ich habe eine Rechnung verspätet gezahlt, allerdings bevor ich einen Brief von der Inkassogesellschaft bekam. Nach Erhalt des Briefes wies ich auf die bereits getätigte Zahlung hin.
Als ich im Urlaub war, schrieb die Inkassogesellschaft, dass meine Zahlung nach deren Auftragserhalt war und ich auch deren entstandene Kosten zu zahlen habe. Die Zahlung hätte bis zum 21.07.2015 erfolgen müssen, sonst müsste ich mit weiteren Kosten rechnen.
Meine Fragen: Müssen nach getätigter Zahlung der Hauptschuld UND vor Erhalt eines Inkassobriefes die Schulden der Inkassogesellschaft getragen werden?
Und müssen trotz Urlaubsabwesenheit evtl. weitere entstandene Kosten von mir beglichen werden, oder kann man diese ablehnen, weil man den Brief nachweislich nach Frist zu lesen bekam?
daß der Empfänger im Urlaub weilt, ist nicht Problem des Absenders. Wer durch seinen Urlaub nicht in solche Probleme geraten will, kann jemanden damit beauftragen, den Briefkasten zu leeren und die Post zu sichten. Zugegangen ist ein Schrieben, daß in der Abwesenheit in den Briefkasten geworfen wird, nämlich so oder so.
Das könnte bedeuten, dass Sie wirksam in Verzug geraten sind.
Wann der Vorgang an das Inkasso ging, kann Ihnen eigentlich völlig egal sein. Sobald Sie in Verzug sind, haften Sie für alle Folgen. Umgekehrt gibt es natürlich das Gebot der Schadensminimierung.
Die wichtigste Frage lautet also: Wann und ob sind Sie in Verzug geraten?