Inkassogebühren

Einen wunderschönen Tag!

Wollte euch mal fragen ob ihr das für rechtens haltet!

Grundforderung Gläubiger: 9,95 EUR
Mahnkosten Gläubiger: 11,00 EUR
Rücklastschriftgebühren Gläubiger: 3,00 EUR
Inkassogebühren: 37,50 EUR
Inkassoauslagen für zweite schriftl. Mahnung: 7,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 4,00 EUR

noch offener Gesamtbetrag (Stand: 29.12.2011): 72,95 EUR

Da bin ich überfragt, ich berate vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Grundforderung des Gläubigers direkt an den GL bezahlen und nur an den und auf Inkasso nicht reagieren egal was die schreiben.Erst wenn die einen MB schicken dann sofort reagieren und widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen
Die werden nicht klagen…und wenn, dann lass sie doch das Gericht wird denen ihre Forderung sowieso um die Ohren hauen.
als cool bleiben

Ich halte das nicht nur für rechtens, es IST rechtens. Die Kontoführungsgebühren sind zwar umstritten, werden aber von der herrschenden Meinung dem Inkasso-Büro zugesprochen.
Die im Verhältnis zur Forderung hohen Gebühren beruhen darauf, dass alle Forderungen von 0,01 € bis zu 299,00 € mit geich hohen Gebühren abgerechnet werden können. Maßgeblich ist hier das RVG, das indirekt zur Begrenzung der Inkasso-Gebühren heran gezogen werden kann. INdirekt deshab, weil ein Inkasso-Büro keine Rechtsanwaltskanzlei ist.

Hallo,
das kann durchaus so sein, es sieht so aus, als sei es richtig…

mfg horst