angenommen man hat über 321 bei einem gewerblichen Anbieter drei ähnliche Artikel ersteigert. Bei den Beschreibungen stehen jeweils relativ hohe Versandkosten. Bei gleichzeitigem Versand von mehreren Artikeln wird jedoch Versandkostenrabatt gewährt. In der Benachrichtigungsmail über den Kauf stehen jedoch wieder die einzelnen Versandkosten addiert. Dies ergibt ein nettes Sümmchen dazu. Auf ein Mail mit der Bitte um Korrektur reagiert der Verkäufer mehr als drei Wochen nicht. Anschließend sendet der Käufer ein Mail mit dem Widerruf und der Begründung, die Artikel bereits anderweitig erworben und erhalten zu haben.
Weiterhin angenommen enthält der ehemalige Käufer im Abstand von jeweils mehreren Wochen Zahlungsaufforderungen per Mail. Nach insgesamt etwa vier Monaten erhält der ehemalige Käufer nun ein maschinell generiertes Schreiben eines Inkassounternehmens wiederum mit Zahlungsaufforderung und Androhung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens.
Ab wann sollte der ehemalige Käufer wie reagieren?
Da der Widerruf hier wirksam ist, ist die Forderung
unberechtigt.
Hallo Levay!
Da hab ich aber mal nen Einwand!
Im Posting steht, dass erst nach drei Wochen ein Widerruf gesendet wurde. Laut Fernabsatzgesetz beträgt die Frist hierfür lediglich 14 Tage. Ich glaube nicht, dass eine Mail mit der Bitte um Korrektur der Portokosten eine aufschiebende Wirkung hat. Somit ist der Widerruf nicht automatisch rechtskräftig.
Ansonsten stimme ich mit deiner Ausfertigung absolut überein.