Inkassoschreiben ohne Mahnung von Gläubiger

… der offenstehenden Rechnung

Hallo liebe Community,

ich bekam Gestern einen Brief vom Inkassobüro, was durch O2 eingeleitet wurde, dessen Rechnung ich am 15. des letzten Monats bezahlen hätte müssen.
Ich hatte vor 5 Monaten einen Zahlungsverzug bei o2 zwecks Handy-Ratenzahlung. Mir wurde eine Ratenzahlung von 4 Monaten angeboten, welche ich bis zu der letzten Rate fristgerecht eingehalten habe.
Ich habe diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.
Zu dieser Ratenzahlungsvereinbarung bekam ich jedoch nie etwas schriftliches.
Die zu zahlenden Kosten für das Handy standen auch nie auf der Telefonrechnung von o2, was mich auch zu dem Verzug der Handyratenzahlung bewegt hat.
Eine Mahnung zu der letzten Rate der 4 Monatsratenvereinbarung bekam ich nicht .
Nun las ich beim googlen, dass es eine Verzugsfrist der Zahlung von 30 tagen gibt, bis das Inkassobüro eingeschaltet wird, in Bezug auf Datenschutzrechte meinerseits.
Nun meine Fragen:
Ist eine Mahnung notwendig?
Ist das alles rechtens?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Ist leider nicht mein fachgebiet, ich berate vorwiegend bei Fragen zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

also eine Ratenzahlung soll und muss man immer schriftl. fixieren. Jetzt hast Du nichts i.d. Hand u. der Gläubiger kann alles bestreiten.

Zahlen muss man sofort, Punkt. Dennoch hat man eine Frist v. 30 Tage bis Verzug eintritt. Bedeutet, der Gläubiger kann auch nach einer Woche bereits ein Inkassountern. einschalten, weil SOFORT zahlbar.

Eine Mahnung kann auch bereits z.B. nach einer Woche erfolgen. Und ist Rechtens u. notwendig. Den Verzug darf der Gläubiger auch z.B. der SCHUFA melden. Und kann dort bis zu drei Jahren gespeichert bleiben.

Du musst nur aufpassen was d. Inkassountern. mit Dir macht.

Beste Grüße

… der offenstehenden Rechnung

Hallo liebe Community,

ich bekam Gestern einen Brief vom Inkassobüro, was durch O2
eingeleitet wurde, dessen Rechnung ich am 15. des letzten
Monats bezahlen hätte müssen.
Ich hatte vor 5 Monaten einen Zahlungsverzug bei o2 zwecks
Handy-Ratenzahlung. Mir wurde eine Ratenzahlung von 4 Monaten
angeboten, welche ich bis zu der letzten Rate fristgerecht
eingehalten habe.
Ich habe diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.
Zu dieser Ratenzahlungsvereinbarung bekam ich jedoch nie etwas
schriftliches. (Sie ist trotzdem wirksam. Oft schneiden diese UNternehmen die vereinbarung mit,schicken Dir aber nichts zu, damit Du nichts in der Hand hast. 1und1 macht es ebenso. INsbesondere bei Abschluss eines Tarifwechsels ist das eine Katastrophe)
Die zu zahlenden Kosten für das Handy standen auch nie auf der
Telefonrechnung von o2, was mich auch zu dem Verzug der
Handyratenzahlung bewegt hat. (Was hat das eine mit dem anderen zu tun??? Völlig unverständlicher Satz!!!)
Eine Mahnung zu der letzten Rate der 4 Monatsratenvereinbarung
bekam ich nicht . (Oben schriebst Du, Du habest die Ratenzahlungen "bis zur letzten Rate fristgerecht eingehalten. Was denn nun???)
Nun las ich beim googlen, dass es eine Verzugsfrist der
Zahlung von 30 tagen gibt, bis das Inkassobüro eingeschaltet
wird, in Bezug auf Datenschutzrechte meinerseits.

(Mit Verzugsfrist ist keine Zahlungsfrist gemeint. Eine Zahlung ist früher fällig. Verzug tritt ein, wenn Du zu einem kalendermäßig fest gelegten Termin Deine Überweisung nicht getätigt hast. ODER, wenn Du eine Mahnung nach Fälligkeit erhältst, ODER 30 Tage nach Rechnungszugang, wenn Du Verbraucher bist und in der Rechnung auf den Verzugseintritt nach 30 Tagen schriftlich hingewiesen wurde.)

