Hallo.
Ich habe gehört das Inkassokosten keine Rechtsgrundlage haben und man dashalb falls es zur Klage kommt diese nicht bezahlen muss, z.b. wegen des Schadensminderungsgesetzes.Habe auch ein paar OLG Urteile im Netz gelesen welche dies auch festgestellt haben und zugunsten des beklagten entschieden haben.
Bitte helft mir weiter, wenn möglich ist mitParagraphen und so^^ .
Vielen dank!