Inlay vom Arzt zerstört - Garantie?

Hallo,

ich bin gerade vom Zahnarzt zurück gekommen und etwas ratlos. Im letzten Jahr habe ich ein teures Keramik-Inlay bekommen. In den letzten Tagen hatte ich ständig starke Schmerzen im ganzen Gebiss. Daher bin ich heute morgen zum Arzt.

Dieser war leider im Urlaub und nur seine Vertretung war da. Sie hat geröntgt und gesehen, ich hätte unter dem Inlay Karies. Daraufhin griff sie zum Bohrer uns zerstörte das Inlay um an die Karies heranzukommen. Zu dem Zeitpunkt hatte sie sich aber nicht in meiner Akte erkundigt was da genau ist, sondern ging davon aus, es sei eine normale Füllung. Mir war die Lage des Inlays nicht genau bewusst und so vertraute ich ihr. Erst beim Bohren wurde ich stutzig und fragte, ob das nicht mein teures Inlay war, was sie gerade zerstört hatte. Sie schaute dann nach und meinte: Ja!

Nun meine Frage: Sie meinte ich müsste dann mit dem Arzt reden, ob das noch unter Garantie für das Inlay läuft. Also praktisch auf seine Kulanz hoffen.

Ist das richtig so? Gibt es auf ein Inlay auch Garantie, wenn ich darunter neue Karies habe? Oder hätte es auch eine andere Art gegeben das Inlay vorsichtig zu entfernen und später wieder einzusetzen? Muss ich die Kosten für das neue Inlay tragen, falls der Arzt es nicht übernimmt oder ist es die Schuld der Vertretung?

Freue mich, falls sich jemand damit auskennt und mir weiterhilft.
Vielen Dank!

Hallo,

Hallo,

ich bin gerade vom Zahnarzt zurück gekommen und etwas ratlos.
Im letzten Jahr habe ich ein teures Keramik-Inlay bekommen. In
den letzten Tagen hatte ich ständig starke Schmerzen im ganzen
Gebiss. Daher bin ich heute morgen zum Arzt.

Dieser war leider im Urlaub und nur seine Vertretung war da.
Sie hat geröntgt und gesehen, ich hätte unter dem Inlay
Karies. Daraufhin griff sie zum Bohrer uns zerstörte das Inlay
um an die Karies heranzukommen. Zu dem Zeitpunkt hatte sie
sich aber nicht in meiner Akte erkundigt was da genau ist,
sondern ging davon aus, es sei eine normale Füllung. Mir war
die Lage des Inlays nicht genau bewusst und so vertraute ich
ihr. Erst beim Bohren wurde ich stutzig und fragte, ob das
nicht mein teures Inlay war, was sie gerade zerstört hatte.
Sie schaute dann nach und meinte: Ja!

Nun meine Frage: Sie meinte ich müsste dann mit dem Arzt
reden, ob das noch unter Garantie für das Inlay läuft. Also
praktisch auf seine Kulanz hoffen.

Ist das richtig so? Gibt es auf ein Inlay auch Garantie, wenn
ich darunter neue Karies habe? Oder hätte es auch eine andere
Art gegeben das Inlay vorsichtig zu entfernen und später
wieder einzusetzen? Muss ich die Kosten für das neue Inlay
tragen, falls der Arzt es nicht übernimmt oder ist es die
Schuld der Vertretung?

Die frage ist zuallerest, wie hatte der Arzt den Zahn vor dem Inlay präpariert? War danach röntgenologisch alles ok? Hatter er davor die kappute Zahnsubstanz komplett entfehrnt?
Falls ja kannst du wirklich nur auf die Kulanz hoffen, den dan gilt die Garantie nur auf das Inlay ( je nach dem wieviel Jahre das Labor darauf gibt) Auf deinen eigenen Zahn der aus welchen Gründen auch immer, (sofern die oberen Kriterien alle erfüllt) wieder Karies bekommen hatte kann dir kein Arzt der Welt Garantie geben.

Freue mich, falls sich jemand damit auskennt und mir
weiterhilft.
Vielen Dank!

