Inkassounternehmen will mein Geld, wegen ungewollter Bestellung!?

tl:dr ganz unten

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe bzw. jemand der sich damit auskennt. Mir ist folgendes passiert:

Ich habe vor einiger Zeit drei Sport T-Shirts auf eBay bestellt. Diese hatten leider nicht den Stoff den ich eigentlich haben wollte. Also habe ich eins nur kurz anprobiert…und alle drei dann innerhalb meines Widerrufsrecht wieder zurück geschickt und alles über eBay geregelt. Kurze Zeit später habe ich per PayPal die komplette Summe erstattet bekommen und es war alles bei eBay abgeschlossen.

Doch dann, ein paar Tage später habe ich auf einmal eine Bestellbestätigung dieses eBay-Händlers, von seinem privaten Online-Shop außerhalb von eBay bekommen. Ich habe mich total über die Bestellung gewundert, weil ich mich nie in diesem Shop angemeldet habe und dieses Bestellung auch nicht getätigt habe. Ich dachte erst, die wollen mir das T-Shirt schenken oder was geht da ab? In der Bestellung war aber der Preis dieses T-Shirts aufgeführt und 10 € Strafe wegen der Rücksendung oder so ein bleep.

Also habe ich da angerufen und gefragt was das soll. Dieser Shop war total unfreundlich am Telefon und meinte ich müsste das T-Shirt bezahlen, weil es benutzt war. Ich mein was soll der bleep? In deren AGB’s war kein Hinweis, dass man das T-Shirt nicht ausprobieren darf und es ist auch schon alles über eBay geregelt und abgeschlossen. So habe ich auch deren Zahlungserinnerung per E-Mail immer mit diesen Informationen beantwortet. Aber es kam keine Antwort zurück.

Das T-Shirt welches sie mir ohne meine Einwilligung zugeschickt haben, habe ich natürlich wieder zurückgesendet.

Bis ich jetzt am Donnerstag auf einmal einen Brief von einem Inkassounternehmen im Briefkasten gefunden habe. Dieses Inkassounternehmen möchte neben der Summe des T-Shirts, plus die 10€ Strafe, 5€ Mahngebühren und 60€ Inkassovergütung von mir haben. Ich mein, was geht da ab? Ich habe diese Bestellung nie aufgegeben und bin mit diesem Online-Shop nie diesen Vertrag eingegangen. Das ist so mega dreist.

Jetzt meine Frage: Die dürfen doch niemals damit durchkommen oder? Ich könnte doch jetzt auch einen Anwalt wegen Betrug, falschen Tatsachen und dieser Androhung einschalten oder?

Der Preis des T-Shirts beträgt nur 13,99 € + die 10,00 € Bearbeitungspauschale + 5,00 € Mangebühren = das sind 28,99 € insgesamt

Und das Inkassounternehmen will 58,50 € Inkassovergütung und 11,70 € Auslagen.

tl:dr: Unternehmen tätigt Bestellung ohne meine Einwilligung auf Ihrem Online-Shop. Ich habe der Bestellung widersprochen und das T-Shirt zurückgesendet. Jetzt will Inkassounternehmen das Geld des T-Shirts, 10€ Strafe, 5€ Mahngebühren und 60€ Inkassovergütung von mir haben.

Das kommt jetzt darauf an, welchen Zustand die Ware hatte …

Das Widerrufsrecht gibt das Recht auf ein Testen, aber keine (darüber hinausgehende) Nutzung … also so, wie es auch typischerweise im Laden möglich gewesen wäre.

Wenn es sich so verhält, wie es auf den ersten Blick wirkt, so gehe ich davon aus, dass die Inkassokosten nicht von dir getragen werden müssen.

Feile dem Inkassobüro mit, dass Du die Rechnung nicht akzeptiert, die Ware ordnungsgemäß zurückgesandt hast und die Rechnung nicht gerechtfertigt ist. Dann *muss" das Inkasso angebrochen werden und dem Händler bleibt nur noch der gerichtliche Weg.

