Inkassobüro oder Rechtsanwalt

Bis jetzt hatte Herr X mit seinen Kunden in Puncto Zahlungsmoral keine Probleme, in letzter Zeit aber hat er bei einigen Neukunden diesbezüglich Schwierigkeiten.
Wen beauftragt Herr X im besten damit, seine Außenstände einzufordern, einen Anwalt oder ein Inkassobüro? Inkasso war sein erster Gedanke, die verlangen 40% des Streitwertes, allerdings nur, wenn sie erfolgreich sind. Einen Anwalt muss er auf alle Fälle bezahlen, auch wenn der erfolglos ist.
Wie ist eure Meinung.

Huxtable

Das einzige, was überhaupt für ein Inkassobüro spricht, ist die hohe Erfolgsquote (80%, wenn ich mich nicht irre). Im Übrigen sind sie zahnlose Tiger.

Wenn das Inkassobüro keine Gebühren verlangt, sollte es keinen Erfolg haben, ist das natürlich gut. Schlecht ist, wenn es im Erfolgsfall 40% haben will. Wenn ein Anwalt Erfolg hat, gibt er nämlich 100% weiter und der säumige Schuldner - vorausgesetzt, er befindet sich in Verzug - muss auch die Anwaltskosten erstatten.

Levay

Das einzige, was überhaupt für ein Inkassobüro spricht, ist
Übrigen sind sie zahnlose Tiger.

Naja, zahnlose Tiger - ein Geschäftspartner hat mir von einem Inkassobüro mit Hauptsitz in St. Petersburg berichtet…

Naja, zahnlose Tiger - ein Geschäftspartner hat mir von einem
Inkassobüro mit Hauptsitz in St. Petersburg berichtet…

Und ich dachte, das sei Moskau…

Wie auch immer: Welche (rechtlich erlaubten) Mittel soll ein Inkassobüro denn anwenden? Eben: keine. Die können böse Briefe schreiben, meinetwegen auch mal einen Schuldner aufsuchen und böse Schläger spielen. Das war’s. Du musst mir nicht erzählen, dass sie den Schuldner auch zusammenschlagen könnten.

Ein Anwalt kann Klage erheben und einen vollstreckbaren Titel erwirken. Ich sehe keinen einzigen Grund, aus dem man ein Inkassobüro einem Anwalt vorziehen sollte.

Levay

Also wäre doch der vernünftigste Weg, zuerst ein Inkassobüro zu beauftragen und wenn dieses keinen Erfolg hat, kann man immer noch die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

Also wäre doch der vernünftigste Weg, zuerst ein Inkassobüro
zu beauftragen und wenn dieses keinen Erfolg hat, kann man
immer noch die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

Nein, denn in diesem Fall bekommt der Gläubiger die Kosten für das Inkassobüro nicht mehr erstattet; er bekommt zusätzlich zur Hauptforderung nur noch so viel Geld, wie er hätte aufwenden müssen, wenn er sogleich einen Anwalt eingeschaltet hätte. So ist die Rechtsprechung, und alles andere fände ich auch absurd.

Außerdem müsste deine Idee, um der „vernünftigste Weg“ sein zu können, ja irgendeinen Vorteil haben. Nur welchen? Was um alles in der Welt ist an einem Inkassobüro besser als einem Rechtsanwalt?

Levay

Hallo!

Also wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird ist der einzige Vorteil des Inkassobüros dass man nichts zahlt, wenn nichts einbringlich gemacht wird - sonst fällt mir eigentlich kein Vorteil ein.

Sonst sind Inkassobüros zahnlose Tiger, die irgendwelche bösen meist ziemlich lächerlichen Briefe schreiben und vom Schuldner irgendwelche überhöhten Gebühren verlangen.

Gruß
Tom

Wen beauftragt Herr X im besten damit, seine Außenstände
einzufordern, einen Anwalt oder ein Inkassobüro?

Er könnte evtl. Mitglied einer Innung sein, die eine Inkassostelle hat.
Er könnte auch einen Vertrag mit einer Wirtschaftsauskunftei haben, die gleichzeitog Inkassodienstleister ist.
Das hätte den Vorteil, dass dem Schuldner bewusst wird: Hey, zahle ich nicht, dann wissen DIE das und meine Bonität für zukünftige Vertragsverhältnisse könnte ziemlich leiden. Da gibt es z.B. creditreform.
Oder er holt sich einen Bogen Formulare für Mahnbescheide, füllt einen für den jeweiligen Fall aus und verschickt eine Kopie des ausgefüllten Bescheides zusammen mit der letzten Mahnung als eindringlichen Hinweis auf unmittelbar bestehende Maßnahmen.
Letzteres mache ich so.
Wirkt ziemlich gut.
Wer dann nicht zahlt, mit dem darf sich dann meine Kreishandwerkerschaft befassen.

Dubiose Inkasso-Firmen aus östlichen Ländern sind absolutes Tabu, das kann auch nach hinten losgehen!

Wenn Du weißt, das der Schuldner das Geld hat, dann würde ich aber zum Anwalt gehen. Es kann Dir dann ja egal sein, welche weiteren Kosten entstehen.

Huhu!

Wenn Du weißt, das der Schuldner das Geld hat, dann würde ich
aber zum Anwalt gehen. Es kann Dir dann ja egal sein, welche
weiteren Kosten entstehen.

Dazu darf man nicht unerwähnt lassen, dass die Kosten regelmäßig niedriger sind.

1 „Gefällt mir“