Inkassounternehmen - Muss ich zahlen?

Hallo,

hab ein kleines Problemchen…

Letztes Jahr habe ich bei einer Kosmetikfirma was bestellt (ca. 50 Euro) habe dann aber nicht zahlen können und wollte mit dieser Firma eine Ratenzahlung vereinbaren. Ans Telefon ging niemand.

Nach paar Wochen kam das 1. Schreiben mit der Bitte zu zahlen. Komplett oder auf Rate. Ich schickte den Brief zurück mit der Bitte um Ratenzahlung. Keine Reaktion.

Dann kam ein Brief von UGV Inkasso. Betrag schon bei ca. 130 €. Ich habe eine Mail geschrieben das ich damit nicht ganz einverstanden bin. Keine Reaktion. Ans Telefon ging niemand.

Jetzt kam 2 Wochen später ein Schreiben vom Rechtsanwalt und der Betrag ist auf 170 € angewachsen.

Ich habe 2 Mal angeboten in Raten zu zahlen bzw. um Antwort gebeten.

Find ich nicht sehr nett das da nichts kommt…

Eben habe ich angerufen bei diesen tollen Rechtsanwälten und eine total unfreundliche Tussi ging ran. Ich war etwas aufgebracht und lauter am Telefon aber das man mich gleich beleidigen muss (Sie hofft für mich geht die Welt unter und ich würde ja anscheind öfter meine Rechnungen nicht zahlen blablabla)
Irgendwann habe ich aufgelegt. Kam ja nichts bei rum.

Ich muss trotzdem komplett zahlen, oder? :frowning:

Danke, lg

Hallo,

da DU verpflichtet bist, den Betrag zu zahlen und die Firma Dir wieder antworten noch Ratenzahlungen akzeptieren muss, mußt Du leider bezahlen.

ALLERDINGS NICHT die INKASSOKOSTEN, sofern hiernach ein Rechtsanwalt nochmals Kosten verlangt. Denn die Rechtsanwaltskosten heben die Inkassokosten auf.

Vielleicht kannst Du Dich ja aber auch noch mal direkt mit der Kosmetikfirma in Verbindung setzen und Deinen „Fall“ schildern. In der Regel sind die doch recht kulant und verzichten ggfls. auf die weiteren Kosten.

LG

Danke für die Antwort.

Ich muss noch dazu sagen, dass es sich um die Firma Interkosmetik GmbH handelt, das Inkassounternehmen UGV Inkasso ist und der Rechtsanwalt Wehnert und Kollegen.

Hab von denen nix gutes gelesen, also auch das die Betrügen.

In meinem Fall liegt aber wirklich was vor…

Von Interkosmetikversand erreich ich wie gesagt niemanden. Glaube das ist keine richtige professionelle Firma.

Frag mal bei der verbraucherzentrale nach, denen ist die Inkassofirma bekannt

Hier nochmal eine Auflistung der Kosten:

Forderungsstand: 132,22

zzgl RA-Gebühren (Gegenstandswert 56,80)
Geschäftsgebühr 32,50
Auslagenpauschale 6,50
Zw.Summe RA Gebühren 39,00

Gesamtforderung 171,22

Welche Kosten würden jetzt wegfallen? (Sorry ich verstehs nicht ganz :frowning: )

Hallo…
Ich fürchte: Ja.
Da nie eine Antwort kam, hättest Du die Finger von einem Angebot - Ratentzahlung lassen sollen, da es dann offensichtlich keine gegenseitige Vereinbarung war. Ich denke aber, wenn Du einfach Raten „bezahlt“ hättest, wäre die FA sicher kulant gewesen. Da aber von Deiner Seite keine Zahlungen kamen, hat die Fa einen Anwalt eingeschaltet, um an ihr Geld zu kommen.
Aber: 50 Euro auf Raten(?) - da hätte ich lieber Konto überzogen, einen Kredit aufgenommen oder (besser noch) so lange gespart, bis ich den (relativ kleinen) Betrag hätte auf eimal zahlen können…

Gruß - Helena

Hallo,die ganze Angelegenheit ist sehr kompliziert und Ihrerseits vollkommen verfahren. Ich würde zahlen, denn als nächstes kommt der Mahnbescheid und dann der Gerichtsvollzieher und dann wird es sehr sehr teuer.

hab ein kleines Problemchen…

Letztes Jahr habe ich bei einer Kosmetikfirma was bestellt
(ca. 50 Euro) habe dann aber nicht zahlen können und wollte
mit dieser Firma eine Ratenzahlung vereinbaren. Ans Telefon
ging niemand.

