Hallo,
mal angenommen, man würde eine Bürgeschaft über eine Miete einer Wohnung ablegen, aber der Mieter für den gebürgt werden sollte, schließt aus unerklärlichen Gründen einen Mietvertrag über einen Gewerberaum ab (obwohl dieser wahrscheinlich nicht vorhat ein Gewerbe anzumelden). Könnte der Bürger die Bürgschaft dann ablegen?
Danke und liebe Grüße
Monika