Inkassodrohung v. Adwords - Zahlung nicht möglich!

Hallo,

stellt euch mal folgenden Fall vor:

Jemand hat ein Google-Adwords-Konto, zahlt seit Jahren brav seine Rechnungen (wird von Adwords abgebucht). Plötzlich kommt eine Mail von Adwords, dass eine Zahlung angeblich nicht abgebucht werden konnte (was nicht stimmt) sowie eine Aufforderung, die Zahlungsdaten neu einzugeben, damit die Abbuchung neu versucht werden kann.

Der Kontoinhaber will sich bei Adwords einloggen und brav selbiges tun, aber es funktioniert nicht, es kommt immer eine Fehlermeldung. Anruf bei Adwords ergibt, dass ein technischer Fehler vorliegt, auch der Support kann sich in dieses Konto nicht einloggen, die Anzeigen sind auch gestoppt. Angeblich kümmert sich die Technik darum.

Dies geht mehrere Wochen; Anfragen per Email und Telefon ergeben immer das gleiche, angeblich kümmert sich jemand darum und sie danken für die Geduld.

Parallel dazu erhält der Adwords-Kontoinhaber immer wieder Mahnungen. Zu guter Letzt eine Mahnung mit Inkasso-Drohung: Wenn die Zahlung nicht bis in 14 Tagen geleistet ist, wird an eine Inkasso-Firma mit weiteren Kosten weitergeleitet. Nach wie vor hat der Inhaber keine Chance zu bezahlen, dazu wäre einloggen nötig, und einloggen geht nicht.

Was müsste in diesem Fall der Kontoinhaber tun, um nachweisen zu können, dass er alles versucht hat, die Zahlung zu leisten und sich korrekt verhalten hat und dass der Fehler bei Adwords liegt?

Danke,

Julia

Was müsste in diesem Fall der Kontoinha1er tun, um nachweisen
zu können, dass er alles versucht hat, die Zahlung zu leisten
und sich korrekt verhalten hat und dass der Fehler bei Adwords
liegt?

Eine Möglichkeit wäre, den nicht strittigen Betrag einfach zu überweisen. Und sich Gedanken zu machen, ob

Plötzlich kommt eine Mail von Adwords, dass eine Zahlung
angeblich nicht abgebucht werden konnte

diese Mail nicht möglicherweise auf Phishing zurückzuführen ist.

Gruss
Schorsch

Oder alles schriftlich zu belegen, Kopie von mails etc.

Gruß

Eine Möglichkeit wäre, den nicht strittigen Betrag einfach zu
überweisen.

Geht nicht, laut Adwords, weil es dann dem Konto nicht zugeordnet werden kann (??)

Plötzlich kommt eine Mail von Adwords, dass eine Zahlung
angeblich nicht abgebucht werden konnte

diese Mail nicht möglicherweise auf Phishing zurückzuführen
ist.

Das war der erste Gedanke, stimmt aber nicht. Ganz am Anfang war das Einloggen noch möglich, da erschien im Konto die fehlende Zahlung, im gleichen Zug erfolgte der Versuch, die Zahlungsdaten neu einzugeben (war wirklich kein Phishing, der Inhaber ist da sehr vorsichtig), dies funktionierte nicht, seitdem kein Einloggen mehr möglich.

Thema schriftlich: Sind Emails da rechtlich relevant? Könnte doch jeder irgendwas tippen.

Danke,
Julia

Hallo,

da muß es doch ein paar Vertragsunterlagen, AGBs etc. geben. Wenn dann NUR DIESER EINE Zahlungsweg zulässig ist, hat der Unternehmer m. E. mPech gehabt. Dann ist er nämlich in Annhameverzug, wenn der technische Mangel bei ihm liegt. Aus Beweisgründen sind emails auszudrucken und aufzuheben.

Sollte es so sein, dass auch andere Zahlungswege zugelassen sind, würde ich schleunigst einen dieser Wege beschreiten, denn ansonsten ist unser lieber User in Verzug.

AGB
Hallo,

da muß es doch ein paar Vertragsunterlagen, AGBs etc. geben.

Gute Idee. In diesen steht folgendes (um nicht relevante Textteile gekürzt), der zweite/dritte Satz ist m.E. der entscheidende:

  1. Zahlung, Vergütung und Reporting

(…) Der Kunde verpflichtet sich, Google gemäß dem jeweils anwendbaren Preismodell zu bezahlen, das für den jeweils im Online Werbesystem gewählten Typ der Werbung gilt, oder sicherzustellen, dass ein zuständiger Dritter zahlt.

Der Kunde und Google verpflichten sich, eine Zahlungsmethode zu vereinbaren, die entweder auf dem Deckblatt des Vertrages (soweit vorhanden) oder im Online Werbesystem festgehalten wird.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Beträge (einschließlich – soweit anfallend – der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller weiteren Steuern und Abgaben, die von einer öffentlichen Stelle erhoben werden) in der Art und Weise zu zahlen, wie dies zwischen den Parteien vereinbart wurde(…)

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele, ist Google berechtigt, für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(…). Google wird dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zum 24/7 Online-Reporting Informationssystem ermöglichen, über das der Kunde den Verlauf seiner Kampagne verfolgen kann.

Und nun?
Deckblatt eines Vertrages gibt es wohl nicht, wurde ja alles online gemacht. Im Online-System festgelegt wurden erst die Zahlungsweise Kreditkartenabbuchung, dann Bankabbuchung. Bei letzterem hatte Adwords dann plötzlich ein Problem (Konto war definitiv NICHT überzogen, korrekte Bankdaten lagen definitiv vor).

