Grundforderung des Gläubigers direkt an den GL bezahlen und nur an den und auf Inkasso nicht reagieren egal was die schreiben.Erst wenn die einen MB schicken dann sofort reagieren und widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen
Die werden nicht klagen…und wenn, dann lass sie doch das Gericht wird denen ihre Forderung sowieso um die Ohren hauen.
als cool bleiben
Ich halte das nicht nur für rechtens, es IST rechtens. Die Kontoführungsgebühren sind zwar umstritten, werden aber von der herrschenden Meinung dem Inkasso-Büro zugesprochen.
Die im Verhältnis zur Forderung hohen Gebühren beruhen darauf, dass alle Forderungen von 0,01 € bis zu 299,00 € mit geich hohen Gebühren abgerechnet werden können. Maßgeblich ist hier das RVG, das indirekt zur Begrenzung der Inkasso-Gebühren heran gezogen werden kann. INdirekt deshab, weil ein Inkasso-Büro keine Rechtsanwaltskanzlei ist.