Inkassokosten, was muss ich wirklich zahlen?

Hallo,

folgende Sachlage:

Ich habe im Jahre 2004 etwas bestellt und konnte dann nicht zahlen, da kam dann schon Inkasso und das ganze lief bis zum Vollstreckungsbescheid. Dann bin ich der Meinung ich habe per Raten an die Inkasso gezahlt, kann das aber leider nicht mehr ganz belegen. Ich habe zwar noch Kontoauzüge mit Zahlungen an die Universum Inkasso aber nicht vollständig und man kann dem leider auch nicht entnehmen, wofür die Zahlungen sind.

Vor kurzem kam nun wieder Post - jetzt von der Continental Inkasso (vorher wurde die Sache von der UNIVERSUM Inkasso bearbeitet) an die die Sache weitergegeben wurde, mit einer Forderung von 427 € und einer Schuldanerkenntnis zum ausfüllen. Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, das ich keine Schuld anerkenne und nichts zahle (ich war der Meinung ich hätte das alles längst bezahlt).

Ich habe dann den Gläubiger nochmal direkt kontaktiert und darum gebeten, mir einen „Kontoauszug“ meines Kundenkontos zuzusenden. Dies ist nicht geschehen, die haben die Sache an die Inkasso weitergeleitet und heute bekam ich nun wieder Post von Continental:

Ein Schreiben mit Kostenaufstellung

07.05.2005 Hauptforderung 92,63 €
07.05.2005 Übergebene Zinsen Auftraggeber 32,16 €
07.05.2005 Übergebene Kostenzinsen Auftraggeber 17,76 €
07.05.2005 Mahnauslagen Ursprungsgläubiger 40,63 €
07.05.2005 Inkassokosten Auftraggeber 65,00 €
07.05.2005 ZV-Kosten (Gerichtsk./Sonst. Auslagen)83,00 €
07.05.2005 ZV-Kosten (Anwaltsgebühren) 12,00 €
07.05.2005 Barauslagen MB/VB Auftragg. (Verzinslich) 23,00 €
07.05.2005 RA-Kosten MB/VB Auftragg. (Verzinslich) 45,00 €
10.05.2010 Bearbeitungsauslagen 5,00 €
20.07.2010 Bearbeitungsauslagen 5,00 €
24.01.2011 5,12% Kostenzinsen aus 68,00 AB 07.05.2010 2,49 €
24.01.2011 5,12% Zinsen aus 92,63€ AB 07.05.2010 3,39 €

Außerdem war der Vollstreckungsbescheid von 2006 angeheftet, demnach ich eine Summe von 284,63 zahlen sollte. Nach dem Bescheid hatte ich bis vor kurzem von der ganzen Sache nichts mehr gehört, weswegen ich auch dachte, ich hätte keine Schulden mehr (habe in den letzten Jahren keine mehr gemacht und alle alten abgetragen).

Was muss ich nun wirklich zahlen und wie gehe ich am Besten vor um schnellsmöglich aus der Sache rauszukommen, endgültig? Gegen die Hauptforderung habe ich mit Sicherheit nichts einzuwenden aber das die nach Jahren wieder ankommen und auf einmal das doppelte haben wollen, sehe ich echt nicht ein!

Hallo, leider ist das so. Anwälte und Inkassobüros arbeiten nicht umsonst. Die Sache ist somit wahrscheinlich ok.

Hallo,

folgende Sachlage:

Ich habe im Jahre 2004 etwas bestellt und konnte dann nicht
zahlen, da kam dann schon Inkasso und das ganze lief bis zum
Vollstreckungsbescheid. Dann bin ich der Meinung ich habe per
Raten an die Inkasso gezahlt, kann das aber leider nicht mehr
ganz belegen. Ich habe zwar noch Kontoauzüge mit Zahlungen an
die Universum Inkasso aber nicht vollständig und man kann dem
leider auch nicht entnehmen, wofür die Zahlungen sind.

Vor kurzem kam nun wieder Post - jetzt von der Continental
Inkasso (vorher wurde die Sache von der UNIVERSUM Inkasso
bearbeitet) an die die Sache weitergegeben wurde, mit einer
Forderung von 427 € und einer Schuldanerkenntnis zum
ausfüllen. Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, das ich keine
Schuld anerkenne und nichts zahle (ich war der Meinung ich
hätte das alles längst bezahlt).