Im Inkasso-Drohbrief von Adwords steht:

Stellen Sie bitte sicher, dass der vollständige, ausstehende Betrag innerhalb von fünfzehn Tagen bei uns eingeht. Andernfalls wird die Einforderung dieses Betrags an unsere externe Inkasso-Agentur übergeben.

Sie können Ihr AdWords-Konto und damit die Anzeigenschaltung jederzeit wieder aktivieren. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihre Zahlungsinformationen erneut eingeben. Wir bitten Sie, Ihre Zahlungsinformationen auch dann erneut einzugeben, falls sich diese nicht geändert haben. Nach der erneuten Eingabe Ihrer Zahlungsinformationen erfolgt automatisch ein erneuter Abbuchungsversuch des ausstehenden Betrags. Dabei werden die von Ihnen angegebenen Zahlungsinformationen herangezogen.

Zur Eingabe Ihrer Zahlungsinformationen melden Sie sich unter https://adwords.google.de/select/ in Ihrem AdWords-Konto an. Wählen Sie die Registerkarte „Mein Konto“ aus und klicken Sie dann auf den Link „Rechnungseinstellungen“.

Da sofort nach dem Einloggen eine Fehlermeldung kommt, ist es nicht möglich, den Anweisungen von Adwords zu folgen.

Also, was nun?

Julia

Hallo Julia,

für mich wäre das eher ein Grund, eine Beschwerde zu schreiben, als mir Sorgen zu machen.
Anzunehmen, dass die Abbuchungen nur deshalb nicht funktionieren, weil es eben diese technischen Probleme gibt. Wahrscheinlich hat die Buchhaltung davon keinen blassen Schimmer und mahnt fröhlich weiter.

Gruß!

Horst

Hallo
Also ich als Rechtslaie würde jetzt diesen Brief kopieren, ein darauf bezug nehmendes Schreiben verfassen, in dem ich den Sachverhalt klar darlege,

  • unbedingt: man ist zahlungswillig und zahlungsfähig, kann jedoch nicht zahlen, wegen Problemen auf der Seite des Leistungserbringers.
    Auch reinschreiben, dass man selbstverständlich bereit und willens ist, den ausstehenden Betrag an jede vom Leitungserbringer genannte Stelle anzuweisen, jedoch keinen müden Cent darüber hinaus, also weder die Zinsen noch die Inkassokosten!

Dieses Schreiben schriftlich per Einschreiben (samt Kopie des letzten Schreibens des Leistungserbringers und eventuell Ausdruck des e-mail Briefwechsels) an den Leitungserbringer, sowie alles per e-mail an den Support.

LG
Mike

Hallo Julia,

also…einen schriftlichen Vertrag wird es wohl nicht geben, denke ich. Wenn ja, müßte man da mal rein schauen.

Ansonsten gilt dann das System, dass auf dieser Werbeseite genannt ist. Das dürfte wohl das System sein, dass gerade hakt.

Wenn dem so ist, hätte Google m. E. schlechte Karten.

Ich finde allerdings, man sollte das nicht eskalieren lassen…darum wäre meine Vorgehensweise, dass man Bereitschaft zur Zahlung über anderen Weg erklärt und um Mitteilung bitten, wie und wo man das denn machen sollte.

Dann sollte man aber seinem Unmut geharnischt Wort verleihen und über die unfähige Verwaltung und Koordination herziehen ud drohen, das vertragsverhältnis zu kündigen und sich anderweitig eine entsprchende Dienstleistung zu beschaffen, wenn sie das nicht in einer Frist, die Du setzt, hinkriegen.

Eischreiben ist m. E. nicht erforderlich, da es nur das Absenden beweist und das ist hier unerheblich. Aus dem email-Hin- und her läßt sich ableiten, dass mails angekommen sind.

Meistens fangen die an zu reagieren, wenn man ein Ende des Vertrages ankündigt…

Hi Julia,

Habe schonmal ähnliches mit einer anderen Firma erlebt, ging auch bis vor’s Inkassobüro.

zunöchst einmal würde ich anrufen und denen die ganze Situation nochmal erklären. Wenn sie dann weitermahnen machen lassen, bis das inkassounternehmen schreibt. Denen schickst du dann einen Nachweis der Abbuchung, wenn du einen hast, z.B. einen kopierten Kontoauszug (andere Buchungen, und Saldo unkenntlich machen!) und erklärst ihnen den ganzen Sachverhalt. Da das Inkassobüro nicht berechtigt ist etwas einzufordern, was sie haben könnten, schon haben oder ihnen nicht zusteht, bist du im Recht.

Hi Julia,

Habe schonmal ähnliches mit einer anderen Firma erlebt, ging auch bis vor’s Inkassobüro.

zunöchst einmal würde ich anrufen und denen die ganze Situation nochmal erklären. Wenn sie dann weitermahnen machen lassen, bis das inkassounternehmen schreibt. Denen schickst du dann einen Nachweis der Abbuchung, wenn du einen hast, z.B. einen kopierten Kontoauszug (andere Buchungen, und Saldo unkenntlich machen!) und erklärst ihnen den ganzen Sachverhalt. Da das Inkassobüro nicht berechtigt ist etwas einzufordern, was sie haben könnten, schon haben oder ihnen nicht zusteht, bist du im Recht.