Inkassounternehmen will Auskunft über Ehepartner

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob ein Inkassounternehmen, das von einem Mandanten den Auftrag erhalten hat, von einem Schuldner Schulden einzutreiben, das Recht hat, Auskünfte über den Ehepartner des Schuldners zu verlangen.

Prinzipiell sind die Forderungen gegenüber dem Schuldner berechtigt.

Jedoch möchte der Schuldner verhindern, dass dessen Ehepartner irgendwie mit in die Fänge des Inkassounternehmens gerät und er vielleicht ersatzweise zu Zahlungen herangezogen wird (die Schulden, um die es geht, sind übrigens weit vor der Hochzeit des Paares entstanden; der Ehepartner hatte darauf also weder Einfluß, noch hat er einen Nutzen).
Der Schuldner möchte bei seiner Erklärung gegenüber dem Inkassounterhmen über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse auch nicht darauf hin deuten, daß er durch das Einkommen des Ehepartners einen gewissen Lebensstandard pflegen kann, auch wenn er selbst mittellos ist.

Natürlich sind jegliche Selbstausfünkte im Sinne einer einvernehmlichen und redlichen Lösung zur Schuldenrückzahlung sinnvoll, jedoch soll dies nicht „auf dem Rücken“ des Ehepartners geschehen.

Vielen Dank für Eure Hinweise!

Moin, lalle,

ein Geldeintreiber ist ein Unternehmen wie jedes andere und hat deshalb keinerlei Rechte auf Auskünfte egal welcher Art.

Auch ein Vermieter (nur als Beispiel) ist nicht berechtigt, von möglichen Mietern Auskünfte zu verlangen. Da die Mietinteressenten jedoch eine Wohnung haben möchten, geben sie ihre finanziellen Verhältnisse völlig freiwillig preis. Vor dem Einzug :smile:))

Gruß Ralf

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob ein Inkassounternehmen, das von
einem Mandanten den Auftrag erhalten hat, von einem Schuldner
Schulden einzutreiben, das Recht hat, Auskünfte über den
Ehepartner des Schuldners zu verlangen.

Ein Inkassounternehmen kann zwar Auskunft verlangen, der Schuldner muß diese aber nicht geben.
Die einzige Möglichkeit, einen Schuldner zu div. Auskünften zu zwingen ist, ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) zu laden. Hierfür benötigt der Gläubiger (oder das von ihm beauftragte Inkassounternehmen)jedoch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil o.ä.).

Prinzipiell sind die Forderungen gegenüber dem Schuldner
berechtigt.

Jedoch möchte der Schuldner verhindern, dass dessen Ehepartner
irgendwie mit in die Fänge des Inkassounternehmens gerät und
er vielleicht ersatzweise zu Zahlungen herangezogen wird (die
Schulden, um die es geht, sind übrigens weit vor der Hochzeit
des Paares entstanden; der Ehepartner hatte darauf also weder
Einfluß, noch hat er einen Nutzen).

Soviel ich weiß, muß es vertraglich festgelegt worden sein (Gütertrennung), wenn der Ehepartner von einer Schuldenübernahme verschont werden soll. Bin aber nicht sicher. Schau mal in die aktuelle ZPO.
Beispiel:
http://www.notarinstitut.de/INotR/vertragsgestaltung…
(etwas runter scrollen bis: I. Der gesetzliche Güterstand)

Der Schuldner möchte bei seiner Erklärung gegenüber dem
Inkassounterhmen über seine Vermögens- und
Einkommensverhältnisse auch nicht darauf hin deuten, daß er
durch das Einkommen des Ehepartners einen gewissen
Lebensstandard pflegen kann, auch wenn er selbst mittellos
ist.

„Geteilte Freude ist doppelte Freude“. Ist ja auch jedem von Herzen gegönnt!
Aaaber, hat der Betroffene schon einmal über folgendes nachgedacht:
Wie du schreibst, ist die Forderung berechtigt. Wenn ein vollstreckbarer Titel hierüber erwirkt wurde, verlängert sich die Verjährung von 3 auf 30 Jahre! D. h. der Gläubiger kann 30 Jahre lang vollstrecken und z. B. Pfändungen usw. veranlassen. Auch das kann sich in einer Ehe negativ auswirken.
Ich finde, eine Ehe lebt auch nach dem Motto
„geteiltes Leid ist halbes Leid“ - oder?

Und: Wenn er die eidesstattliche Versicherung abgeben muß und hierbei falsche Angaben macht, wird er hierfür sicherlich rechtlich belangt!

Natürlich sind jegliche Selbstausfünkte im Sinne einer
einvernehmlichen und redlichen Lösung zur Schuldenrückzahlung
sinnvoll, jedoch soll dies nicht „auf dem Rücken“ des
Ehepartners geschehen.

Vielen Dank für Eure Hinweise!

Bitte, gerne!

Liebe Grüße von der
sorglosenSusi

Hallo Susi,

nur eine kleine Klarstellung:

Soviel ich weiß, muß es vertraglich festgelegt worden sein
(Gütertrennung), wenn der Ehepartner von einer
Schuldenübernahme verschont werden soll. Bin aber nicht
sicher. Schau mal in die aktuelle ZPO.

man haftet nicht für die Schulden Anderer, sondern nur für diejenigen, die man selbst verursacht oder unterschrieben hat. Das könnte der Fall sein, wenn der Ehepartner in den Kredit des anderen Partners eintritt. Ansonsten nicht, und ob Gütertrennung oder Zugewinn ist für diese Frage egal. Es ist auch egal, ob man verheiratet ist oder nicht, zusammenlebt oder nicht etc.

Es gibt eben nur ein paar Besonderheiten, wenn Jemand etwas für den gemeinsamen Haushalt kauft, z.B. die Waschmaschine. Diese kommt auch dem/den Anderen zu Gute. Auch das früher übliche Anschreiben beim Kaufmannsladen fällt hierunter. Weil alle den Nutzen haben, haften grundsätzlich auch alle, auch wenn die Bestellung über den Namen des Anderen lief.

Gruß Oskar

Der Schuldner möchte bei seiner Erklärung gegenüber dem
Inkassounterhmen über seine Vermögens- und
Einkommensverhältnisse auch nicht darauf hin deuten, daß er
durch das Einkommen des Ehepartners einen gewissen
Lebensstandard pflegen kann, auch wenn er selbst mittellos
ist.

Hallo,

es kann in Ausnahmefällen ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen bestehen, so wenn es um die Frage von Unterhaltspflichten bei den Pfändungsgrenzen oder um Taschengeldansprüche des Mittellosen gegen seinen Ehegatten geht, die natürlich auch der Pfändung unterworfen sind. Nur bei den Pfändungsgrenzen von knapp 1000 Euro eher unwahrscheinlich.

Grüße
EK

Hallo,

wie sagte schon Herr Riedel zu Herrn Gottschalk: „Du darfst alles fragen, aber nicht alles wissen“. Soll heißen: Natürlich kann ich noch und nöcher versuchen an Informationen zu kommen und damit z.B. bezüglich Pfändungsfreigrenzen die Unterhaltsanteile eines Ehegatten berücksichtigt bekommen, … Allein ein Anspruch auf Beantwortung solcher Fragen hat ein Inkassobüro nicht.

Vielmehr ist es einfach die Masche der Branche Druck auszuüben und Ängste zu schüren, damit dann eben der Schuldner zur Zahlung bewegt wird. Eine echte rechtliche Handhabe, die über das hinausgehen würde, was auch jeder Gläubiger selbst machen kann, haben sie aber nicht.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für Eure Beiträge!
k.T.