Inkassobüro droht mit Schufaeintrg u. Mahnbescheid

Hallo,

es geht um folgenden Fall.
Käufer A kauf bei Firma B online 8 noname Druckerpatronen für 10,95 +4,95 Euro Versand. Zahlung auf Rechnung innerhalb von 2 Wochen.

Die Ware kommt beim Käufer A an, wird getestet und es stellt sich heraus dass die Patronen absolut nicht zu gebrauchen, verlaufen usw.

Nach vielen Telefongesprächen mit FA. B, erklärt sich diese bereit die Patronen wieder zurückzunehmen, allerdings muß Käufer A die beiden Versandkosten selbst tragen, was bei einem Warenbedtrag von 10,95 Euro absolut lächerlich ist.
Also hat Käufer A das Paket unfrei verschickt, das Paket wurde jedoch nicht angenommen und Käufer A mußte die Portokosten dafür tragen.
Nach den ganzen Geldverlusten wurde die Rechnung nicht bezahlt und die Ware zur Seite getan.

Nach 1 und 2 Zahlungsaufforderung durch Firma B, kamen dann plötzlich Drohungen durch ein Inkassounternehmen, (die sich als Partner der Schufa ausgeben). Sie drohen Käufer A mit Eintrag in die Schufa. Letzte Woche kam ein 3. Anschreiben von diesem Inkassobüro mit Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides, Pfändung usw.

Meine Frage ist jetzt, ob ein Inkassobüro Käufer A wirklich dermaßen nötigen kann eine Rechnung zu bezahlen, obwohl sie den Fall gar nicht kennen?

Übrigens sind aus den ursprünglich 15,90 Euro, 51,95 Euro geworden (15,90 Euro Tintenpatronen + 9,75 Euro Mahnkosten + 19 Euro vorgerichtliche Inkassogebühren + 7,50 Euro vorgerichtliche Inkassoauslagen).

Käufer A hatte noch nie solche Probleme gehabt und weiss nicht was er machen soll.

Droht ihm wirklich bei Nichtzahlung ein gerichtl. Mahnbescheid mit anschließender Vollstreckung wegen einer Ursprungsrechnung von 15,90 Euro!!!

Bitte um Hilfe.

Grüße
Petra

Hallo Petra,

das Geschäftsgebahren der Firma B ist zwar unter aller Sau, aber rechtlich ok.
Fakt ist: Firma B hat Ware rausgegeben und keine Bezahlung dafür erhalten.
Folge davon ist, daß ein Mahnverfahren in Gang gesetzt wird, dessen Kosten der „Schuldige“ zu tragen hat.

Typischer Fall von: Nach menschlichem Empfinden Recht haben, aber nach Gesetz kein Recht bekommen (können).

A muß in den sauren Apfel beißen und zahlen, was ihm bisher aufgerechnet wurde.
Ein Gespräch um eine Kulanz-regelung zu erreichen fruchtet in diesem Stadium sicher nicht mehr.

Gruß Steffi

Bäcker stellt Brötchen her und verkauft sie
Huhu!

Nach vielen Telefongesprächen mit FA. B, erklärt sich diese
bereit die Patronen wieder zurückzunehmen, allerdings muß
Käufer A die beiden Versandkosten selbst tragen, was bei einem
Warenbedtrag von 10,95 Euro absolut lächerlich ist.

Das Gesetz (§ 357 BGB) sieht es ganz ähnlich, drückt es nur ein wenig anders aus. Bei einem Warenwert unter EUR 40,- kann nämlich vereinbart werden, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt. So werden zB Kleinunternehmer vor dem sicheren Ruin durch häufige Rücksendungen ein wenig geschützt. Sollte also zB in den AGB von B etwas derartiges drinstehen, hat - bei einem Rücktritt nach Fernabsatzrecht - der Käufer die Rücksendekosten zu tragen.

Also hat Käufer A das Paket unfrei verschickt, das Paket wurde
jedoch nicht angenommen und Käufer A mußte die Portokosten
dafür tragen.

