Inkassogebühren, ect

Hallo,

ich habe aktuell ein verzwicktes Problem. Ich hatte eine offene Forderung der „micropayment GmbH“ über 9,95EUR. Meines wissens wurde das schon längst beglichen und plötzlich bekam ich Post von einem „Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Krull“ mit einer Forderung von 134,79 EUR.

Habe von genanntem Rechtsanwalt eine Auflistung angefordert wann ich die Mahnungen, ect. gekriegt haben soll, nun kam ein Schreiben mit folgender Auflistung:

Telekommunikationsleistung: 9,99
Recherchekosten: 5,00
Kaufmännische Mahnung: 7,50
(1) Mahnung: 42,00
(2) Letzte Mahnung: 10,00
(3)Vernunftsappell: 10,00
(4) Telegrammbrief: 10,00
5,12% aus 9,99EUR: 0,22
Abschlussgebühr: 9,00
5,12% aus 9,99EUR: 0,08
Forderungsstand: 134,79EUR!

Also erstmal hab ich absolut keine Mahnungen bekommen, erst als der Brief vom RA kam war ich sehr verwundert und ich fühle mich ziemlich verarscht.

Kann mir jemand von euch anhand von Gesetzen und/oder Gerichtsbeschlüssen (mit Aktenzeichen) sagen ob das rechtens ist was der herr Krull da von mir verlangt?

Ich hab im Netz gelesen das es reichen würde wenn ich die Hauptforderung 14,99EUR (obwohl oben 9,99EUR steht)

  • 5Eur „Bearbeitungsgebühr“ überweise.

PS. Desweiteren stehen auf dem Schreiben (nicht auf der Auflistung) noch eine Auslagenpauschale von 27EUR für Datenerfassung 4,50 + Datenspeicherung 4,50 + Adresskontrolle 4,00 + Kontoführung 6,00 + Rufnummerermittlung 8,00)

Kontoführungsgebühren sind doch eh schon lange nichtig, oder irre ich mich hier? Desweiteren wieso eine Rufnummerermittlung??? die müssen Sie doch von der „micropayment GmbH“ erhalten haben???

Vielen lieben Dank an euch.
Grüße Protois

Da kann ich nur empfehlen, die bereits beglichene Überweisung heraus zu suchen und nach zu weisen. Notfalls bei der Bank neu ausstellen lassen. Kostet aber auch was…
Gruß - Helena

Hallo tut mir leid,

bin Dir aber keine Hilfe im Inkassorecht und Gebührenordnung Rechtsanwälte.

Trotzdem viel Erfolg.
gruß
Wolfgang