein Techniker war am 04.03.2008 nicht Vorort beim Kunden!

Daraufhin und nach Ratschlag des Mitarbeiters aus der Niederlassung schreibt der Kunde den Konzern an und macht von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht i. V. m. und unter Berücksichtigung seines Stornos Gebrauch, da die versprochene Leistung zum 04.03.2008 nicht erbracht wurde.

Am 22.03.2008 erhält der Kunde ein Schreiben datiert mit 20.03.2008 von einem Inkassobüro, welches die Person auffordert, einen Betrag i. H. v. ca. 650 € innerhalb einer Woche zu bezahlen. In diesem Schreiben steht „Nach den unserer Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen haben Sie einen gültigen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Obwohl der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wurde, haben Sie den Rechnungsbetrag trotz Erinnerung und Anmahnung nicht bezahlt. Gründe für Ihr Verhalten teilten Sie nicht mit.“

Die Person ist jetzt natürlich geschockt. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung dieser, hat der Dienstleister weder den Storno noch die außerordentliche Kündigung bestätigt. Rechnungen, geschweige denn Erinnerungen oder gar Anmahnungen hat die Person nie erhalten.

Wie soll die Person nun vorgehen?

Bitte um eure Hilfe und Ratschläge.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schöne Grüße und frohe Ostern noch

Die Person storniert mit E-Mail vom 26.02.2008 den Auftrag, da
ihr das alles zu lange dauert und er keine konkrete Angaben
erhält, wann der Anschluss freigeschaltet wird, zumal bereits
über sechs Wochen vergangen sind.

Dieser Storno ist nach Angaben von vier Mitarbeitern (die
Person hat mit drei Mitarbeitern telefoniert und mit einem in
einer entsprechenden Niederlassung gesprochen) des
Unternehmens auch seit diesem Tag in Bearbeitung.

Upps. Keine schriftliche Kündigungsbestätigung, das Ganze per e-Mail.
Im Zweifelsfall wird es problematisch, diese Kündigung bzw. deren Termin nachzuweisen.

Daraufhin und nach Ratschlag des Mitarbeiters aus der
Niederlassung schreibt der Kunde den Konzern an und macht von
seinem außerordentlichen Kündigungsrecht i. V. m. und unter
Berücksichtigung seines Stornos Gebrauch, da die versprochene
Leistung zum 04.03.2008 nicht erbracht wurde.

Sicher, dass es ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben hat?
Müsste man bei Nichterbringung einer Leistung nicht zuerst das Ganze anmahnen, eine Frist setzen?

Am 22.03.2008 erhält der Kunde ein Schreiben datiert mit
20.03.2008 von einem Inkassobüro, welches die Person
auffordert, einen Betrag i. H. v. ca. 650 € innerhalb einer
Woche zu bezahlen. In diesem Schreiben steht „Nach den unserer
Auftraggeberin vorliegenden Unterlagen haben Sie einen
gültigen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Obwohl der
Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wurde, haben Sie den
Rechnungsbetrag trotz Erinnerung und Anmahnung nicht bezahlt.
Gründe für Ihr Verhalten teilten Sie nicht mit.“

Interessant. „obwohl der Auftrag durchgeführt wurde“? Wurde er ja wohl bislang nicht.
Erinnerung, Anmahnung? Hast Du nichts von geschrieben - hat es wohl auch nicht gegeben.
Und wie setzen sich die 650€ zusammen?

Was mich (auf Grund meiner Tätigkeit in der Telekommunikationsbranche) noch interessieren würde:
Dieser fiktive Dienstleister in diesem fiktiven Fall, lass uns ihn doch mal einen fiktiven Namen geben.
Würde Delecom passen, oder eher 2und3, Ucor, Trihnätt, Pansen-Net, Anis oder…?

Die Person ist jetzt natürlich geschockt. Selbst nach
mehrmaliger Aufforderung dieser, hat der Dienstleister weder
den Storno noch die außerordentliche Kündigung bestätigt.
Rechnungen, geschweige denn Erinnerungen oder gar Anmahnungen
hat die Person nie erhalten.

Wie soll die Person nun vorgehen?

Ich würde erstmal den direkten Kontakt zum Anbieter suchen, aber nur schriftlich, nur per Einschreiben und im freundlich-korrekten Ton (auch wenn es schwer fällt!).

Die hier vorhanden Anwälte werden aber besser Bescheid wissen als ich.

Ich treffe immer wieder auf Probleme mit Firmen, wo die Kommunikation fast ausschließlich über Hotlines erfolgt. Man hat da im Grunde nix in der Hand, alles nur mündliche Aussagen, die sich nicht beweisen lassen.

Upps. Keine schriftliche Kündigungsbestätigung, das Ganze per
e-Mail. Im Zweifelsfall wird es problematisch, diese Kündigung bzw.
deren Termin nachzuweisen.

Das hat sich die Person auch gedacht. Leider denken müssen. Zumindest wurde der Eingang des Stornos und dessen Bearbeitung von den Mitarbeitern, wenn auch mündlich, bestätigt.

Sicher, dass es ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben
hat? Müsste man bei Nichterbringung einer Leistung nicht zuerst das
Ganze anmahnen, eine Frist setzen?

Das weiß die Person leider auch nicht. Aber auch hier zumindest wurde das seitens des Mitarbeiters selbst zur Sprache gebracht. Und warum sollte ein Kunde etwas anmahnen? Gibts dafür denn überhaupt gesetzliche Vorschriften oder Fristen? Hat ein Kunde nicht das Recht auf Wandlung, Umtausch, Minderung und, oder Schadenersatz?

Interessant. „obwohl der Auftrag durchgeführt wurde“? Wurde er
ja wohl bislang nicht. Erinnerung, Anmahnung? Hast Du nichts von :geschrieben - hat es wohl auch nicht gegeben. Und wie setzen sich die :650€ zusammen?

Genau, der wurde bislang nicht durchgeführt und eine weitere schriftliche Bestätigung über den neuen Termin der Frei- bzw. Anschaltung hat es bis heute nicht gegeben. Genau, es gab keine Erinnerungen, Anmahnungen oder dergleichen! Wie genau die 650 € sich zusammensetzen, weiß die Person auch nicht. In der Forderungsaufstellung steht lediglich:

15 € Nebenforderung
535,46 € Dienstleistung
9,06 Zinsen
15,50 € bisherige Kosten
58,50 € 1,3 GebNr.2300VV RVG
11,70 € Ausl.Nr. 7002 VV RVG

Was mich (auf Grund meiner Tätigkeit in der
Telekommunikationsbranche) noch interessieren würde:
Dieser fiktive Dienstleister in diesem fiktiven Fall, lass uns
ihn doch mal einen fiktiven Namen geben.
Würde Delecom passen, oder eher 2und3, Ucor, Trihnätt,
Pansen-Net, Anis oder…?

Es handelt sich dabei um Ucor.

Ich würde erstmal den direkten Kontakt zum Anbieter suchen,
aber nur schriftlich, nur per Einschreiben und im
freundlich-korrekten Ton (auch wenn es schwer fällt!).

Das muss die Person wohl leider tun!?