Guten Tag, alle hier anwesenden
Theorie:
Eine Person erhält ein Schreiben einer Inkasso Gesellschaft X die offenbar Geld sehen will das laut einem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2004 zu zahlen wäre.
Gläubiger ist die Firma XY.
Erläuterungen zur Theorie/Gedanken:
Offenbar hat die Firma XY bei einem Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Person erwirkt (ginge aus einem Schreiben des Inkassodienstes hervor)die sich unter falschem Namen (Vermutung) bei der Firma XY ausgegeben hatte.
Dieser Anspruch würde darin bestehen das die andere Person Waren bei der Firma XY bestellt und nicht bezahlt hatte. Lieferandresse wäre in dem Fall die selbe wo der Beschuldigte/Schuldner damals auch gewohnt hatte.
Widerum bekannt wäre, das bei Lieferung der Waren der Firma XY für den Erhalt unterschrieben werden muss!
Hat nun der Beschuldigte/Schuldner auf Grund der Tatsache das er bis heute von diesen Vorgängen keine Ahnung hatte die Möglichkeit dagegen vorzugehen oder den Forderungen des Inkasssodienstes zu widersprechen?
Denn
- er war nie Kunde bei der Firma XY
- er hat nie eine Unterschrift für den Erhalt von Waren der Firma XY geleistet
- er hat bis heute keine Rechnung/Mahnung oder Vollstreckungsbescheide in dieser Sache erhalten.
- der Beklagte/Schuldner würde seit mehr als 2 Jahren umgezogen ist.
Kann/könnte er auf einen Unterschriftsvergleich pochen und wenn die Unterschrit nicht identisch ist, jegliche Forderungen zurück weisen?
Für jeden Beitrag zunächst einmal Danke
Gruss
Thunderbird0971