Wichtig ist es Beweise zu sichern (z. B. Ablieferbelg der Rücksendung(en), Widersprüche) und insbesondere bei gerichtlichen Mahnbescheiden schnell zu widersprechen.

BTW: Ist es denn ein seriöses Inkassobüro? Wie heißt es?

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Das eine hat doch aber nichts mit dem anderen zu tun. Ich habe die Artikel zuvor auf eBay bestellt und dort alles geklärt.
Das andere ist eine Bestellung, die eine Person für mich getätigt hat, auf dessen Online-Shop ich nie war. Und es war nie die Rede vom dem zurückgesandten Artikel oder sonst der gleichen. Die dürfen doch nicht einfach so eine Bestellung für mich aufgeben? Wenn dann hätte man das doch anders klären müssen? Oder sind wir inzwischen wirklich in einer Bananenrepublik?

Bei dem Inkassobüro handelt es sich um: performance Inkasso GmbH
(5 € dürfte deren Webseite gekostet haben, mehr nicht!)

Ich verstehe es so, dass der Verkäufer sowohl bei ebay als auch über seinen eigenen Online-Shop Waren verkauft.
Bei der Rücksendung der drei T-Shirts musste er sich wohl oder übel den Regeln von Ebay unterwerfen und hat dir den Kaufpreis erstattet.
Ihm missfällt aber, dass du ein T-Shirt angezogen hattest (eine Anzieh-Probe - wie in einem normalen Geschäft - steht dir aber zu!). Da er über Ebay nichts holen kann, hat er dir das „gebrauchte“ Shirt geschickt und sagt: „Das nehme ich nicht zurück. Das hast du angezogen, das hast du gekauft, bezahle mir das jetzt - und dazu die 10€ Bearbeitungsgebühr!“.
Wenn du das fragliche Shirt einfach nur anprobiert hast, dann muss der Shop das zurücknehmen und sein Verhalten, dir das „zwangsweise“ verkaufen zu wollen, ist ein blöder Versuch, die zu verar***en.

Dem Inkasso schreiben: Es liegt kein Kaufvertrag vor. Mir wurde unverlangt Ware zugesandt, die ich zurückgeschickt habe. Die Forderung ist unberechtigt.

Dann warten, was kommt. Kommt weitere Post vom Inkasso, dann antworte mit der selben Antwort. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, dann widerspreche diesem direkt (Frist beachten!).

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Ja, das verstehst du völlig richtig. Das kommt doch an Betrug ran oder nicht? Datenschutzrechtlich ist das doch auch sehr bedenklich, einfach so meine persönlichen Daten zu missbrauchen, oder nicht?

Sollte ich auch darauf hinweisen, dass die Inkasso-Gebühren viel zu hoch sind oder lieber nicht? Sonst würde ich ja dem mehr oder weniger zustimmen, oder?

Danke für deinen Tipp, ich werde dann wohl so vorgehen müssen.

Nein, denn die denken eventuell, dass sie im Recht sind.

Einem Inkasso-Unternehmen darf man die notwendigen Daten geben, um eine Forderung durchzusetzen. Nun existiert diese Forderung ja nicht - aber wenn du dem Laden nicht nachweisen kannst, dass er sicher wusste, dass er im Unrecht ist, kannst du ihm daraus keinen Strick drehen.

Die berechneten Gebühren sind exakt die Obergrenze des Erlaubten. Das 1,3fache der Wertgebühr für Werte bis 500€ sind 45€ * 1,3 = 58,50€, zusätzlich 20% als Auslagenpauschale sind 11,70€.

Ein Widerspruch wäre so oder so sinnlos: Bestünde die Forderung zu Recht, dann wären die Kosten richtig berechnet worden. Besteht die Forderung nicht, dann zahlst du sowieso keine Inkasso-Kosten.

