hallo ich habe da mal eine frage,
ich habe schuhe nicht bezahlt, habe nun vor 2 wochen eine 2. mahnung erhalten und mit dieser mahnung auch gleich eine inkassoaufforderung.
darf das eigentlich sein?, habe auch gleich bei dem inkassounternehmen einspruch eingelegt, weil mir die gebühren zu hoch waren.
und ich ja gar keine 3. mahnung erhalten habe und weil die zahlungsfrist von 2. mahnung und inkasso nicht eingehalten wurde.
habe die schuhe dann gleich bezahlt.
Frage, ist dies überhaut zulässig, müssen keine 3 mahnungen mehr eingehen.
frage, bei einer haußptforderung von 32 € wie hoch dürfen da die inkassogebühren sein?
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Es waäre schön gewesen, wenn Sie mitgeteilt hätten, welche gebühren das Inkassounternehmen verlangt, dann könnte man beantworten, ob diese überhöht sind.
Ansonsten. Natürlich kann bereits nach einer Mahnung ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet werden und natürlich kann Ihnen dies die zusätzlichen Kosten in rechnung stellen. Das ist halt das Problem, wenn man Ware nicht bezahlt und auf die erste Mahnung nicht reagiert. Die Inkassogebühren müssen verhältnismäßig sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das am Preis der Ware orientiert. Das Inkassounternehmen kann vielmehr den entstandenen Aufwand durch den Zahlungsverzug berechnen und der kann durchaus höher liegen als der Warenwert.
ich habe schuhe nicht bezahlt, habe nun vor 2 wochen eine 2.mahnung erhalten und mit dieser mahnung auch gleich eine
inkassoaufforderung. darf das eigentlich sein?, habe auch gleich bei dem
inkassounternehmen einspruch eingelegt, weil mir die gebühren zu hoch waren.
und ich ja gar keine 3. mahnung erhalten habe und weil die zahlungsfrist von 2. mahnung und inkasso nicht eingehalten
wurde.
habe die schuhe dann gleich bezahlt.
Frage, ist dies überhaut zulässig, müssen keine 3 mahnungen mehr eingehen.
frage, bei einer haußptforderung von 32 € wie hoch dürfen da die inkassogebühren sein? hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
DANN ZU DEINER Aussage, DASS 3 Mahnungen vorher stattfinden müssen:
Wenn es um Mahnungen aufgrund von Zahlungsverzug geht, dann muss man diese überhaupt nicht verschicken. In den AGB steht, wann ein Rechnungsbetrag fällig ist. Wenn die Zeit verstrichen ist, befindet man sich sofort im Zahlungsverzug und kann einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Das Mahnverfahren ist also an keine Häufigkeit gebunden. Üblich sind jedoch normalerweise drei Mahnungen.
NUR:
Vorsichtig, wenn in den AGB`s etwa folgendes steht:
Eine Mahnung reicht aus, am besten mit dem Hinweis „Sofern die Überweisung des Betrages nicht termingerecht bei mir eingeht, werde ich zur Durchsetzung meiner Ansprüche gegen Sie einen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides stellen.“
Also konkret nochmals alles relevante heraussuchen und genau prüfen. Dann entscheiden.
29,00 Euro erscheinen mir angemessen. Da kenn ich schlimmeres.
Nochmals, es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine 3. Mahnung etc. vorsieht.
Der Gläubiger muss sie einmal unter Fristsetzung (und da reichen 7 Tage) anmahnen, danauch sind sie im Zahlungsverzug und es kann ein Zwangsverfahren eingeleitet werden.
die inkassogebühren wären 29.-€ sorry, habe ich nicht
dazugeschrieben.
Hallo,
deine Anfrage ist zu ungenau. Aber 2 Mahnungen reichen. Widerspruch einlegen war o.k. und natürlich zu bezahlen. Damit dürfte die Angelegenheit ja erledigt sein. Falls die noch oder zusätzlich Kohle wohlen, ablehnen (Einschreiben mit Rückschein).
