Inkassogebühren

Guten Tag,

darf ein nichtanwaltliches Inkassobüro nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) abrechnen? Darf ein nichtanwaltliches Inkassobüro aufgrund der Berechnung des Gegenstandswertes seine Rechnung erstellen?

Wäre schön, wenn das jemand weiss.
Und Danke im Voraus sagt wiewas.

Jein. Der Anspruchsinhaber, der das Inkassobüro beauftragt hat, kann seine diesbezüglichen Kosten nur insoweit ersetzt verlangen, wie sie auch bei Einschaltung eines Rechtsanwalts nach dem RVG angefallen wären. Insofern: ja.