Ich habe mal gehört, das ein Inkassounternehmen, welches (in diesem Fall ein Gewinnspielportal) vertritt, aufgefordert wurde, sämtliche Anmahnungen zu unterlassen, da sonst eine Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug gestellt werde.
Ist das möglich, wenn ja, worauf fusst es (StGb).
Ob das stimmt weiß ich nicht, aber wenn ein Unternehmen mit einem Gewinnspiel betrügt(und wenn ich für ein Gewinnspiel zahlen soll, hört es sich sehr danach an!), dann ist es ja auch klar, dass das Inkassounternehmen nicht mahnen sollte.
Hallo
Nachdem kein Mensch gezwungen ist, eine ungerechtfertigte Abmahnung zu akzeptieren und darauf zu zahlen, kann ich mir nicht vostellen, dass derlei Treiben im strafrechtlichen Sinne verboten ist. Im standesrechtlichen viel eher.
Gruß
smalbop
Bei Betrug ist der Täter ja niemals zu seiner Vermögensverfügung gezwungen. Sie beruht vielmehr immer auf einem Willensmangel.
auch klar, dass das Inkassounternehmen nicht mahnen sollte.
Das Inkassounternehmen weiß ja nicht notwendigerweise, dass die Forderung unberechtigt ist.
Ob das stimmt weiß ich nicht,
eigentlich sollte man hier aufhören zu lesen, ich sag nur Expertenforum
aber wenn ein Unternehmen mit
einem Gewinnspiel betrügt(und wenn ich für ein Gewinnspiel
zahlen soll, hört es sich sehr danach an!)
also sind Lotto, Glücksspirale, jedes Kasino usw per se Betrug, weil man einen Einsatz bringen muss?
aua aua aua… Expertenforum sag ich nur
und die Frage die hier gestellt wird, wird komplett ignoriert.
http://www.heise.de/ct/meldung/Abofallen-Anwaeltin-m…
hier wird es schonmal Ansatzweise beschrieben, Fragen dazu dürfen gern gestellt werden
hth