Grüße aus Bayern
Gebührenordnungen gibt es nur bei Behörden. Privatfirmen berechnen ihre Mahnkosten selber. Diese dürfen natürlich nicht unverhältnismäßig hoch sein. Die Mahnkosten dürfen nur die tatsächlich entstanden Aufwand durch die Nichtzahlung abdecken. Bei 2 Mahnungen und dem eingeleiteten Inkassoverfahren dürften Personalkosten etc. in Höhe von 29 Euro angemessen sein. Jede Bank berechnet ja schon für eine Rückbuchung bei ungedecktem Konto mindestens 10 Euro und bei ungedeckten Schecks deutlich mehr.
müssen sich inkasso nicht nach einer bestimmten
gebhührenverordnung halten? die können doch nicht einfach
verlangen was sie wollen. oder?
Die Regelung mit drei Mahnungen greift schon lange nicht mehr !!!
Nach der ersten Mahnung hat mann zu zahlen, weil man es „vergessen“ hatte und nun erinnert wurde.
Inkasso ist also schon nach der ersten verstrichenen Mahnungsfrist möglich.
Die Gebühren für ein Inkassoverfahren sind unabhängig von der Höhe der Schuld.
Hallo!
Lesen sie den Inhalt der zweiten Mahnung genau durch. Wird ihnen dort ein Zahlungsfrist gesetzt, haben sie -wie von ihnen wahrgenommen - ein Widerspruchsrecht.
Inkassokosten können nur vom Ink.unternehmen erhoben werden. Zahlen sie den fälligen Forderungsbetrag excl. Inkassogebühren innerhalb eingeräumten Frist, ist die Sache erledigt oder sie führen einen inhaltlich begründeten Widerspruch.
MfG
hallo ich habe da mal eine frage,
ich habe schuhe nicht bezahlt, habe nun vor 2 wochen eine 2.
mahnung erhalten und mit dieser mahnung auch gleich eine
inkassoaufforderung.
Ich habe die schuhe dann gleich bezahlt.
Frage, ist dies überhaut zulässig, müssen keine 3 mahnungen
mehr eingehen.
frage, bei einer haußptforderung von 32 € wie hoch dürfen
da die inkassogebühren sein?
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
das weiß ich leider nicht. Habe aber die Erfahrung gemacht, wenn man die Hauptforderung zahlt, wird auf die Nebenkosten und Gebühren meist verzichtet. Die sind auch froh, wenn die ihr Geld für die Schuhe haben und geben dann wahrscheinlich Ruhe. Sicher ist das aber nicht.
nicht mein Spezialgebiet, aber ich versuch´s trotzdem mal:
Du hast die Schuhe bestellt, aber nicht bezahlt. Damit hast Du Deine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt.
Der Verkäufer muss Dich -unter Fristsetzung - auffordern, dies nach zu holen (sog VERZUGSETZUNG).
Ab diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer alle weiteren Kosten,um an sein Geld zu kommen, geltend machen (auch Verzugszinsen etc.)
Es gibt nach meinem Wissen keine VERPFLICHTUNG, mehrfach zu mahnen (mind. 1mal, s.o.).
Im Normalfall werden bereits für die 1. Mahung Gebühren verlangt (MEHRARBEIT), die man aber bei zügiger Zahlung meistens „verhandeln kann“…
Wahrscheinlich kommt es bei den Inkasso-Kosten nicht auf die Höhe des Betrag alleine an, sondern auf die Arbeitsleistung…d.h. das Schreiben des Briefes etc., was in Deinem Fall wohl eher zu einem Missverhältnis führt.
Sofern kein „eklatanter Verstoß“ (z.B. vierstellige Inkassogebühr) gegeben ist, wird Dir wohl nicht viel anderes bleiben, als zu bitten, davon (teilweise) ab zu sehen…und beim nächsten Mal zeitgerecht zu zahlen.
Ich hoffe, ich konnte helfen und würde mich über eine positive Bewertung freuen.