Hallo Wissende !
Kann mir jemand sagen (im Prinzip wird es ja republikweit gleich sein ) wer wo festlegt was im Dorf der Innen- und Außenbereich ist?
Ideal wäre thür. Wissen, bin aber auch föderalistisch interessiert.
Danke, Ralf
Hallo Wissende !
Kann mir jemand sagen (im Prinzip wird es ja republikweit gleich sein ) wer wo festlegt was im Dorf der Innen- und Außenbereich ist?
Ideal wäre thür. Wissen, bin aber auch föderalistisch interessiert.
Danke, Ralf
Kann mir jemand sagen (im Prinzip wird es ja republikweit
gleich sein ) wer wo festlegt was im Dorf der Innen- und
Außenbereich ist?
Ideal wäre thür. Wissen, bin aber auch föderalistisch
interessiert.
Hallo Ralf,
auf die Frage „wer wo festlegt“ gibt es 2 Antworten:
Erstens das Baugesetzbuch (außerhalb oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - Wand des letzten Hauses) und zweitens die Stadt/Gemeinde per Satzung durch Bebauungspläne, Klarstellungssatzung usw.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Danke für die Antwort! owt
.
Vor einer Ortsabrundung muss teils noch beim Landkreis der bebeaunungsplan genehmigt werden.
Etwas im Aussenbereich zu bauen, benötigt ausser reiner landwirtschaftlichen Nutzung, eine Notwendigkeit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vor einer Ortsabrundung muss teils noch beim Landkreis der
bebeaunungsplan genehmigt werden.
Etwas im Aussenbereich zu bauen, benötigt ausser reiner
landwirtschaftlichen Nutzung, eine Notwendigkeit
Hallo Zoomi,
wo ist der Bezug zur Frage? Für ergänzende Hinweise wären bei eigener Fragestellung hunderte Seiten zu schreiben.
Schau mal in § 35 BauGB. Eventuell wird Dir dann klar, dass Dein zweiter Satz nicht allgemeingültig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Baurecht ist in Deutschland - auch nach vielen vergeblichen Versuchen der Vereinfachung - immer noch kompliziert…
Also: Das bundesweite geltende Baugesetzbuch (BauGB) kennt drei verschiedene Kategorien… die „Geltungsbereiche von Bebauungsplänen“, den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil (sgn. Innenbereich)“ und den „Außenbereich“. Die erste Kategorie ist recht einfach beim jeweiligen Bauamt der Gemeinde bzw. Landkreis/Landratsamt zu erfragen. Außen- und Innebereich dagegen sind teilweise nur schwer abzugrenzen. Gemeinden habe daher die Möglichkeit, durch Innenbereichssatzungen verschiedener Art (Ergänzungssatzung, Abrundungssatzung, Klarstellungssatzung etc.) deutlich festzulegen, wo der Innenbereich aufhört und der Außenbereich beginnt. Hiervon ist jedoch nicht in allen Ortslagen Gebrauch gemacht. Grundsätzlich wird eine Anssamlung von vorhandenen Häusern, Gebäuden, Nebengebäuden erst dann zum Innenbereich, wenn ihm ein städtebauliches Gewicht und eine Bedeutung zukommen, eine organische Siedlungsstruktur erkennbar ist etc. Das ist immer einzelfallbezogen - und kann im Extremfall dazu führen, dass 6-8 Häuser schon einen Innebereich darstellen oder aber auch 20-25 Häuser das noch nicht tun! Entscheiden tut dies letztendlich die Bauaufsichtsbehörde…
Ein Blick auf die Karte kann da entscheidend weiterhelfen…