Ich habe dann den Gläubiger nochmal direkt kontaktiert und
darum gebeten, mir einen „Kontoauszug“ meines Kundenkontos
zuzusenden. Dies ist nicht geschehen, die haben die Sache an
die Inkasso weitergeleitet und heute bekam ich nun wieder Post
von Continental:

Ein Schreiben mit Kostenaufstellung

07.05.2005 Hauptforderung 92,63 €

07.05.2005 Übergebene Zinsen Auftraggeber 32,16 €

07.05.2005 Übergebene Kostenzinsen Auftraggeber 17,76 €

07.05.2005 Mahnauslagen Ursprungsgläubiger 40,63 €

07.05.2005 Inkassokosten Auftraggeber 65,00 €

07.05.2005 ZV-Kosten (Gerichtsk./Sonst. Auslagen)83,00 €

07.05.2005 ZV-Kosten (Anwaltsgebühren) 12,00 €

07.05.2005 Barauslagen MB/VB Auftragg. (Verzinslich) 23,00 €

07.05.2005 RA-Kosten MB/VB Auftragg. (Verzinslich) 45,00 €

10.05.2010 Bearbeitungsauslagen 5,00 €

20.07.2010 Bearbeitungsauslagen 5,00 €

24.01.2011 5,12% Kostenzinsen aus 68,00 AB 07.05.2010 2,49 €

24.01.2011 5,12% Zinsen aus 92,63€ AB 07.05.2010 3,39 €

Außerdem war der Vollstreckungsbescheid von 2006 angeheftet,
demnach ich eine Summe von 284,63 zahlen sollte. Nach dem
Bescheid hatte ich bis vor kurzem von der ganzen Sache nichts
mehr gehört, weswegen ich auch dachte, ich hätte keine
Schulden mehr (habe in den letzten Jahren keine mehr gemacht
und alle alten abgetragen).

Was muss ich nun wirklich zahlen und wie gehe ich am Besten
vor um schnellsmöglich aus der Sache rauszukommen, endgültig?
Gegen die Hauptforderung habe ich mit Sicherheit nichts
einzuwenden aber das die nach Jahren wieder ankommen und auf
einmal das doppelte haben wollen, sehe ich echt nicht ein!

Das kann man schwer sagen.
dfazu müsste man wirklich GENAU wissen, was denn bezahlt wurde im Laufe der Zeit

Hallo,

tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes sagen kann, als Dass Du nur aus der Sache rauskommst, wenn Du die Forderung inklusive aller inzwischen aufgelaufenen Nebenkosten fristgerecht und vollständig bezahlst.
Anhand der aufgeführten Kosten gehe ich davon aus, dass ein Mahnbescheid erlassen wurde, so dass die Forderung nicht verjährt ist.

Zum Rechtsweg kann ich Dir nur raten, falls Du eindeutige Nachweise über geleistete Zahlungen (Quittungen) vorweisen hast, was anscheinend nicht der Fall ist.

„ich finde es ja erfreulich, dass Sie keine neuen Schulden gemacht haben und Ihre alten von damals weitgehend abgetragen haben, weiss aber nicht was Sie zu der Annahme gebracht hat dass die Schulden verschwunden sind“.

Was ich zwar für unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen halte ist, dass Sie dem Gläubiger
einen Vergleich anbieten Ursprungsforderung zuzüglich Hälfte der Kosten als eine Zahlung und dieser das Angebot annimmt.
Klappt in der Regel gut bei öffentlich-rechtlichen Gläbigern und Behörden.

Viel Erfolg
Grüße Wolfgang

Hallo,

also erst einmal sollte man Zahlungsbelege 10!!! Jahre aufbewahren sonst hat man ein Problem.
Wenn ich das richtig sehe, ist 2005 ein Vb (vollsreckunsgbescheid) ergangen. Das ist Status Quo. Wenn danach bis 2010 kein weiterer Kontakt und/oder Kostennoten gekommen sind, so sind diese auch verjährt. Und nur ein MB (Mahnbescheid) unterbricht eine Verjährungsfrist. Demnach brauchst Du diese Kosten auch nicht bezahlen. Dieses Inkassountern. will Dich abzocken.
Jetzt ist wichtiug, dieser Forderung des INkasso Untern. zu widersprechen u. das schriftlich !!!

Die Kosten welche Du aufgeführt hast; sollten diese so v. Ink.Untern. an Dich gegangen sein, so würde ich auch hier vorsorglich Widerspruch erheben und d. Ink.Unt. - unter Fristsetzung auffordern diese Kosten zu spezifizieren.