Nach paar Wochen kam das 1. Schreiben mit der Bitte zu
zahlen. Komplett oder auf Rate. Ich schickte den Brief zurück
mit der Bitte um Ratenzahlung. Keine Reaktion.

Dann kam ein Brief von UGV Inkasso. Betrag schon bei ca. 130
€. Ich habe eine Mail geschrieben das ich damit nicht ganz
einverstanden bin. Keine Reaktion. Ans Telefon ging niemand.

Jetzt kam 2 Wochen später ein Schreiben vom Rechtsanwalt und
der Betrag ist auf 170 € angewachsen.

Ich habe 2 Mal angeboten in Raten zu zahlen bzw. um Antwort
gebeten.

Find ich nicht sehr nett das da nichts kommt…

Eben habe ich angerufen bei diesen tollen Rechtsanwälten und
eine total unfreundliche Tussi ging ran. Ich war etwas
aufgebracht und lauter am Telefon aber das man mich gleich
beleidigen muss (Sie hofft für mich geht die Welt unter und
ich würde ja anscheind öfter meine Rechnungen nicht zahlen
blablabla)

Irgendwann habe ich aufgelegt. Kam ja nichts bei rum.

Ich muss trotzdem komplett zahlen, oder? :frowning:

Danke, lg

Hallo,

leider kann ich Dir nur empfehlen, den Betrag komplett und vollständig zu bezahlen, bevor die Kosten weiter ansteigen, bzw. explodieren.
Ratenangebote musste das Unternehmen nicht annehmen, hierbei handelt e sich um ein freiwilliges Entgegenkommen, wenn es nicht bereits bei Vertragsabschluss/Bestellung vereinbart wurde oder Bestandteil der AGB`s ist.
Zahle und lerne daraus, nur zu kaufen, wozu Du auch die Mittel hast.
Gruß Wolfgang

Liste mal gem letzten Forderungsschreiben die Positionen auf (gerunded)
Hat sich der UGV Hausanwalt Wehnert schon gemeldet ?

Hier nochmal eine Auflistung der Kosten:

Forderungsstand: 132,22

zzgl RA-Gebühren (Gegenstandswert 56,80)
Geschäftsgebühr 32,50
Auslagenpauschale 6,50
Zw.Summe RA Gebühren 39,00

Gesamtforderung 171,22:

Sorry habe zu spät gesehen das Du die Auflistung bereits gepostet hast !

Es sind nur die Anwaltsgebühren und nicht zusätzlich die Inkassogebühren (UGV) durchsetzungsfähig
Also ich würde folgendes zweckgebunden an die RAs überweisen :
2 Überweisungen
Die 1 Überweisung 56,80 mit dem Zusatz im Überweisungsträger " Nur hauptforderung"

Die 2 Überweisung 39 ,00 € mit dem Zusatz im Überweisungsträger " Nur RA Gebühren"

Die Gebühren des vorgeschalteten Inkassobüros sind nicht zusätzlich durchsetzungsfähig

Danke!

Wenn die dann wieder ankommen und die restlichen Kosten haben wollen, mit was kann ich antworten?

Gibt es einen Gesetzestext dazu?

GLG

Habe das gefunden…

http://www.inkasso-anwalt.com/inkasso_rechtsanwalt.p…

Ganz speziell diesen Absatz:

Wird eine Forderung zuerst einem Inkassounternehmen übertragen und dann zur gerichtlichen Beitreibung an einen Anwalt weitergegeben, so sind nur die für den Rechtsanwalt anfallenden Kosten zu erstatten. Die Kosten für den Inkassoversuch hat der Gläubiger zu tragen. Dies hatte das Oberlandesgericht Dresden bereits 1993 entschieden, als es sich mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auseinander gesetzt hatte: „Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten“.

Das beruhigt mich etwas :smile:

Vielen Dank für diesen Hinweis! Ich google mal weiter nach Gesetzestexten.

