Inkassofragen

Hallo,

meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes über eine Inkassofirma eintreiben.
Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.

Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
Wer kennt gute Inkassofirmen?

Ralf

Hallo,

meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes
über eine Inkassofirma eintreiben.
Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.

Vielleicht kannst Du mal im Brett RECHT zum Thema Schulden fragen.
Geht denn nicht ein Gerichtsvollzieher, der pfändet? Ist meist günstiger.
Oder hat der Freund schon den Finger gehoben? (eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben) Dann bekommen beide wenig…
Gernauso, wenn es mehrere Gläubiger gibt…

Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu
berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
Wer kennt gute Inkassofirmen?

Ralf

Aber frag mal in RECHT nach…

mus.

Hallo,

meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes
über eine Inkassofirma eintreiben.
Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.

Vielleicht kannst Du mal im Brett RECHT zum Thema Schulden
fragen.
Geht denn nicht ein Gerichtsvollzieher, der pfändet? Ist meist
günstiger.
Oder hat der Freund schon den Finger gehoben? (eine
Eidesstattliche Erklärung abgegeben) Dann bekommen beide
wenig…
Gernauso, wenn es mehrere Gläubiger gibt…

Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu
berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
Wer kennt gute Inkassofirmen?

Ralf

Aber frag mal in RECHT nach…

Danke, daran hatte Sie noch nicht gedacht.

Ralf

Hallo,

ich empfehle, die Finger grundsätzlich von Inkassobüros zu lassen.
Wenn die Beitreibung der Forderung Aussicht auf Erfolg hat, kannst du es selbst machen (Antrag auf Vollstreckung stellen).
Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, nützt auch das Inkassounternehmen nichts. Es kostet nur Geld.

Peter Heinz

Hallo,

ich empfehle, die Finger grundsätzlich von Inkassobüros zu
lassen.
Wenn die Beitreibung der Forderung Aussicht auf Erfolg hat,
kannst du es selbst machen (Antrag auf Vollstreckung stellen).
Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, nützt auch das
Inkassounternehmen nichts. Es kostet nur Geld.

Hallo Peter,

wo stelle Antrag auf Vollstreckung?

Danke
Ralf

Hallo,

wenn du einen Schuldtitel (vollstreckbares Urteil, Vollstreckungsbescheid, etc.) besitzt, kannst du Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle stellen. Diese ist eine Abteilung des Amtsgerichts und weist die Vollstreckungsaufträge jeweils an den richtigen Gerichtsvollzieher.
Du kannst dir viel Geld sparen, wenn du dich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt (die Adresse erfährst du über eben diese Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle) und ihm dein Anliegen schilderst. Eventuell kann er dir schon vorab Auskünfte über deinen Schuldner geben, z.B. ob er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und ob da überhaupt was zu holen ist.
Wenn nämlich nicht, dann kannst du dir die Mühe und die Gebühren für die Zwangsvollstreckung sparen.

Peter Heinz