Inkassounternehmen

Hallo,

wie sieht das mit oben genannten Eintreibern aus - Haben diese eine rechtliche Grundlage oder müssen sich Kreditoren nach der Mahnung an ein Gericht wenden um ihren Anspruch geltend zu machen?

Bzw. was genau dürfen Inkassounternehmen machen? Ist man verpflichtet an das Inkassobüro zu zahlen, sofern die Forderung gerechtfertigt ist?

Grüße
Eric

wie sieht das mit oben genannten Eintreibern aus - Haben diese
eine rechtliche Grundlage oder müssen sich Kreditoren nach der
Mahnung an ein Gericht wenden um ihren Anspruch geltend zu
machen?

Bzw. was genau dürfen Inkassounternehmen machen?

Sie dürfen nicht mehr machen als der Gläubiger selbst und sogar weniger als der Gläubiger oder als es ein Anwalt dürfte. Klagen kann das Inkassounternehmen nicht, es sei denn, es kauft die Forderung.

Ist man
verpflichtet an das Inkassobüro zu zahlen, sofern die
Forderung gerechtfertigt ist?

Jein. Die Rechtsprechung ist im Großen und Ganzen so: Wenn auf die Mahnung des Inkassounternehmens hin gezahlt wird, müssen die Kosten des Unternehmens gezahlt werden. Muss hingegen zusätzlich noch ein Anwalt beauftragt werden, bleibt der Gläubiger - zu Recht - auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen. Und: Ein Inkassobüro darf aus Sicht des Schuldners nicht mehr kosten, als ein Anwalt gekostet haben würde.

Levay