Nun meine Fragen:
Ist eine Mahnung notwendig?

Nein - Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart wurde ODER 30 Tage nach Zugang einer Rechnung unter der oben erwähnten Voraussetzung)

Ist das alles rechtens?

Das kann ich Dir nicht sagen - dafür sind Deine Ausführung zu verworren und widersprüchlich. Aber mit meinen Angaben kannst Du das selber prüfen.
Grundsätzlich geht es bei der Frage der Einschaltung eines INkassobüros immer nur darum, ob Du die Zusatzkosten des INkassobüros bezahlen musst. Die musst du eben nur dann bezahlen, wenn Du bei Beauftragung des Inkassobüros im Verzug warst. Wann das ist, habe ich oben ausgeführt.
Zahlen musst Du ggf:
1,3 Gebühren gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Die Gebührenliste findest du im Internet.
Manche Gerichte gestehen dem Inkassobüro noch Kontoführungskosten zu in Höhe von maximal 3 € monatlich. (Seit Beauftragung des Inkassobüros)
Alles andere musst Du nicht bezahlen - egal, wie das Inkassobüro die Forderung nennt.
Natürlich musst Du auch alle Kosten des Inkassobüros tragen - z. B. Einwohnermeldeamtsanfragen, Mahnungen (ca. 3-4 € pro Mahnung) Bonitätsauskünfte (wenn sie notwendig waren, was Du schelcht als Laie beurteilen kannst) und ggf. auch Titulerung und Zwangsvollstreckung (so weit ist es bei Dir aber offenabr noch nicht)
Die Materie ist sehr kompliziert. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Wenn die Forderung bezahlt ist , dann einfach ignorieren und in den Papierkorb damit. Auch nicht versuchen da anzurufen umd das klären zu wollen.Manchmal übeschneidet sich das einfach und die sind nicht auf dem neusten stand

Hallo.
Leider kann ich da keine Rechtsauskunft geben, da ich mich hier zu wenig auskenne.
Ich habe aber das Gefühl, dass hier eventuell Vetterleswirtschaft betrieben wird.

Ich hoffe, dass jemand anders hier besser Antworten kann - viel Glück - Helena

Hallo, das alles ist ein bischen undurchsichtig. Am besten , Sie setzen sich mit dem Inkassobüro bzw. Gläubiger direkt auseinander. Immer alles schriftlich machen.
… der offenstehenden Rechnung

Hallo liebe Community,

ich bekam Gestern einen Brief vom Inkassobüro, was durch O2
eingeleitet wurde, dessen Rechnung ich am 15. des letzten
Monats bezahlen hätte müssen.
Ich hatte vor 5 Monaten einen Zahlungsverzug bei o2 zwecks
Handy-Ratenzahlung. Mir wurde eine Ratenzahlung von 4 Monaten
angeboten, welche ich bis zu der letzten Rate fristgerecht
eingehalten habe.
Ich habe diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.
Zu dieser Ratenzahlungsvereinbarung bekam ich jedoch nie etwas
schriftliches.
Die zu zahlenden Kosten für das Handy standen auch nie auf der
Telefonrechnung von o2, was mich auch zu dem Verzug der
Handyratenzahlung bewegt hat.
Eine Mahnung zu der letzten Rate der 4 Monatsratenvereinbarung
bekam ich nicht .
Nun las ich beim googlen, dass es eine Verzugsfrist der
Zahlung von 30 tagen gibt, bis das Inkassobüro eingeschaltet
wird, in Bezug auf Datenschutzrechte meinerseits.
Nun meine Fragen:
Ist eine Mahnung notwendig?
Ist das alles rechtens?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Hallo akadawa,

ja, es ist so, dass Sie bereits nach 30 Tagen Nichteinhaltung des Vertrages (Hier: Nichtzahlung der Rechnung) in Verzug sind und das nicht angzeigt werden muss. Die Meisten mahnen dennoch an, weil der Aufwand und die Kosten für den Gläubiger (Handyprovider) einfach zu hoch sind, wenn die Zahlung trotzdem nicht kommt. Manchmal haben die Menschen wirklich einfach vergessen zu zahlen und es steckt keine böse Absicht dahinter…

Die Beauftragung des Inkassobüros ist völlig rechtens, insoweit eine Inkassovollmacht vorliegt, was ich bei O2 voraussetze, da ich nicht das erste Mal davon höre. O2 ist auch nicht gerade klein.

LG
Katzenpfote