Hallo,
ich hab vergangenes Jahr im November eine Rechnung in Höhe von
etwa 1000 Euro erhalten. Ich hab diese, wie ich dachte,überwiesen. Nun stellt sich raus, dass es beim Überweisen zu
irgendwelchen Schwierigkeiten gekommen ist. Da das ganze nicht über mein Konto abgelaufen ist, konnte ich das ganze nicht
überprüfen.
Da sich die betreffende Firma allerdings nie gemeldet hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Rechnung fristgerecht
beglichen wurde und habe mich nicht weiter darum gekümmert.
Heute, fast ein halbes Jahr später, habe ich einen Brief von :einer Inkassofirma bekommen, in dem der Betrag plus etwa
weitere 150 Euro Bearbeitungsgebühren gefordert wird.
Nun ist meine Frage, ob ein solches Vorgehen, rechtlich in
Ordnung ist. Also ob man einfach ein halbes Jahr verstreichen
lässt ohne irgendwelche Mahnungen etc. und dann eine
Inkassofirma einschaltet.
Die Rechnung war für eine selbst erstellte Zeitung für die
Schule und wurde zu einem solchen Preis verkauft, dass das
Geld zum Bezahlen vorhanden war und ist. Es wäre kein Problem
gewesen die Rechnung nachträglich zu begleichen, wenn die
Firma sich gemeldet hätte.
Hallo
nun, die seinerzeitige Überweisung bezog sich doch sicher auf eine Rechnungs-Nr…die zu begleichen war (ich hoffe dass diese Rechnungs-Nr. in der Überweisung drinsteht, wg. der Nachvollziehbarkeit)
Insofern Kopie des Kontoauszuges der Überweisung (den nicht relevanten Rest auf dem Kontoauszug, also andere Kontobewegungen, könnte man ausschwärzen)
an die Empfängerfirma UND an die Inkassofirma schicken. Im Anschreiben deutlich daraufhinweisen, dass Ihres Erachtens die Rechnungsbegleichung ordnungsgemäß erfolgte unter Zeugen und Nachweis (siehe Anlage Kontoauszug vom…). Und dass Sie die Mahngebühr der Inkassofirma deshalb nicht begleichen werden. Dazu schreiben Sie: Sollten Sie keine weitere Nachricht weder von Empfänger X noch Inkasso firma Y erhalten bis zum (2 Monate Frist einsetzen mit genauem Datum), sehen Sie die Angelegenheit als erledigt und geklärt an. Falls weitere Belästigungen eintreten nach der o.g.Frist, behalten Sie sich ausdrücklich Fachanwaltlichen Beistand vor.
Und senden Sie das Schreiben unbedingt per Empfangsbestätigung mit Rückschein ! Sie können es auch per Fax -vorab- gleich an beide Firmen hinschicken (Sendebestätigung abheften), schreiben Sie handschriftlich dazu, dass das Orginal mit Kontoauszugs-Kopie ! auf dem Postweg nachfolgt.
Und nun viel Glück und Erfolg