Hallo zusammen,
darf ein Gläubiger ein Inkassounternhemen und einen Rechtsanwalt gleichtzeitig über mehrere Monate (min. 6)mein Geld eintreiben?
Konnte das Busticket nicht mehr zahlen (180€ als der Mahnbescheid kam) war ein versäumnis von mir…
So der Rechtsanwalt nahm dann per Brief „Kontakt mit mir auf“… Da ich nicht zahlen konnte(nicht mal in raten!), blieb die sit. erstmal so in der schwebe…
5 Monate später kam dann ein schreiben von einem Inkassounternehmen, der die Forderung vom Anwalt übernahmWem ist jetzt die Forderung zu zahlen?? Da ich das erstemal in so eine Situation rein geraten bin weiss ich jetzt nicht genau wem ich jetzt zum 1.8 die Kompl. Forderung überweisen soll??
Dem Gläuber werde ich im laufe der nächsten Woche anrufen, aber ich wollte mich hierüber auch mal einwenig
Informieren und rat holen… evtl tauchen ja bei mir fragen auf die ich dem Gläubiger oder auch hier stellen kann…
Schreib beide an, erklär die Situation und verlang von beiden die Bevollmächtigung oder Ähnliches zur Eintreibung der Forderung.
Wenn das nichts nützt lokale Medien informieren, die freuen sich im Sommer über sowas…
Geld eintreiben?
Konnte das Busticket nicht mehr zahlen (180€ als der
Mahnbescheid kam) war ein versäumnis von mir…
So der Rechtsanwalt nahm dann per Brief „Kontakt mit mir
auf“… Da ich nicht zahlen konnte(nicht mal in raten!), blieb
die sit. erstmal so in der schwebe…
5 Monate später kam dann ein schreiben von einem
Inkassounternehmen, der die Forderung vom Anwalt übernahmWem ist jetzt die Forderung zu zahlen?? Da ich das
erstemal in so eine Situation rein geraten bin weiss ich jetzt
nicht genau wem ich jetzt zum 1.8 die Kompl. Forderung
überweisen soll??
Dem Gläuber werde ich im laufe der nächsten Woche anrufen,
aber ich wollte mich hierüber auch mal einwenig
Informieren und rat holen… evtl tauchen ja bei mir fragen
auf die ich dem Gläubiger oder auch hier stellen kann…
Weder an den einen noch an den anderen.
Zahlungen gehen grundsätzlich immer nur an den Gläubiger direkt.
Darüber hinaus gibt es berufsständige Inkassounternehmen wie Heidelberger Inkasso, Stracke et Collega, Nehemia DID und zahlreiche kleine Firmen und Einzelkämpfer, die Sie ohnehin im Rahmen Ihrer Sanierung noch kennen lernen werden. Und zwar, dadurch , dass all diese gerne auch ihren Anteil an Ihnen verdienen möchten.
Die Schreiben diese Gesellen enthalten oft eine faustdicke Lüge. Sie lautet : … haben wir den Auftrag unverzüglich gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten."
Und genau dies können die wenigsten Inkassofirmen. Das kann nämlich nur der Gläubiger selber oder ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt.
Das heißt für Sie:
Solange ein Inkassobüro mahnt, können Sie die Zahlerei noch lassen. Manche Inkassobüros schreiben nur einen Brief und geben die Angelegenheit bei Erfolglosigkeit an den Auftraggeber retour.
Solche, die „Schuldnerüberwachung“ betreiben, behalten den Auftrag und informieren nur den Auftraggeber nach einiger Zeit von Ihrer Nichtzahlung.
Und was tut der nun? Sich mit Ihnen einigen.
Das, was er schon länger hätte haben können und vor allem billiger. Denn, dass Sie die so entstandenen Kosten an den Inkassohai bezahlen werden, ehrlich, das glaubt doch nur er.
Denn wenn er endlich mit Ihnen zurande gekommen ist, wird er froh sein über jeden Euro, den Sie rausrückten.
Eine Forderung kann nur von einer Stelle eingezogen werden. Sie kann nicht zweimal „abgetreten“ werden.
Auch musst Du nicht Anwalt UND Inkasso-Büro zahlen. Der Gläubiger kann nicht zu Deinen Lasten ständig andere mit dem Forderungseinzug beauftragen.
Maximal musst Du 1,3 Gebühren nach RVG (Du findest die Gebührentabelle zum RVG im Internet) an den bezahlen, der seine Bevollmächtigung nachweisen kann. Am Besten Du fragst erst einmal den Gläubiger, wem er denn nun die Forderung zum Einzug abgetreten hat - und lässt Dir danach zur Sicherheit noch einmal eine Originalvollmacht von dem Rechtsanwalt oder dem Inkasso-Büro zuschicken. Erst dann überweist Du den verlangten betrag, sofern die Kosten nicht über 1,3 Gebühren liegen.
Glück auf.