So hätte ich als Firma B auch reagiert. Denn entweder gilt ein verbrauchervertragliches Rücktrittsrecht - dann siehe oben - oder es handelt sich um einen Fall der Sachmängelgewährleistung, dann hätte B aber das Recht zur Nachbesserung gehabt und die Vereinbarung, dass das gesamte Geschäft rückabgewickelt wird, wäre ein Entgegenkommen ohne Rechtspflicht von B gewesen. Dann aber war vereinbart worden, dass a die Rücksendekosten trägt. A hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten, also ist B nicht zur Annahme der Sache verpflichtet.

Meine Frage ist jetzt, ob ein Inkassobüro Käufer A wirklich
dermaßen nötigen kann eine Rechnung zu bezahlen, obwohl sie
den Fall gar nicht kennen?

Wie ich mit meiner Überschrift schon andeuten will: Das ist es nun einmal, was Inkassobüros beruflich so machen. Der Verkäufer will den Kram aus den Füßen haben und gibt ihn an das Inkassobüro ab.

Übrigens sind aus den ursprünglich 15,90 Euro, 51,95 Euro
geworden (15,90 Euro Tintenpatronen + 9,75 Euro Mahnkosten +
19 Euro vorgerichtliche Inkassogebühren + 7,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen).

Ich kürze die Inkasso"gebühren" grundsätzlich auf 12 Euro runter, weil das der Betrag ist, den ein Rechtsanwalt für ein Schreiben einfacher Art verlangen darf.

Droht ihm wirklich bei Nichtzahlung ein gerichtl. Mahnbescheid
mit anschließender Vollstreckung

Nun ja, zwischen Mahnbescheid und Vollstreckung liegt ja auch noch ein gerichtliches Verfahren. Wenn der Käufer Widerspruch einlegt und ihm (oder seinem Anwalt) eine gute Begründung einfällt, kann er das Verfahren auch gewinnen. Ich sehe kleine, feine Chancen.

wegen einer Ursprungsrechnung
von 15,90 Euro!!!

Ich glaube kaum, dass ein Tintenpatronenverkäufer überleben kann, wenn er den Preis für eine Patrone auf 100 Euro raufsetzt, nur damit seine Kundschaft es im Fall des Falles akzeptiert, wenn er sein Geld gerichtlich eintreibt.

… absolut nicht zu gebrauchen,

verlaufen usw.

Leider Pech!!

allerdings muß Käufer A die beiden Versandkosten selbst tragen, was bei einem …
Vereinbart ist vereinbart. Du hast doch korrekte Ware vereinbart. Hast lt. Tele den Rückversand akzeptiert
Also ist das erstmal bindend, Leider!?

wurde jedoch nicht angenommen und Käufer A mußte die Portokosten

dafür tragen.

Ist eigentlich richtig. Oder nimmst du jede Post an??
Woher soll die Postannahmestelle den Vorgang kennen, zumal ja etwas anderes vereinbart war!!!

kamen dann plötzlich Drohungen durch ein Inkassounternehmen, (die sich

als Partner der Schufa ausgeben).

Was soll die Fa. machen. Sie ist beauftragt worden. Ob deine Sicht-/denkweise bekannt ist???
Sie drohen Käufer A mit

Meine Frage ist jetzt, ob ein Inkassobüro Käufer A wirklich
dermaßen nötigen kann eine Rechnung zu bezahlen, obwohl sie
den Fall gar nicht kennen?

Wieso nötigen oder hast du schriftl. korrekt reagiert?
Inkassoauslagen).

Käufer A hatte noch nie solche Probleme gehabt und weiss nicht
was er machen soll.

Zahlen und den Klageweg beschreiten. Wäre zu Beginn billiger gewesen.
Bei der Summe lohnt es sich aber wieder.
Lohnen tut es sich aber mit Sicherheit um den Eintrag zu vermeiden.
Der bleibt nähmlich eine Weile!!!
Also schleunigst einen Rechtsanwalt nehmen!!! und zumindest den Eintrag vermeiden!

Droht ihm wirklich bei Nichtzahlung ein gerichtl. Mahnbescheid
mit anschließender Vollstreckung wegen einer Ursprungsrechnung
von 15,90 Euro!!!

Wieso 15,90? Der Gesamtbetrag ist, durch wessen Schuld inzwischen höher!!!

Bitte um Hilfe.

Grüße
Petra