Inlinerfahrt

Man stelle sich zwei Mädchen vor die sich etwas verfahren haben und auf eine für Inliner ungeeignete Strasse gekommen sind. Sie merken aber schnell das sie da nicht weiterfahren dürfen und laufen im Gras, einen Meter neben der Strasse, zurück zum sicheren Feldweg.

Es sind wenige Meter bis dahin. Es nähert sich ein Fahrzeug.
Sagen wir dass der Fahrer in diesem hypothetischen Fall die Mädchen in ihren hellen, rosafarbenen Sportanzügen erst recht spät bemerkt (Es ist noch hell).
Er bremst ca. 5 Meter vor ihnen leicht ab. Nachdem er bereits vorbeigefahren ist, vollführt der Mann ne Vollbremsung.

Das darauf folgende Auto fährt voll auf, -Totalschaden.

Der Man behauptet nun das die Mädchen vor seiner Nase die Strasse überquert haben und das er gezwungen war zu bremsen.

Wer würde haften? Wie würde sich der Fall in der Realität entwickeln?
Verschärfte Bedingungen:
Die Mädchen haben keine Haftpflicht, der Mann ist für die Polizei glaubwürdig (Anwalt), Es gibt keine neutralen Zeugen.

Wie würde sich das Abwickeln: Bekommt die Versicherung nur die Zeugen/Beteligtenberichte der Polizei und entscheidet selbst wer glaubwürdiger ist oder läuft das auf einen Rechtsstreit hinaus?

Was für Aussichten haben die Mädchen?

Was für Aussichten haben die Mädchen?

Wie alt sind denn die Mädchen, auf welcher Straßenseite liefen sie (den Verkehr entgegen oder mit den Verkehr)

Der Beruf dürfte nichts mit der qualität des Fahrers und dessen Aussagekraft zu tun haben.
Zu nächst steht erst mal Aussage gegen aussage. Was sagt den der Fahrer des aufgefahrenen Fahrzeuges?

Was für Aussichten haben die Mädchen?

Wie alt sind denn die Mädchen, auf welcher Straßenseite liefen
sie (den Verkehr entgegen oder mit den Verkehr)

Sagen wir sie wären 13 und 15 Jahre alt und das sie dem Verkehr entgegenliefen. -Auf dem Gras.

Der Beruf dürfte nichts mit der qualität des Fahrers und
dessen Aussagekraft zu tun haben.

Die hypothetischen Polizisten waren aber einer ganz anderen Meinung und haben für den Man entschieden Partei bezogen.

Zu nächst steht erst mal Aussage gegen aussage. Was sagt den
der Fahrer des aufgefahrenen Fahrzeuges?

Der Fahrer des KFZs das aufgefahren ist hat die Lage entweder richtig (gelassen, da keine Gefährdung)eingeschätzt oder er hat die Mädchen nicht gesehen weil er dem ehrwürdigem Herrn Anwalt zu dicht aufgefahren ist. Nur wird er wohl eine Teilschuld den Mädchen zuschieben wollen da er sonst u.U. als einziger die Schuld zugeschoben bekommt.

Die Mädchen wären jetzt natürlich total verstört weil ein Anwalt ohne mit der Wimper zuzucken die Polizei anlügt, weil die Polizei gleich die Kinder in die Mangel nimmt und als LÜGNER hinstellt. Aber vielleicht ist es besser sie entwickeln erst gar kein Weltbild das Gleichheit und Gerechtigkeit beinhaltet?

Hallo (ein Gruß kommt immer gut an),

wenn der Hintermann auffährt, war er zu schnell, hatte zu Abstand oder war unaufmerksam… die überwiegende Haftung liegt also beim Auffahrenden. Nur, wenn der Vordermann grundlos abbremst, trifft auch ihn eine Haftung. Mit dem Hinweis auf die Mädels, die entweder über die Straße gegangen sind oder nebenher (entsprechend „wackelig“, evtl drohte ein „auf die Straße stürzen“?!), hat er ein schlüssiges Argument für das Bremsen angeführt.
Die Frage ist: warum Vollbremsung bis zum Stillstand und warum bremst er erst nach dem Vorbeifahren?!

Meine spontane Einschätzung für eine mögliche Haftungsverteilung: Mithaftung des Vordermannes zu 25 - 33% aus der Betriebsgefahr.

Der Man behauptet nun das die Mädchen vor seiner Nase die
Strasse überquert haben und das er gezwungen war zu bremsen.

Wer würde haften? Wie würde sich der Fall in der Realität
entwickeln?
Verschärfte Bedingungen:
Die Mädchen haben keine Haftpflicht, der Mann ist für die
Polizei glaubwürdig (Anwalt), Es gibt keine neutralen Zeugen.

Was sagen denn die Mädchen bei der pol. Aufnahme und wie alt sind diese?!
Eine Haftung der Mädchen sehe ich zunächst mal gar nicht.

Wie würde sich das Abwickeln: Bekommt die Versicherung nur die
Zeugen/Beteligtenberichte der Polizei und entscheidet selbst
wer glaubwürdiger ist oder läuft das auf einen Rechtsstreit
hinaus?

Der VR wartet das Ergebnis der pol. Ermittlungen ab und befragt ggf. eigenständig die Beteiligten. Der Versicherer bildet sich IMMER eine eigene Meinung, genau wie ein Richter. Diese Meinung kann aber im Ergebnis natürlich derjenigen der Polizei vor Ort entsprechen.

Was für Aussichten haben die Mädchen?

Je nach Bildungsstand und Aussehen: von fantastisch bis eher mau…

Grüße, M