inkassogebÜhren

Hallo Roobine,

also zunächst sollte man seine Schuhe bezahlen, sonst geschieht es einem wie Dir hier: Die Vorgehensweise des Verkäufers ist m.E. völlig korrekt.

Die erste Mahnung schickt er selbst.

Die Zweite Mahnung schickt ein Inkassobüro, hinter dem i.d.R. Anwälte stehen.

Wird auf Aufforderung des Inkassobüros nicht bezahlt, so reichen die Anwälte Klage ein; dann wird es richtig teuer.

Es bestand meines Wissens noch nie eine Pflicht drei Mahnungen zu verschicken, bevor man klagt, aber letztlich läuft es ja darauf hinaus, wenn erst eine Mahnung des Verkäufers, dann die des Inkassobüros und schließlich noch ggf. die des Anwalts hinzukommt.

MfG

HK