Inkrafttreten Messerverbot?

Hallo,

ist das neue Messerverbot nun schon in Kraft getreten? Wenn nein, wann wird das voraussichtlich der Fall sein?

Verstehe ich das richtig: mein kleines KISS von CRKT und mein Leatherman Tool darf ich ab sofort weder in der Hosen- noch Jackentasche und auch nicht am Gürtel tragen?

Wenn ich nun keinen Rucksack dabeihabe, wie kann ich das dann mitnehmen?

Wirds bald keine Messer mit Gürtelclip mehr zu kaufen geben?

Nick

Hallo,

ist das neue Messerverbot nun schon in Kraft getreten? Wenn
nein, wann wird das voraussichtlich der Fall sein?

es soll voraussichtlich zum 01.04.2008 in Kraft treten.

Verstehe ich das richtig: mein kleines KISS von CRKT und mein
Leatherman Tool darf ich ab sofort weder in der Hosen- noch
Jackentasche und auch nicht am Gürtel tragen?

Ich weiß jetzt nicht was ein KISS ist aber das Leatherman ist nicht verboten. Es sind ab inkrafttreten der neuerungen alle Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten zu führen.
Einhandmesser sind Messer (kurz ausgedruckt) welche zum öffnen der Klinge nur eine Hand benötigen. Also solche z.B. wo an der Klinge seitlich ein „Noppel“ angebracht ist und ich die Klinge mit dem Daumen öffnen kann.

Wenn ich nun keinen Rucksack dabeihabe, wie kann ich das dann
mitnehmen?

Führen heißt, die tatsächliche Gewalt außerhalb des Hausrechtbereiches mitnehmen. Kein Führen ist, das transportieren in einem geschloßenen Behältnis. Der Rucksack ist kein geschloßenens Behältnis. Also ist es hier ein führen.
Du kannst es aber wieder mitnehmen wenn du z.B. einen Pickncikkorb oder eine Angelrute dabeihast. Dann ist der Zweck des Messers nämlich nicht der Angriff oder ähnliches sondern das Brotzeitmachen.

Achtung: Das ist keine verarschung sondern so als Ausnahmefall im elektronischen Vorabentwurf für die Polizei vorgesehen.

Wirds bald keine Messer mit Gürtelclip mehr zu kaufen geben?

Solange es kein Einhandmesser ist darf ich es weiterhin kaufen und führen. Wenn ein Einhandmesser dann darf ich es kaufen und besitzen aber nicht führen.

Hoffe das war verständlich

gruß Katie

Nick

Sofern bei dem Leatherman die Klinge mit einer Hand zu öffnen ist - ich weiß jetzt nicht, ob ein solches Modell auch angeboten wird - wird es natürlich auch von dem Gesetz eingeschlossen sein.

Wirds bald keine Messer mit Gürtelclip mehr zu kaufen geben?

Wahrscheinlich nicht mehr in dem Maß, weil das fast ausschließlich Einhandmesser sind.
Sehen wir uns also im Baumarkt nach Dreikantfeilen und Stechahlen um.

Grüße
Ostlandreiter

Verstehe ich das richtig: mein kleines KISS von CRKT und mein
Leatherman Tool darf ich ab sofort weder in der Hosen- noch
Jackentasche und auch nicht am Gürtel tragen?

Ich weiß jetzt nicht was ein KISS ist aber das Leatherman ist
nicht verboten. Es sind ab inkrafttreten der neuerungen alle
Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als
12 cm verboten zu führen.

Ein Leatherman Wave *ist* ein Einhandmesser: Mit einer Hand zu öffnen und selbst feststellend. Wenn das kein Einhandmesser ist, was ist dann der Unterschied zum KISS (google nach „KISS CRKT“)?

Du kannst es aber wieder mitnehmen wenn du z.B. einen
Pickncikkorb oder eine Angelrute dabeihast. Dann ist der Zweck
des Messers nämlich nicht der Angriff oder ähnliches sondern
das Brotzeitmachen.

