Bereits gezahlte Ware wurde mit bitte um Reparatur zurück geschickt. Kostenvoranschlag war zu hoch und es bestand noch Garantie. Diese wurde nicht anerkannt. Versandhaus sollte uns umgehend die Ware zurück schicken (April 2012). Nach edlichen Schreiben mit bitte um Rückmeldung, wurde der Betrag von mir nach 3 Monaten einbehalten, da die Ware bereits gezahlt wurde und man nicht unserer bitte nachkam. Das Kundenkonto enthielt nur noch Betrag der zurück geschickten Ware . Im Dezember 2012 kam die Mahnung, gegen die wir Einspruch erhoben haben. Keine Antwort und keine Ware die zurück geschickt wurde. Im Juli 2013 kam das Schreiben vom Inkassobüro. Die Ware befindet sich immer noch nachweißlich beim Versandhaus. Dieses hat im September 2012 Insolvenz angemeldet. Bin ich im Recht, wenn ich den bereits gezahlten Betrag einbehalten habe . Das Versandhaus wurde darüber informiert. Ich habe nochmals per Einschreiben, Einspruch erhoben.
Inhaltlich kann ich nach dem 3. Satz nicht mehr folgen:
Du hast Ware gekauft und vollständig bezahlt? - Und später ist doch noch was offen usw?
Wie auch immer. Auch die Betragshöhe ist mitentscheidend, ob es Sinn macht. Wer sollte denn hier prozessieren?
Ich würde - als nicht rechtlicher Experte - aus Erfahrungen dennoch mein Wissen weitergeben, das lautet: nie das Inkasso zu kontakten.
Da allein durch die Kontaktaufnahme rechtlich finanzielle Ansprüche gegenüber dem Inkassobüro auftreten.
Immer nur mit dem Versandhandel direkt kommunizieren. Da du das getan hast, und dieses insolvent ist, nichts weiter unternehmen:
Zitat:
„Bin ich im Recht, wenn ich den bereits gezahlten Betrag einbehalten habe . Das Versandhaus wurde darüber informiert. Ich habe nochmals per Einschreiben, Einspruch erhoben.“
Du hast alles getan, abwarten abwarten abwarten nicht reagieren und abhaken.
Gerade wenn jemand insolvent ist, nichts unternehmen. Erst wenn ein gerichtlicher Bescheid kommt, muss man Einspruch erheben.
Soweit mein TIPP auch wenn ich nicht logisch verstehe, wer hier wer ist 