…ihr fliegt in zwei Wochen nach Mallorca und habt leider jetzt erst gesehen, dass im Gegensatz zu eurer Reiseanmeldung kein Appartement (2 Zimmer) sondern nur ein Studio (1 Zimmer) vom Reisebüro gebucht wurde. Bezahlt habt Ihr aber das Appartement!
Vom Reisebüro kommen nun hilfreiche Vorschläge wie „Ich würde Ihnen vorschlagen die Angelegenheit direkt vor Ort zu klären. Das wäre hier wohl am Besten“. Natürlich fängt man bei solch einem Vorschlag erst mal an zu lachen.
Weiter billige Tricks folgen um die Sache möglichst einfach zu lösen. Diese sind jedoch nicht im Sinne des Kunden!
Nach Prüfung seitens des Reisebüros ist nun festgestellt worden, dass alles ausgebucht ist und die Chance auf ein Appartement in diesem Hotel gegen null läuft.
Was kann man hier eigentlich machen?
Hat man eigentlich das Recht auf eine Appartement? Oder muss man, wenn alle Stricke reißen, das Studio nehmen und kann froh sein, wenn man den Differenzbetrag zurückerstattet bekommt? Wie sieht es mit der Umbuchung in ein anderes Hotel aus? Ist so was nur möglich, wenn dies vom Reisebüro vorgeschlagen wird?
Nun, Vertrag ist Vertrag und wenn ein Appartement vereinbart ist, dann ist das so vereinbart. Ist das Reisebüro Reiseveranstalter oder Vermittler? Das würden vielleicht die Experten hier noch gerne wissen, ich äußere mich rechtlich nicht weiter dazu.
Ich würde zwar auch nicht für etwas viel Geld zahlen, wenn ich dafür die vereinbarte Leistung nicht kriege, aber wegen sowas ist doch der Urlaub nicht versaut. Wenn man sich schon von sowas den Urlaub versauen lässt, bleibt man besser zu Hause.
Ist das Reisebüro
Reiseveranstalter oder Vermittler? Das würden vielleicht die
Experten hier noch gerne wissen,
Das Reisebüro ist nur Vermittler
Was ist nun, wenn es mit dem Appartement nicht mehr klappt?
Muss man sich zufrieden geben, wenn man nur das Geld zurück bekommt?
Wenn man sich schon von
sowas den Urlaub versauen lässt, bleibt man besser zu Hause.
Ach nö, versauen lasse ich mir den nicht. Die Headline sollte nur ansprechend sein. Die Klicks bestätigen es mir
Ups, da wirds eng mit dem deutschen Rechtsberatungsgesetz.
Lassen wir das mal die MODs als zuständiges Organ entscheiden.
Dann haste es ja geschafft wenn es so entschieden wird. Back
dirn Eis drauf. Wenn du keine Hilfestellung geben willst lass
es bleiben.
Mach nicht andere für Deine Fehler verantwortlich. Vermutlich hast Du Deinen Vertrag im Reisebüro genausogut gelesen wie die Vorschaltseite hier. Also eine neue Chance: FAQ:1129
Man macht sich schlicht strafbar, wenn man hier Rechtsberatung gibt.
Gruß
loderunner