Hallo Experten,
wie funktionieren Inkassofirmen?
Konkret:
Ich arbeite nebenbei freiberuflich als Übersetzerin. Vor 3 Monaten habe ich für eine kleine Firma eine Übersetzung gemacht udn entsprechend eine Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist bisher trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt worden. Kann ich mich an ein Inkassounternehmen wenden? Wie machen sie das, ist ihre Provision der Betrag, den sie als Zuschalg berechen oder muss ich ihnen auch etwas bezahlen?
Ich danke im voraus für die Informationen.
Gruß
Camilla
Moin,
Kann ich mich an ein Inkassounternehmen
wenden? Wie machen sie das, ist ihre Provision der Betrag, den
sie als Zuschalg berechen oder muss ich ihnen auch etwas
bezahlen?
Normal ist das so, ist aber von Inkasso-Büro zu Inkasso-Büro unterschiedlich. Da muss man die Preisliste anschauen. In jedem Fall zahlst Du die Inkasso-Kosten, wenn das Geld nicht eingetrieben wereden kann.
Man kann auch selbst eine Mahnung schreiben, in der man androht, ohne weitere Mitteilung bei Nichtzahlung bis zum xx.xx.2004 das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Das dürfte das Inkasso-Büro nämlich nicht, sondern nur Rechtsanwälte oder eben Du als Gläubigerin. Inkasso-Büros schocken eigentlich nur durch den Namen „Inkasso“ und die Kosten, die ihre Einschaltung verursacht.
Gruß Oskar
Hi
Du kannst das Unternehmen X ( die wo die Rechnung nicht zahten ) mehrfach, i. d. R. 2-3mal schriflich Einschreiben mit Rückschein anschreiben mit Fristsetzung. Falls Sie nicht reagieren kannst Du mit den Kopien und den Einschreibebelegen etc zum Amtsgericht gehen und gegen den säumigen Gläubiger einen Mahnbescheid erwirken.
Der Mahnscheid wird den offenen Schulder durch’s Gericht zugestellt und der Gläubiger hat dann 14 Tage Zeit seine Meinung dazu zu äußern.
Erkundige Dich doch mal bei deinem Amtsgericht, die sind da recht fit 
lg BlueSin
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Herzlichen Dank an alle! o.w.T.
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Guten Abend!
… 2-3mal schriflich :Einschreiben mit
Rückschein anschreiben mit :Fristsetzung.
Ein gewöhnlicher Brief oder ein Fax reicht. Eigentlich ist die ganze Mahnerei ein reiner Akt der Freundlichkeit. Schließlich will niemand seine Kunden vergrätzen, wenn es sich vermeiden läßt. Es kann einmal etwas vergessen werden und entsprechend höflich formuliert man die erste Zahlungserinnerung.
… kannst Du mit den Kopien :und den Einschreibebelegen
etc zum Amtsgericht gehen und :gegen den säumigen…
Ob, wie oft und auf welchem Weg gemahnt wurde, ja sogar, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, interessiert das Gericht beim Mahnbescheid nicht. Man kann also auch einen Mahnbescheid erwirken, ohne daß es zuvor jemals eine Geschäftsverbindung oder sonstigen Kontakt mit dem Empfänger (in solchem Fall eher Opfer) gegeben hat.
Gruß
Wolfgang