Inländischer Transport von Freizone zu Freizone

Hallo Leute,

gibt es eine allgmeine Regelung für den Transport von Waren, die in ein Land per Seefracht eingeführt, vom Seehafen (Freizone) ins Inland transportiert wurden und dort wieder in einer Freizone lagern bzw. endverarbeitet werden?

Seehafen (Freizone) --> Transport durch Zollgebiet --> Enverbleib der Ware in Freizone

Meiner Kenntnis nach gelten für diesen inländischen Transport Ausnahmen, da er sich zwischen zwei Freizonen abspielt und die eingeführten Waren zolltechnisch theoretisch nie in das jeweilige Land eingeführt wurden…

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Gruß, Gerrit

Hi

mir ist die fragen nicht ganz klar, aber da gibt es nix.
nur die ware wird mit einem t1 transportiert

grüße
peter lehnert

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Hallo,

Seehafen (Freizone) --> Transport durch Zollgebiet -->
Enverbleib der Ware in Freizone

Sobald die Ware eingeführt wurde muß eine „zollrechtliche Bestimmung“ stattfinden, innerhalb einer gewissen Frist. Eine Variante wäre „Einlagerung in der Freizone“ - dann muß die Ware aber in dem Hafen in der Freizone bleiben.

Will man sie dort entnehmen und wegtransportieren gibt es nur eine Möglichkeit: „Überführung in ein Zollverfahren“. Dabei hat man dann die Wahl die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, also normal zu verzollen, oder ein Versandverfahren (T1) zu eröffnen.

Dabei kann man die Ware unverzollt in eine andere Freizone transportieren, aber es gibt Auflagen für solche Transporte. Schau mal im Netz nach den Stichwort NCTS, T1 und Versandverfahren.

Gruß,

MecFleih