Da kommt mir doch ein altes (Stalin-??)-Zitat in den Sinn:
„Wenn man Gabel und Löffel dazulegt, sieht ein Messer ganz harmlos aus.“

Naja… ab jetzt hab ich immer einen Löffel und eine Büchse Thunfisch dabei :frowning:((

Solange es kein Einhandmesser ist darf ich es weiterhin kaufen
und führen. Wenn ein Einhandmesser dann darf ich es kaufen und
besitzen aber nicht führen.

Hoffe das war verständlich

Ja, es war zumindest in dem Sinne verständlich, dass ich jetzt verstehe, was ich darf und was nicht. Verstehen tu ichs aber trotzdem nicht :smile:

Nick

im elektronischen Vorabentwurf für die Polizei

Guten Abend, Katie!

Steht denn da auch etwas über das Führen von mit einer Hand zu bedienenden Klappmessern mit Klingenarretierung als Jagdausübungsberechtigter auf dem Weg zur, bei und auf dem Weg von der berechtigten Jagdausübung?

gruß Katie

Danke schonmal und
herzliche Grüße

Helmut

Hi,

im elektronischen Vorabentwurf für die Polizei

Guten Abend, Katie!

Steht denn da auch etwas über das Führen von mit einer Hand zu
bedienenden Klappmessern mit Klingenarretierung als
Jagdausübungsberechtigter auf dem Weg zur, bei und auf dem Weg
von der berechtigten Jagdausübung?

auch bei der mitnahme von und zur Jagd sind solche Messer ausgeschloßen, da ja hier der Zweck des Messers bewertet wird.

Gruß Katie

Hallo,

Ein Leatherman Wave *ist* ein Einhandmesser: Mit einer Hand zu
öffnen und selbst feststellend. Wenn das kein Einhandmesser
ist, was ist dann der Unterschied zum KISS (google nach „KISS
CRKT“)?

also hab mal nach Leatherman gegoogelt und auch nach dem anderen Messer. Ein Wave ist, zumindest was ich gefunden habe ein Multitool und wo kannst Du hier das Messer mit den Fingern der Hand mit der du das Messer hältst die Klinge öffnen? Das CRKT ist ein klassisches Einhandmesser. Wie gesagt kann jetzt nur nach den Fotos gehen die ich gesehen habe, weiß natürlich nicht ob das die richtigen Bilder waren.

Vielleicht kannst Du einen Link zu den gemeinten Messern setzten und ich schau mir das mal an.

Ja, es war zumindest in dem Sinne verständlich, dass ich jetzt
verstehe, was ich darf und was nicht. Verstehen tu ichs aber
trotzdem nicht :smile:

Dann sind wir doch ein bißchen weiter gekommen :wink:

Gruß Katie

Nick

Links zu Multitool
Hallo, Kate

also hab mal nach Leatherman gegoogelt und auch nach dem
anderen Messer. Ein Wave ist, zumindest was ich gefunden habe
ein Multitool und wo kannst Du hier das Messer mit den Fingern
der Hand mit der du das Messer hältst die Klinge öffnen? Das
CRKT ist ein klassisches Einhandmesser. Wie gesagt kann jetzt
nur nach den Fotos gehen die ich gesehen habe, weiß natürlich
nicht ob das die richtigen Bilder waren.

Vielleicht kannst Du einen Link zu den gemeinten Messern
setzten und ich schau mir das mal an.

http://www.youtube.com/watch?v=vllEo1VTL5U&feature=r…
und
https://www.toolshop.de/advanced_search_result.php?k…

Zitat aus Werbung: " … Die wichtigsten Klingen lassen sich mit einer Hand öffnen und rasten automatisch ein, ohne das Tool selbst öffnen zu müssen. …"

Nick

Umgehen des neuen Gesetztes… Zerlegen?
Hallo,

bei Deinem Kommentar fällt mir ein sehr alter Diskussionbeitrag ein:
Im Waffengesetz sind so viel ich weiss keine „Wesentlichen Teile“ eines Einhandmessers (analog zu Schusswaffen) definiert.