Grüße

Hallo,

das hört sich ja alles ein wenig merkwürdig an.

Wenn der Zahnarzt den Zahn richtig präpariert hat, bevor er das Inlay einsetzt, darf doch so schnell nix passieren und wenn die Zähne sowieso schnell kaputt gehen, darf man kein teures Inlay einsetzen.

Ich würde mich an die Zahnärztekammer wenden und die bitten, die sollten einmal die Unterlagen prüfen. Vielleicht gibt es auch ein Gutachten. Das alles ist kostenlos.
Wichtig ist aber, dass man eine Zahnärztekammer nimmt, die nicht für die beiden Zahnärzte zuständig sind.

Viele Grüße
Tizia

hallo, man kann sich nur an die kammer wenden die für das jweilige bundesland zuständig ist…

grüße

Hallo,

so wie ich die Fragestellerin verstehe, ist das erstmal eine Frage, wie die Rechte aussehen würden.

D.h. an erster Stelle würde ich erst mal den Zahnarzt ansprechen. Vielleicht sagt er ja „na klar nehme ich das auf meine Kappe“ regelt das und alles ist gut.

Wenn das nicht läuft, dann kann doch immer noch andere Geschütze auffahren…

VG
Monroe

Servus Dekat,

wenn Deine Schmerzen jetzt weg sein sollten, dann hätte die Kollegin ja immerhin den richtigen Zahn behandelt. Bei Spontanschmerzen, die von einem bestimmten Zahn ausgehen, ist sehr oft eine Wurzelbehandlung nötig. Das erfordert Zugang zum ‚Nerv‘, was mit sich bringt, daß Strukturen die darüber liegen (egal, ob Zahnsubstanz oder teures Keramik-Inlay) soweit beseitigt werden müssen, wie es nötig ist, um an den Nerv heranzukommen.

Natürlich bleiben mit dieser Antwort Fragen offen:

  • stimmt es, daß kariöses Zahnbein unter dem Inlay war?
    Das wäre nach wenigen Monaten ein Umstand, den man als ‚Misserfolg‘ bezeichnen müsste.

  • hätte die Vertreterin dich vorher darauf hinweisen müssen, daß sie dabei ist, das neue Inlay partiell zu entfernen?
    IMHO hätte sie, als Vertreterin, die Dokumentation nutzen müssen, die in dieser Praxis vorlag. Alles andere, was ich dazu noch sagen würde, wäre bereits Rechtsberatung.

  • Sind Zahnärztekammern für diese Sache zuständig?

Nein, sind sie nicht! Sie sind es dann, wenn ein Konflikt zwischen Zahnarzt und PatientIn geschlichtet werden müsste. Dies ist aber kein Konflikt, denn Du hast ja bisher noch gar nicht mit dem ZA gesprochen.

  • Gibt es Garantie auf ein Keramikinlay?

Nein Lucia, gibt es nicht. Der Zahnarzt schuldet nicht den Erfolg seiner Bemühungen (Werkvertrag), sondern das Vorgehen ‚nach den Regeln der Kunst‘ (Dienstvertrag). (Lucia, die Gewährleistung für Zahnersatz ist eine spezielle Regelung aus dem Kassenzahnarztrecht. Inlays sind nie Kassenleistungen.) Garantien sind dem Dienstvertrag wesensfremd. Ob nach den entsprechenden Regeln vorgegangen wurde, entscheiden im Konfliktfalle Gerichte. Vorher redet man allerdings besser miteinander. Landeszahnärztekammern und ihre Bezirksverbände sind neutrale und erfahrene Helfer in solchen Fällen.

Fazit:

Die Behandlung ist ja jetzt nicht abgeschlossen, oder? Wenn Dein ZA wieder da ist, kannst Du ihm die ganzen Fragen vorlegen, die Dich jetzt bewegen. Wenn Du dann noch Rat brauchst - w-w-w findest Du auf derselben Welle wieder.

Hoffentlich sind Deine Schmerzen wenigstens weg!

Gruß

Kai Müller