Inkassokosten keine Rechtsgrundlage?

Hallo.

Ich habe gehört das Inkassokosten keine Rechtsgrundlage haben und man dashalb falls es zur Klage kommt diese nicht bezahlen muss, z.b. wegen des Schadensminderungsgesetzes.Habe auch ein paar OLG Urteile im Netz gelesen welche dies auch festgestellt haben und zugunsten des beklagten entschieden haben.

Bitte helft mir weiter, wenn möglich ist mitParagraphen und so^^ .

Vielen dank!

Das ist so pauschal schwer zu sagen, da kann im Einzelfall nur ein Anwalt oder die verbraucherberatung weiterhelfen

Hallo,

das ist nur teilweise richtig u. von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Also kein Freibrief.

Gruss Horst

da kann nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Rechtsauskünfte darf ich nicht geben.

Hallo.

Ich habe gehört das Inkassokosten keine Rechtsgrundlage haben
und man dashalb falls es zur Klage kommt diese nicht bezahlen
muss, z.b. wegen des Schadensminderungsgesetzes.Habe auch ein
paar OLG Urteile im Netz gelesen welche dies auch festgestellt
haben und zugunsten des beklagten entschieden haben.

Bitte helft mir weiter, wenn möglich ist mitParagraphen und
so^^ .

Vielen dank!

Inkasso guckst du hier :
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf