Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Person A bestellt Anfang April 2007 bei Firma B ein Produkt im Wert von gut 50,00 Euro. Person A erhält nun Mitte Dezember 2010 ein Inkassoschreiben von einem Inkassounternehmen, das anscheinend von Firma B beauftragt wurde. Person A hat nie eine diesbezüglich Mahnung erhalten und kann sich nach diesem langen Zeitraum natürlich nicht mehr sicher erinnern ob sie tatsächlich gezahlt hat. Person A kann dies auch nicht beweisen, da die Kontoauszüge von 2007 nicht mehr vorhanden sind.
Frage: Was wäre für Person A das beste Vorgehen? Ist die Inkassoforderung nach fast 4 Jahren rechtens bzw. soll Person A bezahlen oder gibt es eine Art Verjährungsfrist?
Hallo,
die Forderung verfällt tatsächlich erst ende 2010.
Wenn es sich beim „Schuldner“ um einen normalen Bürger (nicht Kaufmann) handelt, tritt Zahlungsverzug nicht ein, ohne Mahnung oder einen Hinweis auf der Rechnung auf die im Geschäftsverkehr geltende 30-Tagefrist für Zahlungen.
Ohne dies können auch keine Mahngebüren, Zinsen oder Inkassogebühren geltend gemacht werden.
Neben/nach der Klärung, ob es eine Zahlung nicht vielleicht doch gegeben hat (Bank), wäre also auch zu klären, ob es einen automatischen Zahlungsverzug (Rechnung) oder eine Mahnung gegeben hat.
Sollte die Rechnung nicht mehr vorliegen, könnte vor einem Rechtsstreit eine formlose Anfrage, auf welcher Grundlage das Inkasso beauftragt wurde (30tagefrist auf Rechnung, Mahnung) helfen, mit der Bitte ggf. eine Kopie zu übersenden.