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Mit dem Datenschutz meinte ich eigentlich meine Daten die die Firma für die Bestellung ohne meine Einwilligung auf ihrem Online-Shop benutzt hat. Kannst du darauf nochmal eingehen bitte?

Ansonsten vielen Dank für die anderen Antworten!!!

Ich denke, dass ein einziges Unternehmen ist, welches sowohl bei Ebay als auch im eigenen Online-Shop Waren verkauft. Es wurden demnach keine Daten weitergegeben. Es ist ein einziger Vertragspartner, der sich lediglich verschiedender Plattformen bedient.

Sollten Ebay-Verkauf und Online-Shop jedoch zwei unterschiedliche Unternehmen sein, dann war das unzulässig.

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Aber dann müssten sie sich doch auch an die AGB’s von eBay halten?
Dann kann ich es ja sagen, es handelt sich um Sport-Fischmann und es scheint leider das gleiche Unternehmen sowohl auf eBay als auch auf dem eigenen Shop zu sein.

Die Daten müssen ohnehin noch über Jahre vorgehalten werden, um den Aufbewahrungsfristen genüge zu tun. Und sie wurden ja auch für das genutzt, wofür sie gedacht waren: Abwicklung des Kaufes inkl. etwaiger Reklamationen. Daß der letzte Schritt ein bißchen fehlgeleitet war, ändert nichts daran, daß die Aufbewahrung der Daten dem ursprünglichen Zweck diente - wie gesagt: unabhängig von den vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.

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Steigen die Inkassogebühren eigentlich nach meinem Widerspruch bzw. einem erneuten Inkassobrief?

Das ist nach deiner Beschreibung unisono das gleiche Unternehmen. Es ist recht üblich, dass ein WebShop-Betreiber auch auf dem diversesten Verkaufsplattformen unterwegs sind. Nur mal als (prominentes) Beispiel:

https://m.ebay.de/itm/CRUCIAL-MX500-1-TB-SSD-Interner-Speicher-2-5-Zoll-intern/254344746245 --> Angeboten von Media Markt E-Business GmbH

https://www.mediamarkt.de/de/shop/Impressum-Mediamarkt.html --> Media Markt E-Business GmbH

Am Ende zählt, dass das Unternehmen das gleiche ist. Der WWW-Shop ist in deinem Fall scheinbar nur das Werkzeug, mit dem die Rechnung erstellt wurde.

Wo werden denn da deine Daten missbraucht? Der Händler ist der Auffassung, dass Du das T-Shirt abnehmen musst. Das gehört zum Verkaufsprozess und ist somit datenschutzrechtlich unbenklich.

Der Händler ist auch nicht an die Entscheidung von PayPal gebunden, genauso wie er sich z. B. bei Bankeinzug eine Rückbuchung nicht gefallen lassen müsste. Allerdings kannst Du das Vorgehen durchaus an eBay und PayPal weitergeben. Wenn das mehrfach vorkommt, wird dessen Account vermutlich gesperrt.

Bitte schweife nicht in billige Polemik ab …

Oh, wie ich das hasse.
Du hast private Probleme mit einem privaten Unternehmen und - obwohl du hier Ratschläge en masse bekommst und auch noch erhalten wirst, wie alles rechtlich richtig (!) vonstatten geht und wie du dich (rechtlich richtig) wehrst - erst mal auf die „Bananenrepublik“ schimpfen…

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Die normale Gebühr wird für ein normales Eintreiben fällig. Mit steigendem Aufwand, dich zur Zahlung zu überreden, werden auch weitere Gebühren und Aufwandsentschädigungen fällig.

Um dich zu beruhigen:

Wenn du das eine T-Shirt ausgepackt und anprobiert hast, so wie du es in einem Ladengeschäft auch machen könntest, dann muss das zurückgenommen werden.

Wenn du zum Beispiel Nähte aufgerisssen hast oder Tintenflecke drauf gemacht hast, dann ist der Schaden zu ersetzen.