Ich hätte eine Frage und zwar wie es aussieht, wenn eine Ausländische Firme eine selbständige Person beauftragt und dann die Rechnung nicht zahlt. Auch nach der 1.,2.,3. Mahnung nicht, normalerweise wäre hier der nächste Schritt ein Inkassoverfahren einzuleiten oder exisitert sowas nicht wenns übers Ausland geht (als Beispiel Holland somit EU).
warum keinen internationalen Mahnbescheid beantragen? Das sollte allerdings ein Anwaltskollege machen, der das schon mal gemacht hat. Das ist nicht gerade ein Kinderspiel für einen Laien.
Würde aber nur Sinn machen, wenn das Betrag recht hoch ist für sagen wir 100€ ein Anwalt das rechnet sich doch nicht oder wie ist ein genereller Ablauf eines Inkassoverfahrens?