Hallo, durch einen Engpass konnte eine Rechnung nicht gleich bezahlt werden. Erst nach der ersten Mahnung war es möglich die Aussenstände zu überweisen, leider aber nicht mehr in der angegebenen Frist wie auf der Mahnung ausgewiesen. Die Zahlung erfolgte zwei Tage später am 9.2. Am 14.2 kam ein Schreiben von einem Inkassobüro datiert vom 10.2. mit einer Inkassogebühr von 57,38€. Ist das rechtens eine so hohe Gebühr zu verlangen wenn der rechnungsbetrag nur bei 29,92€ lag? Und muss die Inkassogebühr trotzdem bezahlt werden obwohl die Überweisung schon fünf Tage eher weg ist? Danke schon mal für eure Hilfe.
Hallo Mutti,
zu erst möchte ich das mit den Daten aufschlüsseln:
2 Tage nach der Frist überwiesen, wird bedeuten dass der Gläubiger den Betrag spätestens am Montag den 7.2 auf seinem Konto haben wollte. Da dies nicht der Fall war, hat der Gläubiger das Inkassounternehmen beauftragt.
Am Mittwoch den 9.2 (Nachmittag oder Abend?) überwiesen kann unter Umständen bedeuten dass die Überweisung erst am Montag den 14.2 auf dem Konto des Gläubigers verbucht wurde. Also 1 Woche zu spät.
Nach der Beauftragung (vor der Verbuchung) des Inkassobüros hat dieses am Donnerstag den 10.2 das Schreiben fertig gemacht. Zu diesem Zeitpunkt konnte das Inkassobüro noch nicht wissen dass der Betrag bereits überwiesen ist.
Dass das Schreiben erst am Montag den 14.2 dem Empfänger zugestellt wurde, liegt wahrscheinlich nicht an dem Inkassobüro, sondern an der Post.
muss die Inkassogebühr trotzdem bezahlt werden obwohl die Überweisung schon fünf Tage eher weg ist?
Zu dem Zeitpunkt als die Zahlung fällig war (Montag den 07.02), wurde das Geld noch nicht auf dem Konto des Gläubigers verbucht, sondern eventuell erst am Montag den 14.2. Deswegen wurde das Inkassobüro beauftragt. Das Inkassobüro hat seine Arbeit gemacht und den Auftrag ausgeführt.
Ist das rechtens eine so hohe Gebühr zu verlangen wenn der rechnungsbetrag nur bei 29,92€ lag?
Wenn in der Zahlungsaufforderung ein Betrag von 29,92 € eingetragen wird, ist das wahrscheinlich genauso viel Aufwand als wenn 2992 € eingetragen wird. Von daher kann ich mir schon vorstellen dass dieser Gebühr rechtens ist.
Gruß
Horst
Das Inkassounternehmen hat sich an die Gebührenordnung zu halten, insoweit wäre die vorherige Auskunft nicht korrekt.
Die Inkassounternehmen haben das extrem große Problem, dass diese sich fast immer zum Nachteil des Schuldners bei den Gebühren vertun.
Das Inkasso-unternehmen ist bestimmt einem oder mehreren Verbänden angeschlossen; einmal googlen, auf der homepage der Verbände gibt es Hinweise über die Gebührenordnung für Inkassos. Falls gezahlt würde, generell „unter Vorbehalt der Richtigkeit der berechneten Gebühren“, dann könnte fehlerhaft erhobene Gebühren zurückverlangt werden.
Peter
Das Inkassounternehmen hat sich an die Gebührenordnung zu
halten, insoweit wäre die vorherige Auskunft nicht korrekt.
Welche Gebührenordnung?
Die Inkassounternehmen haben das extrem große Problem, dass
diese sich fast immer zum Nachteil des Schuldners bei den
Gebühren vertun.
Diese Behauptung läßt sich wie belegen?
Das Inkasso-unternehmen ist bestimmt einem oder mehreren
Verbänden angeschlossen; einmal googlen, auf der homepage der
Verbände gibt es Hinweise über die Gebührenordnung für
Inkassos. Falls gezahlt würde, generell „unter Vorbehalt der
Richtigkeit der berechneten Gebühren“, dann könnte fehlerhaft
erhobene Gebühren zurückverlangt werden.
Ich hab einfach mal gegoogelt und finde auf der Homepage des nach eigenen Angaben „größten Inkassoverbands in Europa“ keinen Hinweis zu einer Gebührenordnung:
http://www.inkasso.de/
Und nun?
Das Inkassounternehmen hat sich an die Gebührenordnung zu
halten
Es gibt keine Inkasso- Gebührenordnung.
Vor Gericht werden aber sehr oft Gebühren in maximal der Höhe akzeptiert, welche ein Rechtsanwalt hätte verlangen können, wenn dieser gemahnt hätte.
Der Rechtsanwalt hätte nach meiner Rechnung hier insgesamt 30€ Gebühren + Auslagen verlangen können. Um die Differenz zu den Inkasso- Gebühren kann sich der Fragesteller jetzt bei Bedarf steiten .
insoweit wäre die vorherige Auskunft nicht korrekt.
Richtig: Deine Auskunft ist nicht korrekt.