Guten Tag,
wenn man bei einem Versandhaus eine offene Rechnung erst nach der 2. Mahnung bezahlt- dann aber den gesamten angemahnten Betrag incl. Mahngebühren- ist es dann rechtens noch einen Zahlungsbescheid von einem Inkassobüro zu erhalten?
Nehmen wir einmal an, die Überweisung wäre an Tag X erfolgt, der Inkassobescheid käme dann 8 Tage später mit dem Vermerk, daß der geschuldete Betrag zwar auf dem Konto angekommen sei, aber dennoch eine Zahlung geleistet werden müsse, da Verzugszinsen u.ä. entstanden seien.
Wäre das rechtens?
Kennt sich jemand von Euch mit einem solchen Sachverhalt aus?
Jetzt schon einmal lieben Dank für Euro Antworten!
es sind nunmal Kosten der Vollstreckung entstanden. Das Versandhaus hat ein Inkassobüro beauftragen müssen und das kostet nun mal. Von irgendwas müssen ja die Mitarbeiter des Inkassobüros bezahlt werden. Die Verzinsung ist auch okay.
Wer seine Rechnungen erst sehr verzögert zahlt, muss sich nicht über Zusatzkosten wundern. Schließlich wurde die komplette Mahnmaschinerie in Gang gesetzt. Für diesen Aufwand zahlt der Verursacher.