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/inka.pdf

Ebenso hab ich das gefunden aber das scheint überall anders geregelt zu sein. Ach ich blick nicht durch :frowning:

Ich will nicht, dass noch mehr auf mich zukommt, wenn ich nur die Anwaltsgebühren + die eigentliche Forderung zahle… :frowning:

wer was bestellt sollte auch zahlen können…mir siehte s fast nach betrug aus du bestellst ware und weisst doch das du 14 tage später die rechnung nicht zahlen kannst klingt ganz scharf nach vorsätzlichem betrug…und hättest du mit deinen schreiben gleichzeitig raten überwiesen wäre sicherlich nichts passioert zum beispiel einfach 2 x 25 ,- euro überwiesen. nun hast du die pokarte gezogen…inkassokosten würde ich grundsätzlich balehnen, da es dem auftraggeber frei stand direkt einen MB gegen dich zu beantragen, ich hätte direkt eine strafanzeige wegen vorsäztzlichem betrugs gegen dich eingeleitet…demnächstr überlegen bevior du so einen mist machst…
gruß ojoemisch…hier bin ich auch nicht bereit bei vorsatz weiter zu helfen

Hallo Mr/Mrs Superschlau! :wink:

Ich habe nie vorgehabt NICHT zu zahlen.

Aufgrund meiner persönlichen Situation konnte ich plötzlich nicht zahlen und habe durch den ganzen Stress auch alles vergessen.

Und jetzt mag ich auch nichts weiter von dir hören. Du weißt überhaupt nicht was abging. Wer Leute gleich in eine Schublade steckt … na ja ist ja auch egal. Ich sehe es nicht ein mich über so jemanden wie dich grundlos aufzuregen.

Wenn ich Betrügen wollte hätte ich mir etwas für 5.000 Euro bestellt und nicht 50 Euro.

Schönen Tag Dir noch (!)

Der RA wird sicherlich weitere Briefe wg den Inkassogebühren schreiben - er vertritt ja nicht Deine Interessen :wink:
Eine Klage expl wg Inkassogebühren - bei bereits bezahlter HF sowie RA Gebühren ist so wenig wahrscheinlich wie der Eintritt von Westerwelle in die CSU
Die Inkassogebühren sind nicht zusätzlich zu den RA durchsetzungsfähig !!!
Punktum !
Ich habe selbst 3 Jahre in einem Inkassounternehmen gearbeitet !
Poste diesen Sachverhalt mal in dem von Dir genannten Forum
http://www.elo-forum.org/schulden/

Wenn Du willst formuliere ich Dir kostenlos einen Antwortbrief

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Ein Antwortbrief wäre sehr, sehr, sehr nett… Du kannst mir auch nur kurze Stichpunkte geben, dann gestalte ich den selbst.

Wenn der empörte Vorposter mit den guten Rechtschreib Kenntnissen recht hätte dann gäbe es allerdings viele Millionen Betrüger in Deutschland :wink:
Kann halt nicht jeder so ein edler Mensch wie er/sie sein

Ich würde erst mal diese 2 Überweisungen - wie oben beschrieben - tätigen und dann abwarten wie der RA reagiert
Dann nochmal posten

STIFTUNG WARENTEST zum Thema Inkassogebühren
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inka…

Die rechnung ja inkasso nööö
warum man nicht an inkaso zahlt szeht hier
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

ob nun 5000 oder 50 euro…vollkommen egal da ich selber firma habe und die zahlungsmoral von kunden kenne mache ich hier jederzeit kurzen prozeß mit denen…wie gesagt bei mir gibt es kein inkasso unternehmen sondern direkt strafanzeige…viele sind rechtskräftig verurteilt worden mit eintrag im register und das auch teilweise für weniger als 50 €, du kannste s auch nicht drauf beschränken habe es vergessen wegen stresse oder so…wenn ich versand bestelle so ist es bei uns auch dann ist die ware innerhalb von spätestens einer woche da und wenn ich bestelle habe ich das geld zur bezahlung da liegen…es gibt keine entschuöldigung für dein griob fahrlässiges verhalten und nun möchte ich auch nichts mehr von dir hören…sehe deinen fehler einfach ein und hoffe er lehrt dich dein leben…und sei froh das du nicht bei mir bestellt hast