Person A bekommt Post eines Inkassobüros. Er soll angeblich eine Internetdienstleistung in Anspruch genommen habe. Er schreibt dem Inkasso und erklärt seinen Widerspruch. Bald drauf kommt nochmals Post vom Inkasso. Man nimmt keinerlei Notiz von seinem Widerruf und fordert munter weiter. Wieder erklärt Person A den Widerruf mit dem Zusatz dass er die Forderung auch bei nochmaliger Post von denen nicht bezahlen werde.
Nun kommt erneut Post mit der Bitte eine Erklärung an Eides statt zu unterzeichnen wonach Person A sich nicht angemeldet und auch keine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Was bedeutet das nun?? Muss Person A das jetzt unterschreibe?? Unterschriften bei Inkassobüros sieht Person A immer sehr skeptisch…
Wie sieht das hier nun aus??
Vielen Dank im Voraus.
Die versuchen es halt. Unterschreibe nix, warte bis ein Mahnbescheid kommt, dem widersprichst du dann, meistens erledigt es sich dann. Falls nicht, dann nimm einen Rechtsanwalt.
Es ist immer wichtig, nicht zu viel zu (unter-) schreiben, insbesondere nichts, was die Gegenseite vorformuliert hat, bei solchen anscheinend betrügerisch intendierten Sachen, denn das enthält oftmals Fallstricke, die der unbedarfte Otto-Normalverbraucher nicht erkennt.
Servus,
wie Rotalge schon richtig schrub, kannst du bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid vorerst alles ignorieren. Der Trick ist altbekannt und funktioniert oft einfach deswegen, weil der Betroffene mürbe wird und alles so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte.
Ich weiß, das ist nicht einfach, aber gib nicht klein bei. Die Gefahr ist groß, dass es bei einer ersten Forderung nicht bleibt. Schließlich hast du mit der ersten Zahlung quasi deine Schuld eingestanden und Zahlungsbereitschaft demonstriert. Darauf folgen dann gerne noch ein paar Gebühren, auf die vorher vergessen wurde.
Ggf auch mal googlen nach dem Inkassobüro, nach der angeblichen Dienstleistung … da werden sich vermutlich diverse Berichte darüber und die Abzocke finden …
Und lt Auskunft meines Anwaltes sind Inkassogebühren nicht unbedingt einklagbar, die Rechtssprechung hier ist zweideutig, es hänge teilweise auch vom jeweiligen Amtsgericht ab grins