Inkassoforderung aus den Niederlanden

Hallo,

angenommen Mr. Wonderful arbeitete 3 Jahre in Holland hat im letzten Jahr seiner Arbeit aber keine Bürger/Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlt & wohnt jetza in Deutschland…jetzt kommt der niederländische Versicherer über eine Inkasso-Firma und möchte das Geld in Deutschland eintreiben.

Hat die Inkasso-Firma aus Holland rechtlich überhaupt Chancen, das Geld in Deutschland zu bekommen ohne das Mr. Wonderful freiwillig bezahlt? Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden & Deutschland zwecks bezahlung etc.?

Danke

Hallo,

angenommen Mr. Wonderful arbeitete 3 Jahre in Holland hat im
letzten Jahr seiner Arbeit aber keine
Bürger/Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlt & wohnt jetza
in Deutschland…jetzt kommt der niederländische Versicherer
über eine Inkasso-Firma und möchte das Geld in Deutschland
eintreiben.

Hat die Inkasso-Firma aus Holland rechtlich überhaupt Chancen,
das Geld in Deutschland zu bekommen ohne das Mr. Wonderful
freiwillig bezahlt?

Hallo und Nein,

Inkasso-Unternehmen benötigen eine Erlaubnis zum Einzug von Forderungen; diese wird i.d.R. durch das Landgericht vergeben, in dessen Bezirk das Inkasso-Unternehmen seinen Sitz hat und diese Erlaubnis gilt dann in Deutschland.
Ausländische Inkassounternehmen benötigen eine in Deutschland erteilte Erlaubnis, die allerdings auf jedem Schreiben des Inkassounternehmen ersichtlich sein muss.
Man kann davon ausgehen, dass das niederländische Unternehmen keine Genehmigung hat, folgedessen sind die Schreiben in Deutschland rechtlich nicht zu verwerten.

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen

zwischen den Niederlanden & Deutschland zwecks bezahlung etc.?

Hinsichtlich der Krankenversicherung ist ein Sozialvers.abkommen nicht bekannt, wohl aber in der Rentenversicherung.

Dies bedeutet aber generell, dass immer nur eine deutsche Behörde die Forderung im Auftrag des ausländischen Institutes geltend machen darf, selber darf das ausl. Unternehmen nicht tätig werden.

Schönen Tag noch.

Danke

Wie ist es bei Mr. Wonderful aber wenn das niederländische Inkasso-Unternehmen welches im Auftrag des niederländischen Krankenversicherers tätig ist, einen deutschen Anwalt zur vertretung der Interessen bzw. zum einfordern der Beiträge zur Rate zieht? Gerichtsstand wäre dennoch Holland…denke ich?! Können die dann…

Danke