Ich bin im Mai 2016 in eine Kleinstadt in Brandenburg zu meiner Tochter gezogen und wollte mich auf dem Einwohnermeldeamt anmelden. ich hatte keine Wohnungsgeberbestätigung. Der Vermieter meiner Tochter ist schlecht erreichbar und kümmert sich nicht. Also hat die Mitarbeiterin die Anmeldung verweigert. Ich weiss inzwischen, daß dieses Vorgehen nicht korrekt war. Die Mitarbeiterin hätte die Anmeldung vornehmen müssen. Wenn der Vermieter dann die Wohnungsgeberbestätigung nicht innerhalb einer gewissen Frist beibringt, kann die Gemeinde eine Ordnungsstrafe von bis zu 1000,-- Euro gegen ihn verhängen. Das war weder der Frau mit der ich zu tun hatte, noch der Leiterin des Einwohnermeldeamtes bekannt. Im Gegenteil, ich wurde von den Damen noch dumm angemacht. Das zu schildern würde hier den Rahmen sprengen. Ich habe dann nachgefragt, ob nicht meine Tochter, die Hauptmieterin, eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen könnte. Dies wurde von den Damen des Einwohnermeldeamtes wieder verneint. Auch das war wieder eine Falschauskunft. Sie merken schon, richtig kompetente Leute dort. Mir wurde sieben Monate lang die Anmeldung verweigert und deshalb entgingen mir Sozialleistungen im vierstelligen Bereich. Ich würde die Stadt gerne verklagen. Hat das einen Sinn?
Kommt drauf an auf welcher Grundlage. Inkompetent zu sein ist nicht strafbar…
Wirklich? Ich hätte jetzt einfach mal behauptet, dass Du sie nachträglich bekommen kannst, wenn Du einen entsprechenden Nachweis hast.
Hallo chip314,
also allerspätestens nach der 2 Ablehnung sollte man sich immer die gesetzlichen Regelungen für die Ablehnung zeigen bzw. ein Ablehnungsschreiben mit den Gründen geben lassen. Dann hätten sich die Mitarbeiter mit dem Bundesmeldegesetz beschäftigen müssen und schon gesehen, dass das Verhalten nicht richtig ist.
Eine schriftliche Anmeldung mit dem Hinweis auf wiederholte abgelehnte Anmeldung schicken, dabei die Daten des Wohnungsgebers nicht vergessen und mitteilen, dass der Wohnungsgeber nicht willens ist oder sich nicht kümmert und dass die Behörde sich bitte kümmern soll, das der Wohnungsgeber reagiert, hätte evtl. auch weitergeholfen, die Anmeldung schneller hinzukriegen.
Ich bin schon entsetzt, dass sich Leute einfach von den Behörden abweisen lassen ohne sich eine Bestätigung geben zu lassen, warum und wieso die Angelegenheit nicht geregelt wird.
Sozialleistungsantrag nachträglich stellen -mit dem Hinweis auf das Vorgehen der Meldeamtmitarbeiter- ist sicherlich besser und der finanziellen Lage eventuell angemessener als die Behörde zu verklagen.
Gruß von Tara
Du hast Dich ja schon gut informiert. Eine Klage würde ich aber nicht empfehlen. Schreib einfach was wirklich Schriftliches - also kein Email - an den Leiter der Behörde, beschwer Dich nur einmal ohne Beschimpfungen und bitte einfach um Aufklärung unter Bezug auf die jeweilige Rechtsgrundlage, Teil mit, welcher Schaden Dir bislang entstanden ist. Bitte um eine Regelung, die Dir weiterhilft. Und dass Du verbindliche Antwort innerhalb der nächsten Zeit (2 -4 Wochen, aber konkrrtes Datum angeben) erhoffst.
Also so eine Art kriecherischer Erpressungsbrief. Ich drück Dir die Daumen.
LG