Ich bin von meiner Krankenkasse rückwirkend von der Familienversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung umgeschrieben worden ohne das ich einen neuen Vertrag unterschrieben habe. Ist dieser Vertrag nun mit Zahlung der ersten Beiträge gültig geworden oder habe ich noch immer die Möglichkeit zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln?
Hallo,
Familienversicherung gem. § 10 SGB V greift unter bestimmten Voraussetzungen und ist beitragsfrei.
Diese ist bei dem Mitglied automatisch. Sie können also nicht als Familienversicherte® eine andere Kasse als die Eltern/ der Ehepartner etc. wo Sie mitversichert wählen.
Gruß
SH
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Dieser Vertrag kommt ja zustande, weil Du wahrscheinlich aus der Familienversicherung „rausgeflogen“ bist. Von daher kommt die Versicherung zustande. Du hättest Dich melden müssen, wenn Dein Einkommen die maßgebliche Grenze übersteigt bzw. wenn Du eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hast. Näheres kann ich allerdings nicht sagen, weil ich die Hintergründe der Beendigung der FV nicht kenne…
Mfg
Matthias
Hallo,
leider sind Ihre Sachverhaltsangaben nicht sehr üppig, wodurch die Beantwortung Ihrer Frage auch nur sehr grob erfolgen kann:
Wahrscheinlich ist die Umschreibung rechtmäßig und Sie wurden nun gesetzlich pflichtversichert, womit Sie den Vertrag nur im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen beenden und dann zu einer anderen Krankenkasse wechseln können. Um das aber richtig beurteilen zu müssen, bräuchte ich weitere Angaben wie z.B., ob Sie mit Ablauf des 25. Lebensjahrs umgemeldet wurden oder vllt stand in der Ummeldebescheinigung ja auch, ob sie ein Austrittsrecht haben?! Wurde ggf. angegeben, warum die Ummeldung rückwirkend erfolgte, usw.
Mit freundlichen Grüßen
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In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Verträge, sondern die Versicherungsverhältnisse (mit Ausnahme der freiwilligen Versicherung) treten durch Gesetz in Kraft. Ich nehme an du wurdest von der Krankenkasse in die „Versicherung der Nichtversicherten“ gebracht, da du dich um deinen Versicherungsschutz nicht gekümmert hast. Das ist richtig so. Ist die Familienversicherung jedoch weniger als 3 Monate her, kannst du die Kasse noch wechseln in dem du bei einer anderen Kasse eine freiwillige Versicherung abschließt, oder versicherungspflichtig wirst (Arbeit über 400 EUR oder Arbeitslosengeld z.B.)
Gruß, Christian
Hallo JL84,
sorry für die Verspätung, war im Urlaub…
Mmhhh da fehlen mir leider viele Details um eine Antwort zu geben:
- wie warst Du bisher versichert?
- warum die Pflichtversicherung?
- was machst Du gerade Student, SV-pflichtige Arbeit, Rentner?
- wann bist Du angemeldet worden?
Vermute Du warst Familienversichert warst arbeiten und der AG hat Dich angemeldet. In dem Fall kannst Du dem AG innherhalb eines Monats eine Bestätigung (Mitgliedschaftserklärung) einer anderen Kasse vorlegen, ansonsten greift die alte Kasse. Alternativ bespricht Du dies vielleicht mit Deinem AG der vielleicht kulant ist und dich wunschgemäß ummeldet. Mein Ratschlag: Achte darauf das Deine Kasse keinen Zusatzbeitrag stellt derzeit z. B. bei der AOK oder manchen BKK’s.
Viele Grüße
Raphael
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Grundsätzlich ist eine Bindungsfrist von 18 Monaten eingetreten, nach diesen 18 Monaten kann eine andere Krankenkasse zuständig werden. Es darf während der Bindungsfrist gekündigt werden aber die Mitgliedschaft endet frühestens nach ende der Bindungsfrist.
Außnahme:erhebung eines Zusatzbeitrages.
Die Kündigungfrist beträgt in jedem Fall 2 Kalendermonate.
Wahrscheinlich gibt es eine Anmeldung eines Arbeitgebers, da kann man nur mit
3 Monate zum Monatsende kündigen. Rückwirkend geht dies nicht.