Inkassofirma eingeschalten ohne Mahnung

Hallo,
ich hab vergangenes Jahr im November eine Rechnung in Höhe von etwa 1000 Euro erhalten. Ich hab diese, wie ich dachte, überwiesen. Nun stellt sich raus, dass es beim Überweisen zu irgendwelchen Schwierigkeiten gekommen ist. Da das ganze nicht über mein Konto abgelaufen ist, konnte ich das ganze nicht überprüfen.

Da sich die betreffende Firma allerdings nie gemeldet hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Rechnung fristgerecht beglichen wurde und habe mich nicht weiter darum gekümmert.

Heute, fast ein halbes Jahr später, habe ich einen Brief von einer Inkassofirma bekommen, in dem der Betrag plus etwa weitere 150 Euro Bearbeitungsgebühren gefordert wird.

Nun ist meine Frage, ob ein solches Vorgehen, rechtlich in Ordnung ist. Also ob man einfach ein halbes Jahr verstreichen lässt ohne irgendwelche Mahnungen etc. und dann eine Inkassofirma einschaltet.

Die Rechnung war für eine selbst erstellte Zeitung für die Schule und wurde zu einem solchen Preis verkauft, dass das Geld zum Bezahlen vorhanden war und ist. Es wäre kein Problem gewesen die Rechnung nachträglich zu begleichen, wenn die Firma sich gemeldet hätte.

Hallo Sam,
ich darf Dir raten, Dich mit dieser Zeitungsfirma, an die offensichtlich das Geld nicht überwiesen wurde, in Verbindung zu setzen. Hast Du nun diese Überweisung angeordnet oder jemand anders?
Dir ist ja doch der kleine Vorwurf zu machen, daß Du die Wirksamkeit der überweisung nicht überprüft hast. Der Zeitungsfirma ist der größere Vorwurf zu machen, daß sie Dich weder schriftlich gemahnt noch telefonisch angesprochen haben.
Meinem Kenntnisstand nach darf eine Inkassofirma erst nach der 3. erfolglosen Mahung durch die Zeitungsfirma eingeschaltet werden und dann auch nicht gleich solche horrenden Bearbeitungsgebühren erheben.
Tja - setz Dich zuerst mit der Zeitungsfirma zusammen. Ich glaube, dann ist die Sache gleich aus der Welt.
Herzliche Grüße und gutes Gelingen!
Bernhard

http://www.thema-finanzen.de/topic-457.html
MFG,

Natürlich sind 150 Euro Bearbeitungsgebühr ohne vorherige Mahnungen nicht verhälnismäßig.Allerdings sollten Sie vielleicht die Firma anfragen, ob und ggf wann und an welche Adresse Mahnungen verschickt wurden.
Ansonsten würde ich dazu raten, die unstrittige Schudsume zu begleichen und der Forderung nach Bearbeitungsgebühren in dieser Höhe zu widersprechen. Das Ganze per Einschreiben.
Dann warten Sie infach ab, ob die eine Klage riskieren, was ic bezweifle. Solange nichts vom Gericht kommt, einfach Drohungen ignorieren.
Aber nochmals, sie sollten sicher sein, dass keine mahnung evtl. an eine alte Adresse erfolgt sind.

Ich würde mich mit der Firma in Verbindung setzen und den Sachverhalt mitteilen.Um Dir die 150.- € zu sparen sofort das Geld überweisen.Soviel wie ich weiß muß erst eine Mahnung kommen bevor ein Inkassobüro eingeschaltet wird.
MfG

Hallo,
ich hab vergangenes Jahr im November eine Rechnung in Höhe von
etwa 1000 Euro erhalten. Ich hab diese, wie ich dachte,überwiesen. Nun stellt sich raus, dass es beim Überweisen zu
irgendwelchen Schwierigkeiten gekommen ist. Da das ganze nicht über mein Konto abgelaufen ist, konnte ich das ganze nicht

überprüfen.

Da sich die betreffende Firma allerdings nie gemeldet hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Rechnung fristgerecht
beglichen wurde und habe mich nicht weiter darum gekümmert.
Heute, fast ein halbes Jahr später, habe ich einen Brief von :einer Inkassofirma bekommen, in dem der Betrag plus etwa

weitere 150 Euro Bearbeitungsgebühren gefordert wird.

Nun ist meine Frage, ob ein solches Vorgehen, rechtlich in
Ordnung ist. Also ob man einfach ein halbes Jahr verstreichen
lässt ohne irgendwelche Mahnungen etc. und dann eine
Inkassofirma einschaltet.

Die Rechnung war für eine selbst erstellte Zeitung für die
Schule und wurde zu einem solchen Preis verkauft, dass das
Geld zum Bezahlen vorhanden war und ist. Es wäre kein Problem
gewesen die Rechnung nachträglich zu begleichen, wenn die
Firma sich gemeldet hätte.

Hallo
nun, die seinerzeitige Überweisung bezog sich doch sicher auf eine Rechnungs-Nr…die zu begleichen war (ich hoffe dass diese Rechnungs-Nr. in der Überweisung drinsteht, wg. der Nachvollziehbarkeit)
Insofern Kopie des Kontoauszuges der Überweisung (den nicht relevanten Rest auf dem Kontoauszug, also andere Kontobewegungen, könnte man ausschwärzen)
an die Empfängerfirma UND an die Inkassofirma schicken. Im Anschreiben deutlich daraufhinweisen, dass Ihres Erachtens die Rechnungsbegleichung ordnungsgemäß erfolgte unter Zeugen und Nachweis (siehe Anlage Kontoauszug vom…). Und dass Sie die Mahngebühr der Inkassofirma deshalb nicht begleichen werden. Dazu schreiben Sie: Sollten Sie keine weitere Nachricht weder von Empfänger X noch Inkasso firma Y erhalten bis zum (2 Monate Frist einsetzen mit genauem Datum), sehen Sie die Angelegenheit als erledigt und geklärt an. Falls weitere Belästigungen eintreten nach der o.g.Frist, behalten Sie sich ausdrücklich Fachanwaltlichen Beistand vor.
Und senden Sie das Schreiben unbedingt per Empfangsbestätigung mit Rückschein ! Sie können es auch per Fax -vorab- gleich an beide Firmen hinschicken (Sendebestätigung abheften), schreiben Sie handschriftlich dazu, dass das Orginal mit Kontoauszugs-Kopie ! auf dem Postweg nachfolgt.

Und nun viel Glück und Erfolg

Die Forderung ist in dieser Form in vollem Umfang berechtigt.

Bin leider überfragt. Würde bei der Stiftung Warentest bzw.bei einem Anwalt nachfragen.

Weiss ich nicht /eher nicht