Inkassogebühren

Hallo,

wer kann mir bitte weiterhelfen,Danke?

Ich kaufe seit einigen Jahren über ein Versandhaus Kleidung für meine Kinder und zahle immer monatlich pünklich meine Rate.
Habe jetzt einen Betrag von 511 € offen,das Versandhaus wollte seit Januar 2012 eine höhere Rate von 75 €,die ich leider nicht gezahlt habe sondern weiterhin die 50 €.
Habe zwei Mahnungen diesbezüglich erhalten.
Jetzt muß ich den Gesamtbetrag bezahlen,kann dies aber nicht und das Versandhaus möchte die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weiterleiten.
Ich habe ein Schreiben an das Versandhaus gesendet das ich momentan den Gesamtbetrag nur in Raten von 50 € abzahlen kann und Sie gebetten ,das nicht an ein Inkassobüro weiterzuleiten.
Meine Fragen:
Habe ich so richtig gehandelt oder alles nur verschlimmert?
Mit wieviel Kosten zwecks des Inkassobüro muß ich rechnen?
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Re: Inkassogebühren

Hallo,

Inkassoagenturen haben nur ein Ziel, nämlich ordentlich abzukassieren. Ein Inkassobüro kann aber nur die gleichen Aktionen anwenden wie der Gläubiger. Der Gläubiger überträgt also Tätigkeiten, die er selbst auch erledigen kann, zur Arbeitserleichterung an ein Subunternehmen. Daher ist die Frage, wer die Kosten des Inkassobüro letztendlich bezahlen muss überhaupt nich geklärt. Eine gerichtliche Klärung ist dringend notwendig.

Gruß
Langenholzen

Hallo Tischbein.
Das Inkassounternehmen wird dir die gesamnetn Kosten für deren Dienstleistung in Rechnung stellen!
Hier findest du ganz gute Informationen zu dem Thema.
http://www.pno-inkasso.de/Inkasso/Inkasso-Dienst.aspx
Solltest aufjedefall auch mal unter dem Menüpunkt Inkassokosten schauen.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß,
John