Inkassounternehmen

Schalten Inkassounternehmen sich nur zwischen Gläubiger und Schuldner und befriedigen zunächst ihre eigenen Bedürfnisse, so daß für einen privaten Gläubiger außer zusätzlichen Kosten nichts mehr übrig bleibt oder gibt es auch Inkassodienste, die z. B. zunächst die Forderungen eines Vermieters vollständig eintreiben?
Kann eine ungemeldet von der Mieterin aufgenommene Person, die Ursache für erhöhten Verbrauch und Schädigung des Gebäudes infolge Überbelegung ist, in Anspruch genommen werden?

Schalten Inkassounternehmen sich nur zwischen Gläubiger und
Schuldner und befriedigen zunächst ihre eigenen Bedürfnisse,
so daß für einen privaten Gläubiger außer zusätzlichen Kosten
nichts mehr übrig bleibt oder gibt es auch Inkassodienste, die
z. B. zunächst die Forderungen eines Vermieters vollständig
eintreiben?

Letzteres wäre aus Sicht des IU betriebswirtschaftlich geplanter Untergang. Zuerst deckt das IU seine Kosten, soweit sie von dem Kunden nicht eine Vorleistung genommen haben. Letzteres kommt bei Großkunden kaum bis gar nicht vor. Für kleine Privataufträge aber schon.
Es sieht doch so aus: Der private Gläubiger interessiert sich erst dann für ein IU, wenn er selber alles unternommen hat und immer noch nicht an seine Kohle gekommen ist. Was soll jetzt also das IU noch bewirken können. Dann werden sogar Rufe nach RI (Russisch-Inkasso) laut, wie hier immer mal wieder welche anfragen oder nach Tipps und Tricks suchen, wie man dem Schuldner das Schweinegeld abknöpfen kann, legal oder illeagl oder schei…egal oder wie?
Liegt ein Titel vor, so heißt es zwischen 6 und 30 Jahren: Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder schreib die Kohle gleich ab.

Das andere hier ist Mietrecht:

Kann eine ungemeldet von der Mieterin aufgenommene Person, die
Ursache für erhöhten Verbrauch und Schädigung des Gebäudes
infolge Überbelegung ist, in Anspruch genommen werden?

MfG