Inkassobüro einschalten?

Hallo, folgender Fall. Ein Mieter hat nach seinem Auszug dem Nachmieter einiges von seinem Inventar zu einem mündlich vereinbarten Preis überlassen. Seit 4 Monaten fragt der Mieter nach seinem Geld, welches der Nachmieter überweisen wollte. Welche Möglichkeiten (Inkassobüro?) gibt es, da hier leider nichts schriftlich fixiert wurde? Liebe Grüße :slight_smile:

Vergiss es!
Es war Deine eigene Schuld den Zahlungsanspruch gegen ihn nicht schriftlich zu vereinbaren oder hattest Du einen Zeugen dabei der/die das bestätigen kann?
Da steht Aussage gegen Aussage. Der wird behaupten, dass Du ihm das Zeug geschenkt hast.
ramses90

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Ja vermutlich keine Chance, danke für die Antwort, lg

Mahnbescheid erwirken und das Ganze vor Gericht bringen geht immer, aber solange da nichts Schriftliches vorhanden ist stehen die Erfolgschancen schlecht

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Der klassische Zwischenweg wäre, den recht kostengünstigen Mahnbescheid zu erwirken, und zu sehen, was dann passiert. Es gibt genug Menschen, die zahlen, wenn sie sehen, dass es ernst wird. Wer noch nicht vollkommen abgebrüht ist, nimmt ein Schreiben vom Gericht schon als deutliches Signal wahr, jetzt handeln zu müssen.

Kommt tatsächlich keine Reaktion, kann man Vollstreckungsbescheid beantragen, und die Sache recht schnell und kostengünstig zum Erfolg bringen (solange der Schuldner nicht vollkommen pleite ist). Wird Widerspruch eingelegt, kann man die Sache mangels Erfolgsaussicht auf sich beruhen lassen. D.h. es ist niemand gezwungen ins streitige Verfahren zu wechseln, in dem er dann ggf. schlechte Karten hat.

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Na ja, der Antragsgegner könnte ja die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen (§ 696 Abs. 1 S. 1 ZPO).

Ich verstehe allerdings nicht so ganz, warum hier alle so skeptisch sind. Zumindest die Androhung gerichtlicher Schritte könnte man doch versuchen. Und dass der Schuldner definitiv lügen wird, ist ziemlich spekulativ.

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Damit muss man aber eigentlich nur rechnen, wenn der Schuldner 1A Beweise in der Hand hat, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet ist, und sicher sein kann, dass er nicht verurteilt wird. Alternativ kann man an Situationen denken, in denen der Schuldner ein besonderes Feststellungsinteresse am Nichtbestehen der Forderung hat. Das sehe ich hier beides nicht.