Wenn ich also in meiner Jackentasche in der einen den Griff eines Messers, in der anderen die abmontierte Klinge trage, dann führe ich ja offensichtlich kein Einhandmesser „mit einer Hand zu öffnen und selbstarretierend“ mit. oder?

Hierfür geeignete Messer gibts übrigens schon, z.B. Jagdmesser mit einfach austauschbaren Klingen.

Sofern bei dem Leatherman die Klinge mit einer Hand zu öffnen
ist - ich weiß jetzt nicht, ob ein solches Modell auch
angeboten wird - wird es natürlich auch von dem Gesetz
eingeschlossen sein.

Wirds bald keine Messer mit Gürtelclip mehr zu kaufen geben?

Wahrscheinlich nicht mehr in dem Maß, weil das fast
ausschließlich Einhandmesser sind.
Sehen wir uns also im Baumarkt nach Dreikantfeilen und
Stechahlen um.

Dass man genau das gleiche Metallteil unter anderem Namen kaufen und dann trotz neuem Messergesetz mitführen darf, ist mir auch klar.

Was mich hier aber tiersch ärgert ist, dass man dafür nochmal Geld ausgeben muss.

Nick

Hi!

Also, im Entwurf steht zur Ausnahmeregelung folgendes:
_"(2) Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  2. für den Transport in einem ver schlossenen Behältnis
  3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr.2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt_

Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr. 3 liegt insbesonders vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Leider wird z.B. der „allgemein anerkannte Zweck“ nicht näher erläutert, so dass der Bürger der Willkür der Polizei und der Gerichte ausgesetzt ist.

Das „Wave“ würde ich eindeutig als Werkzeug einordnen, welches dann unter „allgemein anerkannten Zweck“ fiele, doch das ist meine Ansicht.

Man wird Wohl oder Übel Gerichtsurteile, Feststellungsbescheide des BKA und die neue WaffVwV abwarten müssen.

Gruß
Beowolf

Hallo und guten morgen,

Zitat aus Werbung: " … Die wichtigsten Klingen lassen sich
mit einer Hand öffnen und rasten automatisch ein, ohne das
Tool selbst öffnen zu müssen. …"

wenn das so ist dann müßte man hier prüfen welchen Zweck das Messer besitzt. Ich bin aber nicht dr Rechtsexperte für solche entscheidungen. Was man hier wieder hat ist eine Einzelfallentscheidung des Polizisten.

Gruß Katie

Nick

Guten Morgen, Katie!

Wenn Dein unten geschriebener Satz so richtig ist, dann würde ich dies - gelinde gesagt - für ausgesprochen merkwürdig halten.

Das würde ja bedeuten, daß ich auf dem Wege zur Jagd als auch zurück weder meinen Jagdnicker noch meine Aufbruchklinge in der gesicherten Scheide am Gürtel meiner Jagdbekleidung transportieren dürfte!?!

Kann man die Vorab-Ausführungsbestimmungen, auf die Du Dich beziehst, irgendwo einsehen, um evtl. Klarheit zu bekommen?

Steht denn da auch etwas über das Führen von mit einer Hand zu
bedienenden Klappmessern mit Klingenarretierung als
Jagdausübungsberechtigter auf dem Weg zur, bei und auf dem Weg
von der berechtigten Jagdausübung?

auch bei der mitnahme von und zur Jagd sind solche Messer
ausgeschloßen, da ja hier der Zweck des Messers bewertet wird.

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo Helmut,
sorry war falsch vormuliert, aber deutsch ist nicht meine Muttersprache.
sollte natürlich heißen, dass du dieses Messer mitnehmen darfst. Ausgeschloßen sollte heißen, dass gesetz trifft hier nicht zu.

Kann man die Vorab-Ausführungsbestimmungen, auf die Du Dich
beziehst, irgendwo einsehen, um evtl. Klarheit zu bekommen?

