Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob ein Inkassounternehmen, das von
einem Mandanten den Auftrag erhalten hat, von einem Schuldner
Schulden einzutreiben, das Recht hat, Auskünfte über den
Ehepartner des Schuldners zu verlangen.
Ein Inkassounternehmen kann zwar Auskunft verlangen, der Schuldner muß diese aber nicht geben.
Die einzige Möglichkeit, einen Schuldner zu div. Auskünften zu zwingen ist, ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) zu laden. Hierfür benötigt der Gläubiger (oder das von ihm beauftragte Inkassounternehmen)jedoch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil o.ä.).
Prinzipiell sind die Forderungen gegenüber dem Schuldner
berechtigt.
Jedoch möchte der Schuldner verhindern, dass dessen Ehepartner
irgendwie mit in die Fänge des Inkassounternehmens gerät und
er vielleicht ersatzweise zu Zahlungen herangezogen wird (die
Schulden, um die es geht, sind übrigens weit vor der Hochzeit
des Paares entstanden; der Ehepartner hatte darauf also weder
Einfluß, noch hat er einen Nutzen).
Soviel ich weiß, muß es vertraglich festgelegt worden sein (Gütertrennung), wenn der Ehepartner von einer Schuldenübernahme verschont werden soll. Bin aber nicht sicher. Schau mal in die aktuelle ZPO.
Beispiel:
http://www.notarinstitut.de/INotR/vertragsgestaltung…
(etwas runter scrollen bis: I. Der gesetzliche Güterstand)
Der Schuldner möchte bei seiner Erklärung gegenüber dem
Inkassounterhmen über seine Vermögens- und
Einkommensverhältnisse auch nicht darauf hin deuten, daß er
durch das Einkommen des Ehepartners einen gewissen
Lebensstandard pflegen kann, auch wenn er selbst mittellos
ist.
„Geteilte Freude ist doppelte Freude“. Ist ja auch jedem von Herzen gegönnt!
Aaaber, hat der Betroffene schon einmal über folgendes nachgedacht:
Wie du schreibst, ist die Forderung berechtigt. Wenn ein vollstreckbarer Titel hierüber erwirkt wurde, verlängert sich die Verjährung von 3 auf 30 Jahre! D. h. der Gläubiger kann 30 Jahre lang vollstrecken und z. B. Pfändungen usw. veranlassen. Auch das kann sich in einer Ehe negativ auswirken.
Ich finde, eine Ehe lebt auch nach dem Motto
„geteiltes Leid ist halbes Leid“ - oder?
Und: Wenn er die eidesstattliche Versicherung abgeben muß und hierbei falsche Angaben macht, wird er hierfür sicherlich rechtlich belangt!
Natürlich sind jegliche Selbstausfünkte im Sinne einer
einvernehmlichen und redlichen Lösung zur Schuldenrückzahlung
sinnvoll, jedoch soll dies nicht „auf dem Rücken“ des
Ehepartners geschehen.
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Bitte, gerne!
Liebe Grüße von der
sorglosenSusi