Inkassounternehmen (bissi länger)

Hallihallohallöli,

mal angenommen, jemand A hat knapp 4000 € Schulden bei jemandem B.
B erwirkt einen Volstreckungsbescheid gegen A.
Danach (!) beauftragt B ein Inkassounternehmen mit dem Beitreiben der bereits titulierten Forderung. A gibt gegenüber dem Inkassounternehmen in seiner Not ein Schuldanerkenntnis über eine Forderung von fast 6000 € ab (2000 € davon Kosten für das Inkassounternehmen), der Vollstreckungsbescheid ist betragsmäßig darin enthalten, wird aber nicht erwähnt.
A zahlt an das Inkassounternehmen 1500 €, dann ist er finanziell erstmal wieder am Ende.
A hat gehört, daß Kosten von Inkassounternehmen vor Gericht eigentlich nicht anerkannt werden, weiß aber nicht, ob dies auch in dem obigen fiktiven Fall gelten wird. Was wäre also, wenn er jetzt dem Inkassounternehmen schreibt, daß die 1500 € bitte auf den Vollstreckungsbescheid (also die 4000 €) verrechnet werden sollen und er jetzt mit Ratenzahlung von 250 €/Monat an B anfängt, obwohl Inkassounternehmen und B ihm schreiben, daß sie damit nicht einverstanden sind? Wenn A 10 Monate lang zahlt und dann aufhört, weil er ja die Forderung samt Kosten aus dem Vollstreckungsbescheid an B beglichen hat und dann das Inkassounternehmen oder B kommen und die restlichen Kosten für das Inkassounternehmen, also 2000 €, einklagen würden: kämen die damit durch?

Danke schon mal,

Puck

Hallo,

wenn A ein notarielles Schuldanerkenntnis über die umstrittenen Inkassokosten abgegeben hat, braucht das Inkasso-Büro doch gar nicht klagen sondern kann aus dem Schuldanerkenntnis vollstrecken?!?

wenn A ein notarielles Schuldanerkenntnis über die
umstrittenen Inkassokosten abgegeben hat, braucht das
Inkasso-Büro doch gar nicht klagen sondern kann aus dem
Schuldanerkenntnis vollstrecken?!?

„wenn“ ja, hat er aber nicht, habe ich auch nicht geschrieben.