Ich kann dir leider keinen Link senden, aber hier im Forum war schon mal vor kurzem diese Diskussion und da hatt einer den link zu elektronischen Vorabfassung gesetzt.

Sorry nochmal und Kann dir gerne wenn du willst die pdf als mail senden.

Gruß Katie

Herzliche Grüße

Helmut

Wenn ich also in meiner Jackentasche in der einen den Griff
eines Messers, in der anderen die abmontierte Klinge trage,
dann führe ich ja offensichtlich kein Einhandmesser „mit einer
Hand zu öffnen und selbstarretierend“ mit. oder?

Wohl nicht. Damit kann man aber das Gesetz nur der Sache wegen umgehen, sinnvoll für den eigenen Gebrauch ist es nicht.

Hierfür geeignete Messer gibts übrigens schon, z.B. Jagdmesser
mit einfach austauschbaren Klingen.

Das sind sowieso keine Einhand-Klappmesser.

Sehen wir uns also im Baumarkt nach Dreikantfeilen und
Stechahlen um.

Dass man genau das gleiche Metallteil unter anderem Namen
kaufen und dann trotz neuem Messergesetz mitführen darf, ist
mir auch klar.

Was mich hier aber tiersch ärgert ist, dass man dafür nochmal
Geld ausgeben muss.

Schau nach, was es so an entsprechenden Gegenständen gibt, die du vielelicht soweiso noch brauchst. Oft bieten sich sogar Schrotteile an (Autoantennen). Oder du schneidest dir ein Rundholz zurecht und drehst eine spitze Schraube durch. Die Möglichkeiten sind kaum begrenzt.

Ostlandreiter

Wohl nicht. Damit kann man aber das Gesetz nur der Sache wegen
umgehen, sinnvoll für den eigenen Gebrauch ist es nicht.

Für den *schnellen* Einsatz d.h. als Einhandmesserersatz wohl nicht, aber als Messer mit größerer Klingenlänge eigentlich schon, oder?

Hierfür geeignete Messer gibts übrigens schon, z.B. Jagdmesser
mit einfach austauschbaren Klingen.

Das sind sowieso keine Einhand-Klappmesser.

Stimmt auch wieder.

Schau nach, was es so an entsprechenden Gegenständen gibt, die
du vielelicht soweiso noch brauchst. Oft bieten sich sogar
Schrotteile an (Autoantennen). Oder du schneidest dir ein
Rundholz zurecht und drehst eine spitze Schraube durch. Die
Möglichkeiten sind kaum begrenzt.

Naja… es ist ja eigentlich nicht meine Intention, ein Taschenmesser, mit dem man sich gerade mal die Fingernägel reinigen kann *und* etwas, das man zur Selbstverteidigung benutzen kann, mitzuschleppen. Ich hätte halt gerne ein vernünftiges Gebrauchsmesser, das *zusätzlich* im Notfall mehr Hilfe als Hindernis ist.

Nick

Ich scheine offenbar die anarchischen Zustände in denen sich Deutschland befindet zu verkennen weil ich zumeist unbewaffnet herum laufe und trotzdem noch nie ärger hatte…

2 Like

weil ich zumeist unbewaffnet
herum laufe und trotzdem noch nie ärger hatte…

Hi!

Ich laufe auch selten bewaffnet herum.
Was ich mit mir führe sind Werkzeuge :smile:

Gruß
Beowolf

weil ich zumeist unbewaffnet
herum laufe und trotzdem noch nie ärger hatte…

Hi!

Ich laufe auch selten bewaffnet herum.
Was ich mit mir führe sind Werkzeuge :smile:


… dabei kommt mir die Frage:

Ist es erlaubt, in der Fußgängerzone einen Klappspaten am Gürtel zu tragen? Spielt es dabei eine Rolle, ob die Schaufel auf einer Seite scharfgeschliffen (zum besseren Unkrautjäten) ist? :smile:

Nick