Wenn ein Arbeitnehmer einige Monate aus privaten Gründen ins Ausland geht, hierbei zum Teil von seinem Arbeitgeber freigestellt wird oder teilweise seinen Urlaub abgelten lässt - er hat somit während dieser Urlaubszeit weiterhin inländische Einkünfte befindet sich aber tatsächlich bereits im Ausland - sind dann diese Einkünfte steuerlich anders zu betrachten?
Gibt es hier diverse Sonderregelungen?