… der offenstehenden Rechnung
Hallo liebe Community,
Person A bekam Gestern einen Brief vom Inkassobüro, was durch Firma Z eingeleitet wurde, dessen Rechnung Person A am 15. des letzten Monats bezahlen hätte müssen.
Person A hatte vor 5 Monaten einen Zahlungsverzug bei Firma Z zwecks Handy-Ratenzahlung. Person A wurde eine Ratenzahlung von 4 Monaten angeboten, welche Person A bis zu der letzten Rate fristgerecht eingehalten hat.
Person A hat diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.
Zu dieser Ratenzahlungsvereinbarung bekam Person A jedoch nie etwas schriftliches.
Die zu zahlenden Kosten für das Handy standen auch nie auf der Telefonrechnung von o2, was Person A auch zu dem Verzug der Handyratenzahlung bewegt hat.
Eine Mahnung zu der letzten Rate der 4 Monatsratenvereinbarung bekam Person A nicht .
Nun las Person A beim googlen, dass es eine Verzugsfrist der Zahlung von 30 tagen gibt, bis das Inkassobüro eingeschaltet wird, in Bezug auf Datenschutzrechte.
Nun Die Fragen:
Kann Person A einen Widerspruch einlegen?
Ist eine Mahnung notwendig?
Ist das alles rechtens?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.