Schuldanerkenntn. bloss nicht unterschreiben, verweigern, was Du ja wohl auch getan hast.

Ein VB ist 30 Jahre gültig u. kann auch 30 Jahre vollstreckt werden. Wenn die Conti.-Inkasso 284,63 € aus diesem Titel fordert, so würde ich darauf verweisen, das diese Summe durch Deine damalige Zahlungen bereits ausgeglichen worden sind.
Jetzt wäre die Conti-Ink. verpflichtet, Dir das Gegenteil nachzuweisen. Du solltest genau nachweisen können, was und wann Du wohin gezahlt hast.

Die aufgeführten Kosten halte icch auch f. übertrieben. Daher sollen die erst mal diese Kosten spezifizieren. Und wie gesagt - vorsorglich alles bestreiten. !!

Jetzt muss nämlich die Gegenseite, sei es Gläubiger oder Inkasso aus ihrem Loch kommen u. alles nachweisen. Können sie das nicht, haben sie schlechte Karten u. Du bist auf d. sicheren Seite.

Mir scheint die wollen Dich abzocken.

Zinsen aus einem VB sind max. 4 Jahre berechenbar, also in Deinem Falle max. bis 2009. Das ist aber aus der Kostenaufstellung nicht ersichtlich, um nur mal ein Beispiel zu nennen.

Im übrigen wüprde ich dem Ink.Untern. androhen diese bei der zuständigen Gerichtsvollzugsstelle anzuzeigen wegen des Verdachtes des vorsätzlichen Betruges.
Jeder Rechtspfleger bei einem Gericht kann Dir genau sagen, welches Gericht dafür zuständig wäre, bzw. sollte das auf dem Geschäftsbogen des Ink.Untz. stehen.
Beste Grüsse
Horszt

guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Solltes in diesem Fall erstmal „Die Einrede der Verjährung“ machen, aber schriftlich, den die Zinsen dürfen lediglich für 3 Jahre (nach dem letzten Vollstreckungsversuch) berechnet werden. Soweit ich das sehe heißt das, die Zinsen dürfen bis zum 31.12.2008 berechnet werden. Dann biete denen einen Vergleichsbetrag an, welchen du in Raten oder mit einer Zahlung tilgst. LG

Besteht Deinerseits die EV ?
Waren die damaligen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich für die gegenseite " erfolgreich"

Nein, also eine EV habe ich nicht abgelegt.

Welche Zinsen genau dürfen denn nur 3 Jahre berechnet werden oder gilt das für alle Aufgeführten?

Die Vollstreckungsmaßnahmen…kann ich im Moment aus dem Kopf nicht sagen und im Moment schlecht nachschauen, da ich grade umgezogen bin und alles noch verpackt ist :-/ Aber ich werde mich mal auf die Suche nach den Unterlagen…und hoffen, das ich welche habe.

Also sollte ich jetzt am Besten die "Einrede der Verjährung machen und eine Einmalzahlung anbieten? In welcher Höhe am Besten?

Bin noch etwas planlos, was genau ich denen nun antworten soll.

Danke für die Hilfe bisher!

Die einzige Position welche nicht durchsetzungsfähig ist wären normalerweise die Gebühren des externen Inkassobüros ( Inkassogebühren sind nicht zustzlich zu den RA Gebühren erstattungsfähig)
Die Frage ist ob diese Postion ( 65 €) gem VB mittituliert ist ?
Wenn Du damals im gerichtlichen Mahnbescheid dieser Position nicht widersprochen hast ( Teilwiderspruch) dann ist wahrscheinlich mittituliert !

das mit deiner bank und deinen zahlungen ists ehr verworren…aber aus fehlern lernt man ja bekanntlich denn aufd em auszug sollte schon stehen für welchen verwendungszweck. hier rate ich nur anwaltliche hilfe anzunehmen, zumal wie du sagst schon damals bezahlt hast aber hast dir den titel nicht geben lassen und so werden die bis zur EV gehen…also klär die sache
viel erfolg

lg
plappermaul

Was Sie einsehen, spielt glücklicherweise keine Rolle. Sie solltn sich demnächst pflichtbewußter und rechtmäßig verhalten - dann kommt es nicht zu diesen Problemen!
Ihr Abrechnung passt nicht zu einer Forderung die tituliert wurde. Irgend was kann nicht stimmen. Kontrollieren Sie Ihre Unterlagen nochmal.